lohnfortzahlung bei beschäftigunsverbot

hallo ihr lieben,
ich bin jetzt in der 8.ssw und habe gestern nach meiner 2. untersuchung bei meiner fä meinen chef von meiner ss unterrichtet#schock.
ich arbeite als zahnarzthelferin in einer relativ großen praxis und bin eigentlich immer nur im behandlungzimmer tätig.
mein chef meinte gestern, daß er mich nicht an der rezeption einsetzen könnte, da mir die qualifikation fehlt und es demzufolge sinnvoll wäre, ein beschäftigungsverbot auszustellen, sodaß ich zu hause bleiben kann:-(.
er meinte, daß ich in diesem falle meinen vollen lohn von der krankenkasse bezahlt kriege und das für ihn so auch am günstigsten wäre#kratz.
ich bin allerdings nach einiger recherche im netz der meinung, daß im falle eines beschäftigungsverbotes mein arbeitgeber verpflichtet ist, mir meinen vollen lohn weiterhin zu zahlen#kratz.
wer von euch ist in einer ähnlichn lage oder kennt sich da ein wenig aus#gruebel#gruebel????
ich hoffe, ihr könnt mir helfen#hicks
danke#danke#danke, ina

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Hallo Ina,
ich habe auch ein BV und bekomme volles Gehalt, ob das mein AG von der KK wieder bekommt ist mir eigentlich egal. Viele AG haben auch Versicherungen für so etwas, aber das kann dir doch eigentlich alles puste sein, du bekommst auf jeden Fall volles Geld und das ist doch super.

lg cateline

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hallo
ich hab auch ein beschäftigungsverbot von meinem chef bekommen!
seit dem 4 monat!
es ist so das dein chef dir dein gehalt ganz normal weiter zahlt und er holt sich das dann von der krankenkasse wieder!;-)


viel spass beim faulenzen!;-) bald ist das ja vorbei!:-p


liebe grüsse
karin+würmchen 31ssw

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Hallo Ina,

soweit ich weiss, ist der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot leistungspflichtig.

Anders schaut es aus, wenn dein FÄ kein Beschäftigungsverbot erteilt, sondern dich bis zu Beginn der Schutzfrist krankschreibt.
Dann zahlt dein Arbeitgeber für max. 6 Wochen dein Gehalt weiter und dann setzt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Hier hat er dann die Möglichkeit, falls er in die sog. Lohnfortzahlungsversicherung einzahlt, einen Teil von der Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen.

Jedoch obliegt die Entscheidung immer beim behandelnden Arzt ob hier eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Beschäftigungsverbot
vorliegt.

Für dich wäre natürlich das Beschäft.verbot besser.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Alles Gute, :-)


Dolores

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Wenn dein Arbeitgeber dir das rät,mach es ruhig.Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir den vollen Gehalt bis zum Ende zu zahlen.Die Krankenkasse hat damit nichts zu tun...ausser wenn dein Hausarzt dich mehr als 6 Wochen krank schreibt,dann bekommst du 60% von deiner Krankenkasse von dem Gehalt was dein Arbeitgeber dir gegeben hat.So muss also bei einem Beschäftigungsvebot nur dein Arbeitgeber voll bezahlen mit Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld,Überstunden (falls es das bei euch im Vertrag steht)...

Falls dein Arbeitgeber sich wehren sollte,darfst du diesen verklagen...er müsste dann eine sehr hohe Geldstrafe zahlen oder ihm drohen sogar gefängnis.
Schau bitte mal im web nach ...Mutterschutz-Beschäftigungsverbot!Da steht alles ganz genau...

Ich kenn mich damit aus,weil ich auch ein Beschäftigungsverbot in der ersten Schwangerschaft hatte.
lg Anja