Unterhaltspflicht - Gehaltserhöhung sofort melden?

Ich habe mal eine Frage, kennt sich jemand rechtlich aus bei folgendem Sachverhalt:

wenn man unterhaltspflichtig ist und eine Gehaltserhöhung bekommt, muss man das sofort mitteilen?

Was passiert, wenn ein Mann z.B. unterhaltspflichtig ist für Kind und Frau und es verschwiegen hat und die Exfrau findet es heraus, dass er seit einem halben Jahr mehr Geld verdient hat, kann die Exfrau den Unterhalt dann nachfordern?

Ich frage nicht wegen mir, keine Sorge. Ich bin ja der AE Elternteil :-)

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http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=20&tid=1559103

Hallo,

schau mal in den Thread, da geht es darum, dass der Unterhaltspflichtige mehr bezahlten müsste, die Empfängerin des Unterhalts das wohl noch nicht weiß bzw. noch nicht gemeldet hat.

Haarerauf

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So weit ich weiß ist der Zahlende nicht verpflichtet sich zu melden sondern der oder die Empfängerin kann ja bei Bedarf oder Befürchtung einer Erhöhung nachfragen. Nachfordern nein das geht nicht!!

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Uns hat das JA erklärt, wenn das Gehalt um mehr wie 10 % erhöht wurde, muß das gemeldet werden und dann wird der KU neu berechnet.
Ansonsten kannst du ihn soviel ich weiß als Berechtigter nur alle 2 Jahre neu berechnen lassen.

Wenn du nun als Empfänger im Juli erfährst, daß dein/e Ex eine Erhöhung hatte und du stellst in diesem Monat eben noch den Antrag auf Neuberechnung, es entscheidet sich aber erst im August oder September.muß der neue Unterhalt ab Juli nachgezahlt werden, selbst wenn sie / er schon seit Januar mehr Geld verdienen würde.

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Aber sicher geht nachfordern, verbreite doch keinen Unsinn! Mein KV muss nämlich inzwischen seit Juli 2007 nachzahlen, es kam erst vor kurzem raus, dass er seitdemr verdient. Lt. Beistandschaft hat er nun ab Juli 2007 mehr zu zahlen.

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Wie ungerecht ist doch das deutsche Recht !!!!
Heißt das etwa wenn z.B. ein Klempner der von seiner Frau geschieden ist und z.B. für Frau und ein Kind z.B. 1000 Euro Unterhalt zahlt und er jetzt nach der Scheidung seinen Meister macht und dann das doppelte verdient. Muß er dann auch dementsprechend mehr Unterhalt zahlen ???
In dem Fall dann mehr als das doppelte ???
Ich dachte immer der Unterhalt soll als "Ausgleich" für Verhältnisse dienen wie diese die in der Ehe bestanden ???

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Boah, nee, wie ungerecht ist das doch, dass die Kinder vom steigenden Wohlstand des Vaters profitieren sollen. Nee, wie fies ist das denn?!

Bei Posts wie Deinen fällt mir das Essen aus dem Gesicht!

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"Bei Posts wie Deinen fällt mir das Essen aus dem Gesicht! "

Hallo Nightingale,

könntest du dich bitte etwas in deiner Wortwahl mäßigen?

Wenn jemand von der Materie nicht so viel Aknung hat, kannst du ihn vielleicht aufklären, statt gleich die verbale Keule rauszuholen.

Viele Grüße, schönen Tag, entspann dich,

S.

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Ich bekam eine Nachzahlung für meinen Sohn.Und der Unterhalt wurde erhöht.

Im übrigen habe ich mich selbst darum gekümmert, indem ich beim Jugendamt eine "Überprüfung der Leistungsfähigkeit" erbat.

Es dauerte eine gaaaanze Weile, bis alle Unterlagen vorlagen.Da ist das Jugendamt nämlich sehr geduldig.

Aber die Geduld hat sich gelohnt ;-)


Simone

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Hallo,
nein, angeben MUSST Du es nicht und nachgefordert kann auch nichts werden. Der Zahlungsempfängerhat das Recht alle 2 Jahre oder bei begründetem Verdacht Gehaltsnachweise einzufordern.
Wenn also erst kürzlich eine Gehaltsoffenlegung stattgefunden hat und der "Mann" jetzt mehr verdient, brauchst Du einen handfesten Beweis, um erneut die Unterhalgen vom Zahlenden einzufordern.

LG katta