Anderer Einsatzort bei Beschäftigungsverbot?

Hallo,

vielleicht weiß jemand mehr darüber:

Wegen nicht-ausreichender Immunität gegen Cytomegalie habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen (lt. § 3 Mutterschutzgesetz).
Allerdings steht auf der Bescheinigung von meiner FÄ nur "Beschäftigungsverbot", nicht "generelles Beschäftigungsverbot".

Ach ja, ich arbeite als Leitung und Erzieherin in einem Kindergarten.

Dürfte mich nun mein Arbeitgeber an anderen Stellen außerhalb des Kigas einsetzen? Z.B. als Aushilfe in der Gemeinde? Oder müsste dieser anderer Einsatzort schon meiner Ausbildung und Stelle entsprechen?
Darf man bei einem "normalen" Beschäftigungsverbot überhaupt an anderen Stellen eingesetzt werden?

#danke für eure Antworten!!

LG,
Silke + Krümelchen 18.SSW

1

Ich weiss, dass man auch z.B. im Gemeindebüro ans Telefon gesetzt werden kann. Es heisst ja nur, dass du den Kindergarten nicht mehr betreten darfst - so ists bei mir!
Mache nun einigen Schreibkram von zu Hause (momentan an der Konzeption schreiben)!

Schönen Sonntag noch und viele Grüße
Anna (21. SSW)

2

also ob dein AG dich wo anders einsetzen darf weiß ich nicht, aber gäbe es die möglichkeit dass er dich wo einsetzen kann wo du keiner gefahr ausgesetzt bist dann hättest du ja eigentlich kein bv bekommen #kratz

zumindest bei mir wars so, arbeite in einer zahnarztpraxis und nachdem ich im zimmer nich mehr arbeiten darf hab ich ein bv bekommen. weil mein chef mich anderweitig einfach nicht einsetzen konnte am tel oder so.

3

das wirst du wohl mit deiner FÄ und der KK absprechen müssen. Der KK musst du ja den Wisch hingeben zwecks des Gehaltes und evtl. Auszahlung an deinen Arbeitgeber.

Sobald du ein BV hast, dann muss die KK darüber informiert werden. Du erhälst ja dein volles Gehalt weiterhin und dein AG bekommt dies von der KK zurück. Solltest du weiterhin woanders eingesetzt werden, dann trifft dies dann nicht mehr zu.

Es gibt versch. Arten von BV`s....Das volle BV, wo du zu Hause bleibst. Oder ein vorübergehendes BV, bzw. eins mit Einschränkungen (z.B. verkürzte Arbeitszeit). Zudem kommt es drauf an, aus welchen Gründen ein BV ausgestellt wurde.

Besprich es also nochmal mit deiner FÄ und mit der KK....nicht, das es hinterher großen Ärger gibt.

4

achso.....ich selbst hab ein volles BV wegen großer Infektionsgefahr im pathologischen Institut. Hat mir mein AG selbst ausgesprochen.

Da ich dennoch gern den Fahrdienst für zwei Praxen übernehmen wollte, um meine Kolleginnen ein wenig zu entlasten, hat mein AG mit dem Amt für Arbeitsschutz gesprochen. (Von denen kam auch die ausdrückliche Aufforderung, dass ich ein BV erhalte) Da beim Fahrdienst keine Infektionsgefahr vorliegt, haben sie mir die Fahrten (zweimal wöchentlich) erlaubt.

5

Ja das dürfen die, wenn sie einen Schonplatz haben! Beim BV kostest du deinen AG immer noch Geld und von daher dürfen sie dich anderweitig beschäftigen!

Ich habe auch BV vom ersten Tag an! Bin im Rettungsdienst und darf nicht mehr auf´s Auto. Da wir aber keinen Schonplatz haben bin ich meistens daheim! Wenn viele Fahrten anliegen, da geh ich mal zwei drei Stunden als "Telefonistin" aber auch nur wenn ich das möchte! Da ich schon eine FG hatte ist mein Chef da auch sehr einsichtig!

LG claudi

6

kommt drauf an wie groß die Firma ist. Soweit ich weiß wird bei kleinen Firmen bis 50 Angestellten das Gehalt voll von der KK übernommen. Heißt also: der AG zahlt an Schwangere und die KK zahlt an AG zurück....so ist es auch bei mir.

Wenn dies der Fall wird, dann wird die KK ziemlich ärger machen, wenn sie weiterhin arbeiten geht, da ja dann die KK nicht mehr für das volle Gehalt aufkommen muss.

7

Hey silke,

Steht den auf dem Beschäftigungsverbot der Grund drauf??

Eigentlich dürfte kein Grund drauf stehen und dann ist ein Beschäftigungsverbotein Beschäftigungsverbot egal in welchen Bereich..

LG bonbon

8

Doch, bei mir steht der Grund drauf: Nicht-Immunität gegen Cytomegalie.

Und dann steht:
"Deshalb spreche ich laut §3 Mutterschutzgesetz ein Beschäftigungsverbot aus."

Was heißt das jetzt?

9

hm....also wenn dein AG dir einen anderen Arbeitsbereich stellen kann, wo keine Gefahr bezügl. deiner Nicht-Immunität besteht, dann denke ich, müsste deine FÄ das BV wieder zurücknehmen.

Aber das klär am Besten nochmal mit deiner FÄ ab.

weitere Kommentare laden