Frage zu Widerruf schriftlicher Vereinbarung

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass sich hier jemand mit rechtlichen Sachen etwas auskennt. Ich habe folgendes Problem:bevor ich bei meinem Ex ausgezogen bin mit unserem Sohn (15 Monate), haben wir eine Vereinbarung über den Umgang aufgesetzt. Nur was privates für uns, nichts formelles oder offizielles. Ich könnte mich heute dafür schwarz ärgern, denn ich habe das damals nur unterschrieben, weil er mir versprach, dass wir dann keine Streitereien und Zoff bekommen, sondern wie normale Menschen miteinander umgehen können. Doch er schikaniert mich wo es nur geht, will mir verbieten mit unserem Sohn zu meinen Eltern zu fahren...usw. Muß ich mich an diese Vereinbarung nun gebunden fühlen oder kann ich einfach eine neue Regelung durchsetzen?

Grüße
sunshine

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Hallo Sunshine,

Du bist nicht gebunden an so einen Wisch, geh unbedingt zum Anwalt und lass Dich ordentlich beraten und dabei helfen, den Umgang zu regeln!!!

LG Andrea

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Hi

Ne wenn das nur unter euch gemacht ist, dann bist du nicht gebunden. Gibt auch Frauen denen gedroht wird oder sogar Erpresst werden damit sie sowas unterschreiben.

Wenn es so schlimm ist mach die Reglung mit dem Jugendamt zusammen.


LG

Kuschel

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und was kommt als nächstes? verbietet er dir dann sogar das einkaufen gehen mit deinem sohn?? *kopfschüttel*

nur mal so:
wart ihr verheiratet? habt ihr das gemeinsame sorgerecht?

also generell pack das papier und schmeiß es weg - so wie ich es gelesen habe, hat er nicht einmal drunter unterschrieben, oder?
es gibt verträge die haben auch ohne notarielle unterschrift wirkung - aber dann müssen beide unterschrieben haben. aber hier reden wir ja nicht von einem auto sondern von einem menschen - da macht man keine verträge!

lg
brujita


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hallo,

verheiratet waren wir nicht, aber haben das gemeinsame sorgerecht. er hat auch darauf unterschrieben...haben morgen einen termin beim jugendamt. er meint, ich komme da nur raus, wenn ich das gerichtlich anfechte...

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geh zum anwalt - JA hilft dir da nicht!

lg
brujita

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Hi sunshine,

ich vermute ebenfalls, Du wirst Dich nicht daran halten müssen. Bei meinem Freund war es so, dass er mit seiner Ex (sie haben ein gemeinsames Kind) schriftlich festgelegt hat, was er ihr im Monat an Unterhalt zahlen muß. Sie hat behauptet, die Summe sei niedrig. Nun ist er zum Anwalt gegangen, um es überprüfen zu lassen.

Ergebnis: Er hat viel zuviel gezahlt. Das macht er nun nicht mehr, solche Vereinbarungen sind vor dem Gesetz nichtig.

Das ist sicher auch beim Umgang so. Wenn es Dir selbst zu schwer fällt, eine neue Regelung mit ihm aufzustellen, unterstützt Dich vermutlich das Jugendamt.

#herzlich - liche Grüße

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Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

Aber den Tip mit nem Anwalt würde ich Dir auch empfehlen.

Wir hatten auch eine ähnliche Vereinbarung .. und bevor ich das Kind mit einbeziehe und als Druckmittel gegen ihn verwende, bin ich zum Anwalt getigert - der ihm ein saftiges Schreiben verpaßt hat ... seitdem geht es. Er hält die Füße still und bemüht sich sogar freundlich und nett zu sein!!!!

Manchmal muß man einfach härtere Geschütze auffahren .... leider!

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hm. 1. wäre es interessant, was in dieser vereinbarung zum umgang steht. wäre es beispielsweise, dass er das kind jedes zweite WE über nacht habe darf wäre zwar der schrieb nicht bindet, wohl aber diese gewohnheit.

2. sorgerecht, nach dem hier ein paar mal gefragt wurde, hat damit absolut rein gar nichts zu tun.

3. verbieten kann er dir, ob mit oder ohne vereinbarung, mit oder ohne sorgerecht rein gar nichts.

wie auch immer, im interesse des kindes sollte der umgang wie für das kind gewohnt bebehalten werden. es sei denn natürlich, die vereinbarung sagt, dass er das kind jeden tag nach feierabend und an den wochenenden bekommt. üblich wären ein tag in der woche, wenn es schon übernachtungen gewohnt ist jedes zweite wochenende, aber da gibt es keine regel, es geht nach dem wohl des kindes und nach der machbarkeit, grade wenn elternteile weiter weg voneinander wohnen. insofern wäre die vereinbarte regelung relevant, um sich ein urteil zu bilden.

nicht geht z. b. dass du ihm das kind nicht mehr mitgibst, weil er dir sachen verbieten will. nur so als beispiel. die schriftliche vereinbarung ist das papier nicht wert, es zählt allein das wohl des kindes; nicht deines und nicht das des KV.

gruß, lollo