Elternzeit 20 Monate und dann Vollzeit???

Hallo Ihr Lieben,

vieleicht könnte ihr mir helfen. Und zwar möchte ich gern gernau 20 Monate Elternzeit nehmen, und dann mein Kleines in die Kita bringen und wieder Vollzeit arbeiten. So.

Jetzt arbeite ich bei einer größeren Bank und alle Mütter die hier nicht nach 8 Wochen Muschu auf der Matte stehen, sieht man selten wieder.

Nach 2 Jahren möchten die meisten wieder in Teilzeit anfangen, aber unsere Personalabteilung sagt, es gibt keine Stellen. Oder die bieten einem Stellen an für die man 50 km fahren muß (bein ner Halbtagsstelle!!!)

Wie ist das aber, wenn ich Vollzeit zurück komme? Kann ich auf eine GLEICHWERTIGE Stelle bestehen? Mir ist klar das ich die restliche Monate meiner Elternzeit verschenke aber ich möchte unbedingt nach genau 20 Monate wiederkommen. Und nicht von meinem Unternehmen vertröstet werden. Vor allem aus finanziellen Gründen und die Kita is soooooo ne tolle Einrichtung, da weiß ich das Kleine in guten Händen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen? Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

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Der AG ist dazu verpflichtet Dir Deine jetztige Stelle, also Vollzeit, für die Zeit der Elternzeit freizuhalten bzw. wenn Du zurück kommst, dass Du die gleiche Stelle wieder bekommst.
Du hast also Anspruch auf deine "alte" Stelle.

LG Jasmin

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Hallo,
wenn Du 20 Monate "voll" Elternzeit nimmst und danach wiederkommst, dann ist Dein Arbeitsverhältnis eben 20 MOnate lang unterbrochen, läuft aber danach GENAU SO weiter wie bisher. Also: gleiche Stelle, gleiche Vertragskonditionen usw. Darauf hast Du Anspruch - also lass dich nicht unterkriegen. Es gibt oft Arbeitgeber, die versuchen, Arbeitnehmerinnen die Rückkehr durch ungerechtfertigte Versetzungen oä zu vermiesen, aber dann musst du dich ggf wehren. (Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht und kenne das zu genüge....) Falls Du sowas befürchtest, solltest Du, falls Du noch keine hast, schon jetzt mal über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken.
LG
rain72 mit #sonnenschein (18 Monate) und Nr. 2 (20. SSW)

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hallo,

habe auch bis vor meinem Muschu bei einer Bank gearbeitet. Da ich schon 2 Kinder habe, allerdings "nur" 15 Std. pro Woche.
Stand wie Du auch vor dem grossen Fragezeichen, was mach ich nach dem Muschu???
Habe es nach meinem 2. so gemacht: Bin nach 6 Monaten wieder 15 Std/w arbeiten gegangen (Mindeststundensatz).
Werde dies nach 5-6 Monate wieder tun. habe das grosse Glück, dass ich eine klasse Vorgesetzte habe , die sich total für mich eingesetzt hat. Meine Stelle wird solange freigehalten, bis ich wieder da bin. (max. 6Monate)
Die Regel in unserem Institut ist: Teilzeit musst Du da annehmen, wo gerade Not am Mann ist, Sprich: die können dich nach Buxdehude versetzen, na klar mit der Absicht, dass Du ablehnst. Bei uns sind Teilzeitkräfte nicht sonderlich beliebt in der Personalabteilung:-(
Ein Anspruch auf gleichwertige Tätigkeit hast Du, allerdings nicht auf denselben Platz/Stelle.
Wünsche Dir alles Gute#liebdrueck

Nici 38.ssw

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Vielen Dank. Ich werde auf jeden Fall ne Rechtschutzversicherung abschließen, und wenns nacher nur um Beratung bei nem Problem gehen sollte. Denn ich möchte nicht auf Teilzeit runtergestuft werden und auch nicht verlängern. Vielen Dank für eure Antworten.

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Huhu lana!

Es ist so, dass dein Arbeitgeber Dir einen Arbeitsplatz freihalten muss. Und zwar mit gleicher Arbeitszeit, gleicher Bezahlung und gleicher sonstiger Vertragsbedingungen. Er muss dir allerdings nicht deinen alten Platz freihalten. Warst du vorher Sachbearbeiterin für A-D, könnte er dich nach der Elternzeit zum Beispiel auch für V-Z einsetzen. Auch andere Einsatzstellen sind möglich.

Du hast lediglich einen Anspruch auf "Wiederaufnahme", aber nicht auf deinen alten Arbeitsplatz. Ich arbeite selber auch bei einer Bank, bin jetzt schwanger und weiss, wenn ich nach einem Jahr wieder komme, gibt es meine jetzige Abteilung nicht mehr. Da ist also nix mit "gib mir meine alte Stelle".

LG

Maus

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HAllo!

Ich meine 12 Monate muss genau die selbe Stelle freigehalten werden, die beiden Jahre danach eine gleichwertige. Beide gilt bei Vollzeit-Wiedereinstieg.

Erkundige dich mal bei der Frauenbeauftragten, dem Betriebsrat oder der Geerkschaft.

ANY