wie oft kann in SS Massage-Rezept ausgestellt werden ?

Hallo!

Da ich akut Rücken-und Verspannungsschmerz habe, möchte ich doch mal zur Massage mit evtl Fango.

Da Rückenprobleme ja besonders auch gegen Ende der SS auftreten meine Frage, wie oft man da ( begrenzt?) Rezept für Massage ausgestellt bekommen kann???

LG Antje, 16+4 SSW

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Hallo,ja das Problem hatte ich schon in der ersten Schwangerschaft und in dieser ebenso.Kann dir nur sagen,das du nicht weiter zur Krankengymnastik gehen brauchst.Du hast Anspruch auf eine Hebamme.Die meisten haben Zusatzausbildungen.Meine macht Massage,Wärmetherapie,Akupunktur und es hilft wahre Wunder.Bezahlen brauche ich keinen Cent.Denn das übernimmt die Krankenkasse voll,da ich bereits vor den Schwangerschaften Rückenschmerzen hatte und habe.Wenn die Schwangerschaft vorbei ist muss ich wieder zur Krankengymnastik.Dann bezahle ich wieder 17,30euro für 6 Behandlungen trotz Überweisung vom Hausarzt.Wie sieht es bei dir aus?

Wünsche dir gute Besserung,lg Anja+Florian 16.monate+Krümel 17.ssw

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ich habe keine Krankengymnastik, sondern bräuchte von Hausarzt Rezept Massage mit Fango.

Hebamme habe ich nicht, da wir auf Whg-suche sind und ich deswegen keine Auswahl GKV,KKH und Hebamme vorab treffen möchte bzw es dann von Entfernung her eh umständlich wäre, wenn ich mir in alter Umgebung noch was suche...

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auch im letzten Jahr war es so, dass der Patient immer Zuzahlungen hat bei Krankengymnastik.

Die Höhe ist je nach Krankenkasse ( Abrechnungspunktwert) anders.

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Ich habe auch mit starken Rückenproblemen zu kämpfen. Wollte das morgen mal mit meinem Frauenarzt abklären und dann werd ich mich wohl direkt an einen Orthopäden wenden.
Hoffe auch, das ich vielleicht Massagen und Fango bekomme. Werde mich dann aber bei der Krankenkasse nochmal informieren, ob ich was dazu bezahlen muss, da mir eigentlich gesagt wurde, dass alles, was wegen der Schwangerschaft nötig ist, auch von der Krankenkasse getragen wird.

Liebe Grüße
Tris + Krümel (19+4)

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Ja, bevor ich morgen zum Hausarzt wg Massage-Rezept gehe, werde ich auch nochmal Rücksprache mit Kasse diesbezüglich halten

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Wenn die Rückenschmerzen von der SS kommen, dann ist man Zuzahlungsbefreit. Und die Anzahl der möglichen Massagebehandlungen hängt davon ab, wie der Befund desd Arztes indiziert wird.
LG
Jenny

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normalerweise kriegst du erstmal ein 6-er rezept ("erstverordnung"), dann kann dir dein arzt nach diesen 6 massagebehandlungen noch eine "folgeverordnung" erstellen. das dritte rezept wäre dann eine "verordnung ausserhalb des regelfalls" und muss vom arzt entsprechend begründet werden und dann von der krankenkasse genehmigt werden, bevor du mit der behandlung beginnst. kriegst du diese genehmigung nicht musst du 12 wochen pausieren.
anders sieht es aus, wenn der arzt dir verschiedene diagnosen erteilt, sprich 2x6 behandlungen wegen HWS-syndrom und 2x6 Behandlungen wegen LWS-syndrom, so kann man noch ein bisschen tricksen.
zuzahlen musst du aber immer 10€+ 10% des rezeptwertes(ändert sich je nach bundesland und krankenkasse), auch während der ss, das gabs früher mal das man da befreit war, ist aber nicht mehr so.

lg corina (physiotherapeutin)
mit nina(28.10.02) sara(21.03.04) mika(23.06.05) und anna(ET24.05.07)