Ex ruiniert mich

Hallo alle miteinander!

Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn. Dieses wurde mir auch nach erneuter Klage meiner Ex bestätigt. Nun verlangt sie, dass ich eine Vollmacht für ihre neue Partnerin(sie ist zum lesbensein konvertiert) ausstelle, damit auch sie das Kind von der Schule holen kann. Sie droht auch gleich wieder mit dem Gericht(sie bekommt Gerichtskostenbeihilfe) über ihre Anwältin. Ist das eine neverending Story? Habe ich denn niemals Ruhe? Ich schaffe das auch finanziell bald nicht mehr. Sie ist psychisch krank. Hat sie deshalb Narrenfreiheit?

Wer hat damit Erfahrung?

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als viele der Frauen, die das alleinige Sorgerecht nicht selten als Freibrief sehen und es als Waffe mißbrauchen. Aus Wut, Frust oder Enttäuschung.
Ich bin ganz sicher kein Freund dieser Handlungsweisen...und stell Dir mal vor, DU wärest derjenige, der kein Sorgerecht hätte und DU würdest von der sorgeberechtigten Ex wollen, daß sie DIR eine Vollmacht für DEINEN neuen Partner (DU bist plötzlich schwul geworden) ausstellt, damit auch der, EUER Kind mal von der Schule abholen darf.

Was ist da schlimm dran? Das Kind wird davon nicht homosexuell (und selbst wenn....wir haben 2007) und ich denke, sie hat als Mutter doch auch ohne Sorgerecht ein Recht darauf, Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Wer das Kind von der Schule abholt...ist doch Pillepalle..unnötiger Kleinkrieg. Steh einfach über den Dingen und bleib locker.

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Deine EX hat das Recht auf Ihrer Seite.

Natürlich kannst Du das verweigern, sie wirds gerichtlich einklagen und dann sehen Deine Finanzen noch schlechter aus.....

Scully

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Das Sorgerecht, welches gemeinhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht einschließt, hat allein er.
Wenn seine Ex standardmäßig das gemeinsame Kind von der Schule abholen darf, ist das durchaus fair und geht bereits über das allgemeine Besuchsrecht hinaus.
Der Partnerin der Ex MUß er garnichts gestatten, kann er natürlich, aber dazu kenn ich die Hintergründe nicht. Wer ist sie, wie lange besteht die Partnerschaft, kann man ihr guten Gewissens ein Kind anvertrauen? Wir wissen es nicht.
Gleich mit dem Anwalt zu drohen sehe ich aber als die schlechteste Gesprächsgrundlage, die man sich vorstellen kann!

Yag

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Du bist die einzige die mich verstanden hat.Ichkenne die neue Lebenspartnerin nicht aber soll eine Vollmacht zum abholen aus der Schule geben.Habe auch um ein kurzes kennenlernen bei der Mutter gebeten.Es kam keine Reaktion.Stattdessen ein schreiben vom Anwalt eine Vollmacht zu schreiben.Ich trage nichts auf dem Rücken meines Kindes aus. Wer gibt eine Vollmacht für eine Person die er nicht kennt? Das sollten sich einige Leute fragen die mir geantwortet haben.

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sag mal , was soll der dämliche Kleinkrieg ? Da wird auf dem Rücken der Kinder wieder Machtspielchen getrieben . Euer Sohn nimmt keinen Schaden , wenn er von der Lebensgefährtin seiner Mutter abgeholt wird . Aber ganz sicherlich , wenn ihr ihn zum Spielball euerer Enttäuschungen macht .
Stehe doch suverän über der Sache und gib deine Einwilligung .

Gruß Babsie

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hallo sven,


kann mich den vorschreibern nur anschließen.
hast du eigentlich ein ärztliches attest, was belegen kann, dass sie psychisch krank ist? finde ich hammer, was du da von dir gibst. erzählst du das auch dem kind?
wenn du mit der lebenssituation deiner ex nicht zurecht kommst oder wie auch immer, lass es doch gut sein.
es geht hier um das kind.

lg ragdoll


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Hi

lass dich nicht auf diesen kleinkrieg ein. Wenn sie ihr kind sehen will,dann soll sie an sich arbeiten und ihren besuchsrecht im Räumen des JA wahrnehmen. Wer weiss was der bei dieser "Störung" einfällt und dann passiert.

Schütze dich und dein kind vor sowas. Gehe zum JA und sage,dass du bedenken hast und du ihr das Kind nicht vorenthalten möchtest,aber dennoch dein kind schützen möchtest.Es gibt die Option,dass die Mutter in Räumen des JA das kind besuchen kann.Denn so passiert nichts:-)

Diana

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Homosexualität wird in unserer Zeit nicht mehr als psychische Krankheit bewertet, wir haben 2007 nicht 1937.
Ein Kind muss davor weder geschützt werden noch kann die Frau - auch mit noch so viel Arbeit - was an ihrer sex. Orientierung ändern.
Hier macht ein Mann, was Frauen immer vorgeworfen wird: Kleinliche Scharmützel auf dem Rücken des Kindes austragen.
Gruß
Mariella

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Hallo

er hat in keinem Satz erwähnt,dass es an ihrer sexualität liegt. Diese Probleme können auch von was anderem sein.Kein gericht erklärt jemanden für krank nur weiler lesbisch ist. schnmal drüber nachgedacht?

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Hallo,

ich finde ein paar Äußerungen meiner Vorschreiberinnen daneben. Er hat ja schon in seinem anderen Post erwähnt, dass er wegen der psych. Erkrankung seiner Ex, das Sorgerecht hat. Das wird wohl auch dem Gericht per Gutachten vorliegen, sonst hätten die ja nicht so entschieden.
Hier gibt es sicherlich auch Mütter, die genauso reagieren würden, wie sven1970, wenn der KV für seine Neue eine Bevollmächtigung von der KM wollen würde, ich selbst würde es auch nicht machen.
Ich habe aus seinem Post ´nicht raus lesen können, dass er der KM den Kontakt zum Kind verwehrt.
Ich kann verstehen, dass er es nervig findet, dass die Ex ihn immer wieder vor das Gericht schleift.

Jennifer

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#pro

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Nicht sie ruiniert dich, das machst du schön selber: Gib der Freundin die Vollmacht und gut ist- kein Prozess, keine Kosten, kein Ärger.
Ist doch besser, wenn der nicht psychisch gestörte Partner den Jungen von der Schule holt. Vielleicht möchte deine Ex nicht autofahren?
Ich verstehe nicht, wieso du diese Lappalie zum Existenz bedrohenden Drama aufbauscht.
Gruß
Mariella

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Ich bausche nichts auf. Ich kenne die Frau nicht einmal. Ein kennenlernen wurde von der KM abgelehnt.Kannst ja gerne Dein Kind einem Fremden geben. Ich mache das nicht.

Liebe Grüße

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Aber Sven!
Dann schließe Frieden mit deiner Ex und lerne sie kennen. Wenn du aber wirklich meinst, dass eine Mutter ihre leiblichen Kinder einer verantwortungslosen ungeeigneten Person überlässt, die du erst checken musst, dann ist es ein verdammt weiter Weg bis dahin. Und da ist niemals nur einer dran Schuld. Will sagen: Benehmt euch wie Erwachsene und klärt den Konflikt nicht auf dem Rücken des Kindes, es braucht drindend Normalität, dazu gehört ein unaufgeregter Vater im Lebensmittelpunkt, der dem Kind die Möglichkeit gibt, seinen Umgang mit der Mutter so stressfrei wie möglich zu erleben, ohne schlechtes Gewissen, ohne Schikanen. Macht den Rest unter Erwachsenen aus.
Wenn du unbedingt einen Prozess willst, dann mache nicht die Gegenseite für deine Kosten verantwortlich.
Als die Ex meines Partners mich noch nicht kannte, hatte sie selbstverständlich absolut kein Problem damit, wenn ich die zwei mal fuhr, oder mit ihnen allein zum Aufbau einer gute Beziehung eine Veranstaltung besuchte, weil sie wusste, dass der Vater (ihr Ex, mein Freund) niiieeeemals seine Augäpfel einer unwürdigen Person anvertraut hätte. Wer sowas durch Misstrauen unterstellt hat ein Problem, nicht sie, du.
Liebe Grüße
Mariella

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Ich glaube, Du brauchst eher einen guten Psychotherapeuten, als einen Anwalt.

Gruß

Manavgat

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Das ist mal wieder eine sinnvolle Antwort.

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Hallo

ich sehe das was anders. Ich denke dabei aber nicht daran das deine Ex jetzt mit Frauen zusammen ist...muß ja jeder selber wissen.

Aber es wird doch sein Grund haben wieso du das alleinige Sorgerecht hast......bzw. bekommen hast. Dann steht Ihr doch das Kind sowieso nur alle 14 Tage das Wochenende zu. Und wenn man doch das alleinige Sorgerecht hat, hat man doch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also kann man doch sagen die braucht das Kind nicht anzuholen da es eh in der Woche nicht dort ist.

Sollte man sich allerdings noch verstehen und nicht nur alle 14 Tage das einräumen das die Mutter das Kind haben darf....dann solltest Du der anderen Frau eventuell doch dieses Schreiben fertig haben. Nur setze eine Klausel ein und mach Dir eine Kopie wo Du beide unterschreiben läßt. Erst mal nur bis auf weiteres......und setze eine Zeit rein wie lange dieses Schreiben gültig ist .

Lass die mal wieder durch drehen aus einen Grund, dann würde ich aber auch einen Riegel vorschieben.

Sprich mit dem Jugendamt......versuch doch auch mal beim Amtsgericht das zu beantragen ....ich weiß nicht was du verdienst und wenn du das Kind hast vielleicht steht Dir auch dieser Beratungsgutschein zu und die Prozesskostenbeihilfe. Mehr als ablehnen können die doch nicht.

Viel Glück