Frage zum Mutterschutz in Kombi zuvor Alg 1/Aufhebungsbescheid

Ihr Lieben, ich habe eine Frage und bitte um Antwort von denjenigen, die sich damit auch auskennen:

Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis 31.03.2023.
Vom 01.04.2023 bis 12.05.2023 erfolgt ALG 1. Ab dem 13.05.2023 beginnt der Mutterschutz.

Für den Mutterschutz habe ich alle Unterlagen, die ich habe ( alg 1 Bescheid, Aufhebung im Bescheid ersichtlich, Bescheinigung Mutterschutz der FA) eingereicht.

Nun habe ich einen Brief erhalten, dass ich binnen von 10 Tagen unbedingt den Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt einreichen soll, ansonsten ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich.

Ich hatte mit denen am Telefon bereits schon die Diskussion, da war auch schon davon die Rede.

Nun zu meiner Frage:
Wie soll ich den AufhebungsBescheid SCHON JETZT einreichen, wenn ich noch nicht einmal alg 1 beziehe. Der Aufhebungsbescheid liegt mir entsprechend noch nicht einmal vor und wird eigentlich erst zum Ende des Alg1 Bezugs abgeschickt.

Im Bescheid ist deutlich ersichtlich wann die Leistung beginnt und wann sie auf Grund von Mutterschutz ENDET.

habt ihr da Erfahrung und könnt mir weiterhelfen? Mir erschließt sich nicht, weshalb ich das innerhalb von 10 Tagen machen muss? Die Arbeitsagentur wird doch nicht jetzt schon noch Vor Beginn der Leistung (01.04.23) einen Aufhebungsbescheid rausschicken können?

Vielen Dank

Liebe Grüße
Thea

Bearbeitet von thea88
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Hallo,

ich hatte automatisch einen Bescheid bekommen, in dem drinnen stand bis wann ich ALG1 bekomme und warum es endet.
Allerdings musste ich von der Agentur für Arbeit gar nichts bei der KK einreichen. Das hat die sich alleine angefordert.
Ich habe von Oktober bis Anfang Januar ALG 1 erhalten und habe lediglich die Bescheinigung vom FA bei der KK eingereicht.


LG Stephanie

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Hey.

Lieben Dank für deine Rückmeldung hierzu.
So habe ich es auch überall gelesen. Ich verstehe nicht, weshalb mir so ein Stress gemacht wird, in meiner Bewilligung steht auch gleichzeitig der Zeitraum wann es ( auf Grund von Mutterschutz) endet, mit drinnen. Hätte ich nicht mal schicken müssen, weil wie du schon sagst, sich die Kasse in der Regel mit dem Amt in Verbindung setzt. Ich kümmere mich extra nun schon darum, da ich auf Grund der Zwillingsschwangerschaft das Thema lieber zeitig abgehakt habe …

Meine Sachbearbeiterin ist Ultra patzig und zickig und ist der Meinung, dass die Arbeitsagentur durchaus jetzt schon einen separaten Aufhebungsbescheid versenden kann, obwohl es erst möglich ist, wenn der Leistungsbezug endet.

Ich verstehe nicht, weshalb sie mir jetzt schon 10 Tage Frist für die Einreichung gibt, wo noch nicht mal das Beziehen von ALG1 begonnen hat und bearbeitet meinen Antrag so nicht.

Jetzt muss ich da wieder anrufen kommende Woche 🤢🥴

Liebe Grüße
Thea

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Ohje. Das ist natürlich blöd.

Ich würde einfach bei der Agentur für Arbeit anrufen und die Situation schildern. Vllt können die dir weiterhelfen und senden das schon im vorraus.

LG