Kann man laufende Vaterschaftsfeststellungsklage zurückziehen?

Hallo,

Frage steht ja schon oben. Morgen muss ich schon zur Speichelprobe. Das ganze läuft über die Beistandschaft beim Jugendamt. Kann ich das alles wieder rückgängig machen? Ich will nicht, dass die Vaterschaft anerkannt wird. Habe ich da irgendwelche Chancen?

Danke

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Hallo,

wohl kaum.
Zum einem erhälst Du im Moment vermutlich Unterhaltsvorschuß, also ist das Jugendamt sehr daran interessiert, die Vaterschaft feststellen zu lassen.
Und mit welchen Argument möchtest Du das tun? Dass Du gelogen hättest, als Du ihn als Vater angeben hast?
Wenn jetzt schon die Speichelprobe (vom Gericht) angeordnet wurde, gibt es eigentlich kein zurück. Vor allem was denkst Du, wer dann die schon entstandenen Kosten tragen soll?

Gruß,
Julia

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Hallo Julia,

er ist definitiv der Vater, darum geht es nicht.

Auf Unterhaltsvorschuss würde ich verzichten, die bisher entstandenen Kosten würde ich auch übernehmen.

Mir geht es um die Staatsangehörigkeit:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=9&tid=1517274

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Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass es NICHT geht, da es ja keine schlüssige Argumentation für Ämter und Gericht dafür gäbe.
Auf den Unterhaltsvorschuß kannst Du auch nicht wirklich verzichten, da es Geld ist, dass Deinem Kind zusteht (außerdem müsstest Du mit Sicherheit schon geflossenen Unterhaltsvorschuß zurückzahlen)
Und er würde im Übrigen trotzdem auf Alg II Leistungen angerechnet werden, da Du Dich durch einen Verzicht bewusst bedürftig macht.
Auch die ARGE dürfte Dir gehörig auf´s Dach steigen, da auch diese Interesse an der Vaterschaftsfeststellung haben, da der Vater auch für Dich unterhaltspflichtig ist.

Und selbst wenn Dein Kind Moslem wäre und die doppelte Staatsbürgerschaft hätte, verstehe ich nicht, wo da das Problem liegt.
Grundsätzlich ist es erst einmal deutsch und konfessionslos.
Und Du hast das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Und hast die Möglichkeit, das Kind umtaufen zu lassen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft und Zugehörigkeit zum Islam wäre ja erst interessant, wenn es z.B. um eine Einreise in das Land des KV ginge.
Es gab neulich eine ähnliche Diskussion, in der die Eltern (Mutter katholisch, Vater Moslem) das Kind katholisch taufen lassen wollten, es dadurch aber keinen persischen Passe mehr bekäme und es so Schwierigkeiten gäbe, in das Land des KV einzureisen, um die Großeltern zu besuchen.

Gruß,
Julia

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Nachtrag:
Einer der Gründe ist das Militär. Mit der doppelten Staatsangehörigkeit muss er entweder zum Militär oder sich freikaufen. Ausserdem muss der Staat der Ausbürgerung mit 18 Jahren zustimmen. Das ist mit viel Papierkrieg und hohen Kosten verbunden.
Wie gesagt, das ist nur einer der Gründe.