Muss ich den vater angeben???

Hallo,

ich brauche dringend eine Antwort auf oben stehende Frage.

Mein Problem ist, dass ich mit dem Vater meines Kindes nicht zusammen bin, und es auch nie war. Von daher möchte ich seinen Namen nicht auf der Geburtsurkunde oder irgendwo anders angeben.
Schlicht gesagt, ich möchte das alleinige Sorgerecht haben. Wie kann ich das erreichen, oder hat man das automatisch, wenn der Vater nicht auf der Geburtsurkunde steht??

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!:-)

LG

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Vater würde ich auf jeden Fall angeben, sonst bekommst ja keinen Unterhalt!!!

Alleiniges Sorgerecht bekommst AUF JEDEN FALL AUTOMATISCH, wenn ihr nicht verheiratet seid oder Ihr gemeinsames Sorgerecht beantragt... Also keine Sorge..


Ähm wenn Baby angemeldet wird und Du sagst nichts vom gemeinsamen Sorgerecht hast Du es automatisch...

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Dass ich dann alleiniges Sorgerecht hätte, dachte ich auch. Der Vater meiner ersten Tochter, mit dem ich auch zusammen bin, steht auf der Geburtsurkunde. Deswegen muss er nun auf allem unterschreiben, was ich mit der Kleinen machen will. Da stört mich das nicht, weil wir, wie gesagt, zusammen sind. Nur bei dem anderen Kind möchte ich das nicht riskieren. mir wurde in der Bank gesagt, wenn er auf der Geburtsurkunde steht, hat er Sorgerecht. Ich müsse extra beantragen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Hm, jetzt bin ich etwas verwirrt.:-)

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Hallo,

als unverheiratete Mutter bekommst Du die alleinige Sorge automatisch.
Das hat nichts damit zu tun, ob der KV auf der Geburtsurkunde steht oder nicht.
Dass der KV Deiner ersten Tochter mit Dir zusammen das Sorgerecht hat, ist nur darüber möglich, dass ihr bei der Geburt entweder verheiratet ward oder aber die gemeinsame Sorge beim Jugendamt eingerichtet habt (das müsst ihr beide unterschreiben und Du musst dem zustimmen).
Nur darüber, dass er in der Geburtsurkunde steht, hat er das Sorgerecht NICHT ... es sei denn, wie gesagt, ihr ward verheiratet, dann gibt es das automatisch.
Sorry, aber Du wirst doch wissen, ob Du es mit ihm geteilt hast.

Wenn Du die alleinige Sorge innehast und der KV steht auf der Geburtsurkunde, benötigst Du für Banksachen, Pass etc einfach nur eine sogenannte Negativ-Bescheinigung (dass Du das alleinige Sorgerecht hast), die Dir das Jugendamt problemlos ausstellt.

Gruß,
Julia


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Hallo,

wenn Du den KV nicht angibst, also "Vater unbekannt", bringst Du Dein Kind um den zustehenden Unterhalt, Erbrecht und auch seine Wurzeln.
Des weiteren stünde auch Dir Unterhalt zu.

Die alleinige Sorge hast Du als unverheiratete Mutter sowieso inne.

Gruß,
Julia

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Er soll ja Kontakt mit dem Kind haben, ich möchte nur nicht riskieren, dass er überall mitbestimmen kann. Der Unterhalt war mir nicht so wichtig.

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Du kannst aber nicht auf den Unterhalt für dein Kind verzichten.

LG

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Mal was anderes ... verzeih meine Neugierde.

Du hast eine Tochter von 16 Monaten und bist mit deren Vater zusammen, bekommst jetzt aber demnächst ein Kind von einem anderen Mann???

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die Frage habe ich mir beim Lesen des Beitrags der TE auch gestellt #cool

und selbst wenn sie keinen Unterhalt will, so hat doch wenigstens das Kind ein Recht darauf, irgendwann zu erben und auch ihre/seine Abstammung zu kennen.

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Dann warten wir doch mal gespannt auf Antwort ... ;-)

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Wenn du den Vater kennst musst du natürlich den Vater angeben.

Und mit dem Sorgerecht hat das rein gar nichts zu tun.

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Hallo,

ein Gesetz, dass besagt, dass eine Mutter den Namen des Vaters angeben MUSS, gibt es nicht.

Nur wenn Sozialleistungen (z.B. Sozialgeld) oder Unterhaltsvorschuß bezogen werden sollen, macht sich die Mutter strafbar, falls sie wissentlich falsche Angaben macht, z.b. wissentlich Vater unbekannt angibt, obwohl sie weiß, wer er ist.

Ansonsten kann keine Frau gezwungen werden, den Namen des Vaters preiszugeben ... das ethisch-moralische dabei steht noch auf einem anderen Blatt.

Nur mal so zur Info ...

Gruß,
Julia

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Danke für die Belehrung.

Beiträge von dir les ich doch immer gern.

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Hallo tigra,

ja, im Sinne Deines Kindes solltest Du den Vater angeben. Dabei solltest Du als letztes an Dich und Deinen Willen denken.

Sorgerecht hast Du allein.
Ist es Dir möglicherweise auch unangenehm, dass jemand "dahinter" kommen könnte wer der Vater ist? Waren gerade meine Gedanken.

Arbeitest Du? Wovon lebst Du? Wenn Du Leistungen wie Hartz IV beantragst, dann musst Du aufzeigen, dass Du Unterhalt beziehst. Wenn nicht, wird nachgehakt. Du kannst nicht verzichten. Das Geld steht Deinem Kind zu. Auch wenn Du Wohngeld beantragen solltest, brauchst Du einen Nachweis für Unterhalt und als Alleinerziehende eine Anerkennung der Vaterschaft.

Mal abgesehen von dem ganzen bürokratischen Zeug, auch wenn es ein "Ausrutscher" war. Das Kind hat einen Vater (mag den Begriff Erzeuger nicht) und das Kind hat auch das Recht zu wissen, wer es ist. Medizinische Aspekte sprechen auch dafür, dass der Vater in die Geburtsurkunde kommt.

Gruß Chen

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Ich habe mich zwar schon mehrmals zu diesen Fragen geäußert, tue es aber gerne noch einmal.

Wer der Vater ist, ist jedem absolut klar. Ich möchte dem Kind nicht den Vater vorenthalten. Ganz im Gegenteil; ich bin froh, dass der Vater des Kindes mich gerade in der ersten Zeit unterstützt durch häufige Anwesenheit. Zumal das Kind ihn ja auch kennen lernen soll.

Ich gönne mir nun 6 Monate Elternzeit und gehe anschließend wieder arbeiten. Das habe ich auch bei meiner ersten Tochter so gemacht; das war optimal. Von daher bin ich auf staatliche Stützen nicht angewiesen und habe auch nicht vor, mir Geld vom Staat zu holen; außer Elterngeld.:-)

Meine einzige Sorge; also der Grund meiner Frage war, dass ich mich absichern wollte, dass ich nicht den Kindsvater in jede Entscheidung mit einbeziehen möchte. Er ist nunmal nur der Erzeuger. Ich bin nicht bereit, ihm wegen Unterschriften hinterher zu laufen oder ihn um Erlaubnis zu bitten, wenn ich beabsichtige, irgendwo anders hinzuziehen.

LG

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Also,nun komm ich... ;-)

Erstmal bist Du verpflichtet den Kindesvater anzugeben,
nicht nur wegen dem Kind,sondern auch wegen dem Unterhalt und vielen anderen Gründen,die Du jetzt vielleicht nicht unbedingt einsehen wirst.
Das JA wird eventuell kein Verständnis dafür haben und sehr wohl härter reagieren und Dich dazu zwingen,
dass Du dafür zu sorgen hast,dass Du den KV ausfindig machst.
Kann sein,muss aber nicht.
Nur ich würde es nicht darauf ankommen lassen,
denn wenn Du lügen solltest,es raus kommt,kann es zu einer Geldstrafe kommen oder im schlimmsten Falle zu einer Haftstrafe.
Das ist also strafbar,was Du vorhast.

Wegen dem Unterhalt.
Klar,Du kannst Unterhaltsvorschuss beantragen,
ohne den Vater an zu geben.
Aber der läuft,meines Wissens nach nur 72 Monate lang.
Danach bekommst Du nichts weiter für Deinen Nachwuchs.

Zu dem,wenn Du mit dem KV nicht verheiratet warst/bist,
bekommst Du doch automatisch die alleinige Sorge.
Da brauchst Du Dir also keinen Kopf zu machen.

Egal warum Du das nun nicht machen möchtest,
denke an Dein Kind,was nichts dafür kann,
dass sich Dein Ex Dir gegenüber vielleicht mies verhalten hat.
Vielleicht ist er wenigstens ja ein guter Vater,das weiß man meistens nicht im Vorraus.
Diese Chance nimmst Du Deinem Kind schon im Vorraus,
wenn Du den KV verschweigst.
Vielleicht lässt er Euch aber auch komplett in Ruhe,
zeigt kein Interesse... gruebel
Man weiß es nicht.

Ich hoffe dass Du Dich noch umentscheidest,allein für Deinen Krümmel. ;-)
LG,Nine #sonne

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Ich finde es traurig wegen des Sorgerechts auf die Idee zu kommen den Vater nicht anzugeben.

Egoistischer geht es kaum.

Dass das Sorgerecht damit nichts zu tun hat, ändert nichts an der Einstellung und den Beweggründen.

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Also bevor ich kritisiert werde, solltest du vielleicht meine Antworten auf die anderen Beiträge lesen! Ich habe nicht vor, den vater zu verschweigen, ich möchte einfach nur "alleine" entscheiden, wann was passiert. Ich habe keine Lust, seine Unterschrift permanent fordern zu müssen.
Er wird sein Kind sehen, er darf es besuchen, wann er will und im Grunde auch mal an der Erziehung teilhaben. Aber das letzte Wort habe ich.
So, was ist daran so traurig?

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"...Ich habe nicht vor, den vater zu verschweigen..."

Wenn man den Vater in der Geburtsurkunde nicht angeben will sehe ich das anders. Wertest Du das als Offenlegen?

Und zu dem "das letzte Wort habe ich" kann ich nur sagen, wie würde das Geschrei in Deutschland wohl lauten, wenn der uneheliche Vater per Gesetz automatisch das Sorgerecht hätte.

Die umgekehrte Praxis wird aber als vollkommen normal und gerecht empfunden.


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Wenn der Erzeuger drogen/alkoholabhängig, gewalttätig, psychsisch gestört ist oder Scientologe dann kannst Du dem Amt sagen:

es war dunkel im Hauseingang und ich hab nicht nach dem Namen gefragt.

Dann halten sie dich für eine Schlampe (was egal ist), aber Du musst dann lebenslang bei dieser Lüge bleiben.

Wenn es keinen Grund gibt der so schwer wiegt, dann solltest Du den KV angeben und Unterhalt für Dich und Dein Kind fordern. Dann gibt es auch noch eventuell Erbansprüche.

Gruß

Manavgat