Arbeitgeber informieren - Arbeit in Wohngruppe

Hallo und guten Morgen!
Beschäftige mich nun schon seit Tagen mit meinem Gewissen... aaallsoo.. bin in der 11. SSW und habe meinen AG bisher noch nicht informiert. Hatte gerade auch drei Wochen Urlaub und fange heute wieder an. Ich arbeite als Heilerziehungspflegerin in einer Jugendhilfegruppe mit gehörlosen und verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen. Nächste Woche fahren wir für sechs Tage an die Meckl. Seenplatte Urlaub machen.
Ich möchte gerne mitfahren, da ich die Freizeit organisiert habe und auch gerne arbeite. Meine FÄ meint, ich soll das vom Bauch aus entscheiden. Sehe das auch so, denn SS ist ja keine Krankheit und ich möchte ja auch... Würde ich meinen AG aber diese Woche informieren, dürfte ich das ja garnicht mehr... Da wir erstens ja viel mehr Stunden arbeiten (offiziell 10, aber eigentlich sind das bei einer Ferienfreizeit ja doch viiieeel mehr) und Nachtbereitschaften wären dann ja auch tabu. Mein Freund, meine Mutter und meine Freundin meinen alle, ich soll das nicht machen. Wenn was passiert....
Ich denke da aber auch an meine Kollegen, die ja dann zusätzlich arbeiten müssen, wo sowieso schon zwei volle Kräfte ausgefallen sind... Und gerade aufgrund dessen, wird es auch nicht weniger stressig...
Ach, ich weiss auch nicht...
Würde meine Chefin wohl in der Woche nach der Freizeit in Kenntnis setzen wollen, die ist aber seit gestern für drei Wochen im Urlaub... auch blöd... müsste dann also zu ihrer Vertretung gehen...oder noch drei Wochen warten, dann bin ich aber schon in der 14. SSW!!

Muss der AG tatsächlich sofort reagieren, wenn er von meiner SS erfährt? Gibt es da kein Zeitfenster von ein paar Tagen, wo er Zeit hat den Dienstplan neu zu gestalten? In der Wohngruppe würde sich aufgrund von Nachtbereitschaften und Wochenenddiensten ganz schön viel tun! Wisst ihr von Sonderregelungen diesbezüglich?

Dank`euch fürs Lesen und freu`mich über eure Meinungen!
Grüßle,
Nina#blume

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Hallo Nina,

ich würde es auf jeden Fall sagen, daß Du schwanger bist. Grundsätzlich müßte es doch für alle Beteiligten immer noch besser sein wenn Du mitfährst und zumindest Tagesschicht machst, als das Deine Kollegen alles machen müssen.

Am Ende geht es um Dich und was Deines Erachtens noch geht bzw. nicht geht. Schwanger zu sein heißt ja auch ein bisserl mehr auf sich und seinen Körper zu hören.

Viele Grüße

Kerstin

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Hallo Nina,

ja, der AG muss sofort reagieren, wenn er von deiner SS erfährt.Aber letztendlich kann er dir nichts verbieten.Es dient nur zum Schutz deines Kindes.Wenn du nun meinst, du müsstest mitfahren, müsstest du das wohl auf eigene Verantwortung tun.

LG Yvonne 33.SSW

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Hallo!

Habe auch in einer Wohngruppe gearbeitet, bei geistig behinderten Erwachsenen.

Habe auch Schicht (Früh, Spät, Nachtbereitschaft und Wochenende mit 12 Std.-Schicht) gehabt.

Mir ging es in der SS nicht gut und ich habe meinen AG schon sehr früh informiert (musste auch heben usw.).

Er hat sofort reagiert (und das muss er auch), keine Nachtbereitschaften, nicht länger als (ich glaube 8 Std. Dienst), Pausen, usw. Zudem keine Ferienfreizeit!!! Hab meine damals auch abgesagt.

Ist leider so, und die Kollegen werden murren, aber wenn etwas passiert, wirst du es dir niemals verzeihen. Und wenn der Chef es weiß, darf er dich das eh nicht mehr lassen.

Habe dann nachher auch ein Beschäftigungsverbot bekommen. Hatte das Problem, dass ein Bewohner mir gegenüber auch aggressiv wurde ...

Aber das musst ganz allein du entscheiden.

LG Christina + Timo (13mon.) + #ei 6.SSW

P.S.: Im Mutterschutzgesetz findest du die genauen Angaben zu Arbeitszeit usw.

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Hallo Nina,

also ich würde es ruhig der Vertretung sagen, natürlich bist Du dann gleich geschützt. Aber ich denke das wenn Du keine Probleme hast, Du trotzdem mitfahren kannst. Mach Ihnen doch das Angebot. Außerdem haben Deine Kollegen dann Zeit die Arbeitszeiten umzuändern.
Allerdings würde ich das mit der Frühschwangerschaft begründen, ansonsten wirst Du nachher für den Rest Deiner Schwangerschaft zu Mehrarbeit verdonnert, mit den Worten: Es hat Dir vorher ja auch nichts ausgemacht.

Und sollte es Dir in der Woche Freizeit schlecht gehen, weiß jeder bescheid, und würde bestimmt Rücksicht nehmen ;-)

Ist meine Meinung, ob es so machbar ist, weiß ich aber nicht.

LG Tanja 12. ssw

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Hallo Nina,


soweit ich weiß, gibt es die Möglichkeit, sich über das zuständige Amt (frag mich bitte nicht welches) von den Mutterschutz-Auflagen befreien zu lassen. Das kann man auch jederzeit widerrufen. Sicherlich können die Dir auch rechtliche Konsequenzen erklären.

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen :-)

Katja