Desinteresse des KV = alleiniges Sorgerecht?

Hallo zusammen,

der Vater meiner Tochter (3) und ich haben bereits vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht vereinbart, waren nicht verheiratet und sind nun seit einem Jahr getrennt. Seitdem kommt wirklich nix von ihm, so dass ich nun gerne das alleinige Sorgerecht hätte. Mediationsgespräche mit Zurhilfenahme des Jugendamtes bzgl. des Umgangsrechtes (von mir initiiert) sind übrigens leider gescheitert.

Hätte ich Chancen auf das alleinige Sorgerecht? Hat das schon mal jemand von Euch (erfolgreich oder nicht) durchgezogen? "Reicht" ein Jahr Desinteresse oder sollte ich einfach noch abwarten?

LG
Susanne

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Hallo !

Laut meiner Anwältin hat desinteresse am Kind, leider keine auswirkung aufs SR.Erst wenn der KV sich streubt oder du ihn im Falle einer notwenidigen Unterschrift nicht erreichst usw . dann bekommst du das alleinige Sorgerecht.

Im Falle von Gewalt usw sieht das natürlich anders aus.

Lg Nadine

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Hallo Nadine,

danke für Deine Antwort. Der Einfachheit halber siehe: http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2061472&pid=13162599&bid=20

LG
Susanne

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Abend

also nur wegen Null Interesse bekommst du nicht das Alleinige Sorgerecht.
Ich hab auch geteiltest und der Vater hat seit 5 jahren keinen Kontakt und die Kids nicht gesehen und wohnt 100 KM weit weit weg.

Was hat den kein Interesse mit dem Sorgerecht zutun???
Wieso möchtest du das Alleinie Sorgerecht??

LG
Dee

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Hallo,

danke für Eure Antworten.

Sorgerecht beinhaltet für mich auch Sorgepflicht.

Wenn aber von Seiten des Vaters der Willen fehlt, das Kind zu sehen, keinerlei Nachfrage kommt bzgl. des Wohlergehen/der Entwicklung des Kindes, überhaupt keinerlei Kontakt/Kommunikation zwischen den Eltern stattfindet/stattfinden kann, weil einer (der Vater ;) ) der beiden sich vollkommen stur stellt und alles ignoriert: Wie soll dann das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt werden?

@orchi-dee: Hast Du denn schon mal versucht, das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

LG
Susanne

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Abend,

also das alles sind hier bei mir zb. kein Grund einen das AS zu zusprechen.
Bei mir ist auch kein Kontakt.Nichts..und nun führt der KV eine neue Ehe mit neuen Kindern ect. Aber das hat alles nichts mit AS zutun.Nur wenn er mir unterschriften verweigern würde dann hätte ich chancen.Aber das macht er nicht,was ich gut finde.Ist nur ärgerlich da alles über den Post weg gehen muss.

Thema ob ich es versucht habe.
Ich war beim J-Amt und beim Anwalt.
Und ich zitiere das J-Amt hier....>"nur noch bei nachgewiesen Sexuellen übergriffen und nachgewiesener Gewalt wird der Richter das AS aussprechen"

Es sind nun 5 Jahre vergangen und ich bin schlauer.Damals sah ich meine Kinder als MEINE Kinder an.Nicht als unsere.Tja man lernt nicht aus.

Was zb auch ist...
Alleiniges Sorgerrecht heißt nicht..das der Vater die Kids oder das Kind mehr sehen darf.Das vergessen auch viele Mütter.Die denken...AS heißt...bestimmen zu dürfen.Was falsch ist.

LG
Dee

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hallo susanne,

ich kann deinen unmut nur zu gut verstehen.
ich war verheiratet und wollte auch nach der scheidung das alleinige sorgerecht, weil mein ex auch nichts für seine kid`s übrig hat. wir mußten deshalb zum jugendamt gehen und worden dort angehört, warum, weshalb, wesswegen ich das alleinige soregrecht haben will. die dame war dann auch überzeugt, dass es das beste wäre für die kinder und mein exmann hat dem ganzen dann schriftlich zugestimmt. und so habe ich nun das alleinige sorgerecht.

wünsch fir ganz viel glück dabei #klee

lg kati

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Hallo !

Wie viele schon schrieben, allein weil er kein Interesse an eurer Kleinen hat kannst du ihm das Sorgerecht nicht entziehen lassen - es sei denn er stimmt zu und sagt das er es nicht will.
Das alleinige Sorgerecht würdest du nur bekommen, ohne seine Zustimmung, wenn er der Kleinen offensichtlich schadet und damit müsstest du zum Jugendamt, zum Anwalt und vor Gericht damit es ihm entzogen wird.

LG Mara

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Hallo,

leider nein. Bei uns haben nicht mal 7 Jahre Desinteresse gereicht um sein Umgangsrecht in Wohlgefallen aufzulösen und das bei alleinigem Sorgerecht. Das sind unsere tollen Gesetze.............

LG

Dani

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Ganz ehrlich, ich finde diese Gesetze auch "toll", weil das Umgangsrecht deines Kindes mit seinem Vater nicht einseitig durch "Desinteresse" aufgekündigt werden kann.