(Un)Befristeter Vertrag nach Elternzeit, wieder schwanger

Hallo zusammen,

mein Sohn wurde im November 2020 geboren und ich hatte 2 Jahre Elternzeit,
die im November 2022 auslaufen.

Ich habe seit 10 Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag in meiner Firma.
Nun wollte ich im November wieder 20 Stunden in Teilzeit bei der Firma arbeiten
und habe dafür einen befristeten Anstellungsvertrag für die Teilzeit erhalten.

Dort steht:
"Das Arbeitsverhältnis beginnt im November 2022 und endet mit Ablauf der Elternzeit im November 2023."

Ich bin jetzt aber wieder schwanger, der ET ist im Februar 2023.

Dem Arbeitgeber habe ich die Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt,
weil ich mir aktuell nicht sicher bin, wie ich mit dem Vertrag umgehen soll.
Für Kind Nr. 2 möchte ich ebenfalls 2 Jahre in Elternzeit und
danach wieder (in Teilzeit) in meine Firma zurückkehren.

Ich möchte aber meinen Anspruch auf meine unbefristete Stelle nicht aufgeben.
Verliere ich den Anspruch darauf, wenn ich den mir nun vorliegenden
befristeten Anstellungsvertrag für die Teilzeit unterschreibe?

Ist das so rechtens, sollte ich noch etwas beachten?
Wann sollte ich dem Arbeitgeber meine aktuelle Schwangerschaft mitteilen?

Danke und liebe Grüße

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Bin jetzt kein Experte, aber für mich klingt das spanisch. Du bist unbefristet angestellt und hast auf diese oder eine gleichwertige Stelle einen Rechtsanspruch. Wenn du jetzt den neuen, befristeten Vertrag unterschreibst, würde ich vermuten, dass du die unbefristete Stelle verlierst und nach dessen Ablauf arbeitslos bist. Das würde ich an deiner Stelle nicht mit mir machen lassen.
Lass dich vielleicht nochmal anwaltlich beraten, ob dir dein Chef das überhaupt anbieten darf.
Viel Erfolg und liebe Grüße, jukimaus

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Würde die Frage mal im Forum Finanzen & Beruf stellen. Da tummeln sich die Expert/innen 😅

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Ich kann in dem Fall nur von meinen Kolleginnen sprechen: die behalten ihre unbefristete Stelle, allerdings im vertraglich festgelegten Ausmaß, d.h. Vollzeit. Die Stundenreduzierung nach der Elternzeit wird befristet. Das muss dann immer wieder verlängert werden. Ich habe auch eine Kollegin, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Stelle zeitlich befristet reduziert hat, aber ihre Vollzeitstelle noch unbefristet in der Hinterhand hat. Der Arbeitgeber könnte irgendwann hingehen und die Stundenreduzierung nicht mehr akzeptieren und dann müssten die Kolleginnen quasi wieder Vollzeit arbeiten. Würde mein Arbeitgeber aber niemals machen.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst, also ich weiß nicht wie es in der freien Wirtschaft aussieht. Ich würde mich an deiner Stelle auch beraten lassen. Am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht oder so.
Liebe Grüße
Berta

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Hi,

ich wäre mit so einem Vertrag sehr vorsichtig. Mir wäre da wichtig, dass schwarz auf weiß drauf steht, dass es lediglich eine Zusatzvereinbarung ist, dass die Stundenreduzierung nur für einen gewissen Zeitraum gilt und ab dem Punkt hinaus der ursprüngliche Anstellungsvertrag fortgeführt wird.

Viel sinnvoller fände ich jedoch die Elternzeit zu verlängern und Teilzeit in Elternzeit arbeiten. So bleibt der normale Vertrag wirklich unberührt. Da es sich aber um eine Änderung der Elternzeit handelt, ist dein AG nicht verpflichtet dem zuzustimmen.

Lies dir das hier auch mal durch:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-regelungen-gelten-fuer-den-mutterschutz-wenn-ich-waehrend-der-elternzeit-wieder-schwanger-werde--125104

Soweit ich weiß kann es sich finanziell durchaus lohnen die Elternzeit vor Beginn vom Mutterschutz zu beenden. So bekommst du im Mutterschutz in Summe dein normales Gehalt und nicht das von der Teilzeitbeschäftigung

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Puh, ehrlich gesagt hätte ich diese Überlegungen sinnvoller gefunden bevor du wieder schwanger geworden bist. Das ist ja schon recht essentiell.

Würde mir rechtliche Beratung suchen an deiner Stelle.

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Wann endet denn die Elternzeit im Nov und wann beginnt denn dein Mutterschutz, schon im Dezember?
Da sind ja möglicherweise nur +/- 20 Arbeitstage zu überbrücken - ehrlich, da würd ich mir mal ausrechnen, wie viele Urlaubstage du mit den beiden Mutterschutzzeiten hast, im Nov/ Dez neu erwirbst (und evtl. noch von vor der letzten Schwangerschaft) und dann offen mit dem AG sprechen dass du erst im Februar 25 wieder kommen möchtest. Er kann ggf. deine Vertretung weiterbeschäftigen und an dem bestehenden Vertrag und dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gibt's nix hin- und herzurechnen, nicht dass dann versucht wird, den fälschlich aus der TZ zu berechnen. Für 6 Wochen zurückkommen nach 2 Jahren hilftja auch niemand wirklich.
Alternativ ginge natürlich auch EZ verlängern, aber unbezahlt ist dann vielleicht doch etwas knapp finanziell.

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Bei mir war es so, dass nur die TZ befristet war. Also nach einem Jahr hätte ich automatisch wieder Vollzeit arbeiten müssen, hab aber auf unbefristet Teilzeit umgestellt :)

Wenn du noch nix unterschrieben hast, würde ich vorerst auch dabei bleiben. Sicher ist sicher! Oder geht die EZ nicht nahtlos in den Mutterschutz über?

Habt ihr einen Betriebsrat? Da könntest du im Zweifel mal nachfragen :)