Vater Elterngeld während Mutterschutz

Hallo,

wir erwarten im Oktober unser erstes Kind. Nun stellt sich uns die Frage, ob mein Mann während meiner 8wöchigen Mutterschutzfrist seine 2 Monate Elterngeld erhalten kann?
Dann hätte ich ja mein "Einkommen" noch, und mein Mann würde die 67 % von seinem Netto erhalten.
Geht das, oder kann Elterngeld erst nach dem abgelaufenen Mutterschutz erstmals bezogen werden?

Steffi mit Krümel 21+4

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Genau so ist es die optimalste Lösung und ist sicher auch möglich.
Weiter unten gab es diese Frage gerade erst .Ließ doch da mal nach !

LG Heike

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Hallo,

Steffi, uns gehts genauso, wir erwarten auch im Oktober unser erstes Kind :-)

Und genau die gleiche Frage haben wir uns auch heute gestellt. Wir haben ein wenig im Netz gesucht und gerausgefunden, dass wohl genau diese Lösung nicht möglich ist. Falls es jemand besser weiß, lass ich mich gerne korrigieren :-)

LG
Roha 18+6

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Ich noch mal :-)

Ich habe gerade nachgelesen: Also, die ersten 8 Lebenswochen, also der Mutterschutz, werden automatisch als Deine Bezugsdauer angerechnet. Wenn nun also Dein Mann in den ersten zwei Lebensmonaten Elterngeld beantragt, dann würdet ihr insgesamt nur bis zum ersten Geburtstages Eures Kindes Elterngeld bekommen und eben nicht bis es 14 Monate alt ist, weil nach dem vorliegenden Gesetzt Du in den ersten zwei Monaten Elterngeld oder eben eine vergleichbare Leistung (Geld vom AG und KK) und dein Mann parallel Elterngeld erhalten hat. So, ich glaube und meine, so ist es richtig :-)

LG noch mal
Roha

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Hi!
Genau die Frage hatten wir uns auch gestellt. Ich habe nachgefragt bei unserer zuständigen Stelle. Du bekommst also Mutterschaftsgeld und das wird auf die Bezugszeit des Eltergeldes angerechnet. Es ist möglich, dass der Vater gleichzeitig mit Elterngeld daheim ist, aber dann werden Euch vier Monate Eures Elterngeldbezuges abgezogen.

Wir machen es aber trotzdem. Also nochmal kurz:

Unser Kleiner wird nächsten Monat kommen und mein Mann bleibt gleichzeitig mit mir daheim direkt nach der Geburt, dh. aber auch, dass ich danach nur noch 10 Monate Elterngeld erhalte.

Schaut doch mal bei Elterngeld.net nach
Gruß, Schnuppe 35.SSW

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Hallo!

Ich weiß nicht in wie fern der Vater seine 2 Monate direkt nehmen darf, wenn die Frau im Mutterschutz ist, aber warum nicht.
Aber es ist so, jetzt abgesehen von den 2 Vätermnaten, das jede Mutter, die vorher berufstätig war nach den 8 Wochen Mutterschutz für 10 Monate (sprich bis zum 1. Geb. des Kindes) Elterngeld erhält. Es sind nie 12 Monate, da die ersten 8 Wochen mit Mutterschaftsgeld abgegolten sind. Als berufstätige erhält man insgeamt 10 Mnate Elterngeld + 2 Monate, falls der Vater Zuhause bleiben möchte. 12 Monate voll erhlaten nur Mütter die vorher nicht berufstätig waren.

Viele Grüße
Kerstin 38. SSW

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Die ersten 2 Monate werden automatisch der Mutter zugerechnet. Bleibt der Vater ebenfalls in den ersten 2 Monaten zuhause, sind praktisch schon 2 x 2 Mon. Elterngeld weg und es bleiben dann noch 10 Mon. bis zum ersten Geburtstag des Kindes.

Kann dein Mann nicht Urlaub nehmen oder Überstunden abbummeln. Das sind dann vielleicht keine 8 Wochen, aber finanziell immer noch günstiger als die Elterngeldmonate des Vaters gleich am Anfang zu "verschleudern".

Viele Grüße
Spuhli