Schwanger und die Geburt in der Elternzeit

Hallo Ihr Lieben.

Ich habe erfahren dass ich mit unserem vierten Kind schwanger bin, am Anfang war es ein riesen Schock weil unsere kleine Maus erst 1 Jahr ist und ich somit noch in Elternzeit bin. Meine Elternzeit geht bis Februar 2023 und das Baby laut meiner Rechnung soll am Januar 2023 auf die Welt kommen.

1. Wie berichte Ich das meinen Arbeitgeber naja ich weiß nicht ob er so erfreut wäre habe vor meiner Schwangerschaft erst 1 Jahr dort gearbeitet und wurde dirket schwanger ? Muss ich ihm es auch sofort sagen oder erst am Ende wenn das Baby schon fast da ist ?

2. Wie läuft das mit dem Elterngeld ab ? Bekomme ich diesmal auch Mutterschaftsgeld ?


Danke für eure antworten und einen schönen Sonntag

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So bekommst du erstmal kein Mutterschaftsgeld, du müsstest zu beginn des Mutterschutzes deine Elternzeit vorzeitig beenden, damit du den Arbeitgeberzuschuss bekommst.
Elterngeld wirst du dann nur den Mindestsatz von 300€ bekommen.

Du musst es deinem Arbeitgeber nicht direkt sagen, allerdings würde ich damit auch nicht bis kurz vor der Geburt warten. Er rechnet ja mit dir und müsste vielleicht etwas anderes für nächstes Jahr planen, so Fair würde ich sein.

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Das mit den nur 300€ bekommen ist nicht ganz richtig da man mittlerweile 12 Monate ausklammern kann. Es wäre je nach dem also gut möglich das die TE nahezu ihr bisheriges EG bekommt. Die Elterngeldstellen beraten aber auch sehr gut. Zudem gibt es noch einen Geschwisterbonus für 2 unter 3 bis zum 3 Geburtstag des älteren Kindes ( mindestens 75€ )

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Man kann nur bis zum 15. LM des älteren Kindes wo man EG(+) bekommt ausklammern und/oder Zeiten wo man Mutterschutzgeld erhalten hat. Wenn das ältere Kind jetzt erst 1 Jahr wird/wurde, dann kann sie nichts ausklammern. 😅

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Da ich gerade in der gleichen Situation bin kann ich dir folgendes sagen:
Beende deine Elternzeit vorzeitig zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Also das Ende ist dann quasi einen Tag vorher. Dies teilst du auch der Elterngeldstelle mit. Deinen Arbeitgeber würde ich fairer weise frühzeitig informieren. Denn die wollen ja ggf. auch planen wie sie deine Stelle weiter besetzen etc.
Die ersten zwölf Monate deines aktuellen EG Bezuges wird ausgeklammert. Meine Kinder werden zum Zeitpunkt der Geburt 13 Monate auseinander sein. Bedeutet ich habe einen Berechnungszeitraum von vor der Geburt also mein ganz normales Einkommen VOR der Geburt meines 1. Kindes. Also es ändert sich finanziell absolut nichts für mich mit EZ des 2. Kindes.
Habe mich dazu bei meiner Elterngeldstelle beraten lassen. Würde ich dir auch empfehlen, da kannst du einfach besser fragen zu dem Thema loswerden 😊

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Bei einem Abstand von 13 Monaten ändert sich tatsächlich (fast) nichts an der Summe.

Aber bei diesem Abstand solltest du dich unbedingt beraten lassen. Die Elterngeldstelle oder eine unabhängige Beratungsstelle können da weiterhelfen.

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1. kannst dir noch bisschen Zeit lassen.

2. du beendest die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz (Enddatum 1 Tsg vor Beginn), dann bekommst du zusätzlich zum Mutterschaftsgeld auch den AG-Zuschuss.