was kommt nach UVG

Hallo ihr Lieben,

habe gerade ein Brief im Briefkasten gehabt das der UVG mit dem 6 Geburtstag ausläuft und die Zahlungen eingestellt werden. was muß ich denn jetzt machen?
der Vater will ja nicht zahlen... soll ich jetzt mit dem Unterhaltstitel zum Anwalt gehen?

Bis jetzt hatte das JA die Beistandschaft wegen Unterhalt... was muß ich denn jetzt beachten...

kurze Fakten...

er hat drei kinder meine Große ist seine erste Tochter.... mit seiner jetzigen Frau ist er nicht verheiratet.
er "konnte" nie Zahlen weil er ja an die aneren 2 kinder unterhalt Zahlen muß und für meine
Große nix mehr über bleibt... das ist doch nicht richtig oder?

bitte erklärt mir das jetzt mal...

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Fordere ihn schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auf, den Regelunterhalt pünktlich zum 1. eines jeden Monats auf Dein Konto (Bankverbindung nicht vergessen) zu zahlen und zwar ab sofort.

Teil ihm des weiteren mit, dass Du widrigenfalls eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen wirst.

Die Alternative ist: ALG2 beantragen, wenn es so nicht reicht, oder den Fensterkitt zu fressen.

Gruß

Manavgat

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da werde ich das so machen!

danke!

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Hallo,

"er "konnte" nie Zahlen weil er ja an die aneren 2 kinder unterhalt Zahlen muß und für meine
Große nix mehr über bleibt... das ist doch nicht richtig oder?"

Na, da hat er Dich ja schön verarscht (sorry) ... und das Jugendamt hat zugesehen, warum auch immer. Alle Kinder sind bei den Unterhaltszahlungen gleich gestellt.

Mach es wie meine Vorschreiberin Dir geraten hat ... und dann mit dem Titel ab zum Anwalt.

Gruß,
Julia

P.S.
Und lass überprüfen, ob Dir Alg II oder Wohngeld/Kinderzuschlag zustehen, wenn der UHV wegfällt und er weiterhin nicht zahlt.

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Hallo

Ich brauche mich da um gar nichts zu kümmern. Mein Sohn wird um Juli 7 und sein Erzeuger hat bis heute noch nicht ein einziges mal Freiwillig gezahlt.
Aber dennoch bekomme ich seit Januar jeden Monat Unterhalt. Denn ich habe weiterhin die Beistandschaft beim Jugendamt und da wird jeden Monat der Unterhalt für meinen Sohn von seinem Konto sofort gepfändet, wenn er am 1. des Monats seinen Lohn bekommt.

Seit einem Jahr reicht er immer wieder neue Klagen ein. Angefangen mit Vaterschaftsanfechtung, die bis zum Oberlandesgericht ging und auch dort abgewiesen wurde ( was mich ärgert. Denn da hätte er denn endlich schwarz auf weiss gehabt, das er der Erzeuger ist ) Jetzt kam vor 3 Wochen eine neue Klage, das er keinen Unterhalt zahlen kann angeblich. Aber den Zahn werde ich ihm auch noch ziehen.

Er kümmert sich einen sch**ss um seinen Sohn. Wir wohnen seit über 3 Jahren fast Tür an Tür, sprich gerade mal 2 Häuser liegen zwischen uns. Nun hat er bei einer Freundin verlauten lassen, das er endlich einen Test haben will und wenn da raus kommt, das er doch der Erzeuger ist, will er seinen Sohn regelmäig sehen und auch über nacht... Aber das wird es nicht geben NIEMALS solange ich das verhindern kann.

Also, sprich mal mit deinem SB vom Jugendamt, der wird dir da schon weiter helfen können.

LG Sara

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Bevor du euch und euren Lebensstandard von den nicht vorhandenen Unterhaltszahlungen einer Niete abhängig machst, solltest du darüber nachdenken, wie du selbst euer Auskommen sichern kannst.

Sicher gibt es Möglichkeiten den Druck zu erhöhen und vielleicht auch ein paar Euro rauszuziehen. Diese solltest du auch nutzen.

Aber verlass dich nicht drauf, dass dieses Geld dann regelmäßig und in voller Höhe zur Verfügung steht.

Besser wäre da schon, durch eigene Arbeit den Lebensunterhalt zu sichern und ggf. fließenden Unterhalt für die Extras her zu nehmen.

Alles Gute, H.H.

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hallo,

unser lebensstandart ist schon gesichert dafür habe ich gesorgt... hungern müssen wir nicht und für kleine extras bleibt auch immer was über...
aber i sage mir wenn die kleine ihren vater nicht sehen kann weil er ne will soll sie wenigstens so von ihm unterstützt werden... die hälfte vom uvg ging eh immer auf ein konto das oma für sie gemacht hat....

ach ja, das JA hat mir gesagt das der Unterhalt sie nun nix mehr angeht und das ich schauen muß wies weiter geht... finde ich nicht gerade toll... denn i habe momentan keine lust mich irgendwie mit diesem "mensch" in verbindung zu setzen geschweigedenn ein wort mit ihm zu wechseln...


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In Deinem Fall hilft nur Anwalt!!!
Wenn er sich gar nicht rührt, Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung und einklagen des KU!

Es ist vollkommen irrelevant, ob er mit seiner Neuen verheiratet ist oder nicht. Es ist weniger relevant, ob er 2 oder 8 Kinder mit ihr hat! - Je mehr Kinder, desto weniger KU gibt es natürlich pro Kind, ABER JEDES Kind ist GLEICHGESTELLT und hat je nach Altersstufen genauso Unterhaltsanspruch!!!
Dein Kind kann also nicht leer ausgehen!!!

#klee

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er "konnte" nie Zahlen weil er ja an die aneren 2 kinder unterhalt Zahlen muß und für meine
Große nix mehr über bleibt... das ist doch nicht richtig oder?


Ja da frage ich mich was sich da das JA immer bei denkt bzw das so toleriert wird :-[

Ist gar nicht so selten wurde mir auch schon gesagt er muss für die anderen kinder ja schon bezahlen .

Und für so Deppen die bezahlen könnten wenn man ihnen nur auf die Füße treten würde werden sicherlich Unmengen an Steuergelder verprasst ( denke ich mir mal )

LG Dani

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Ups das mit dem UHV ist natürlich selbstverständlich wenn der KV wirklich nicht zahlen kann oder sich aus dem Staub macht

Also net falsch verstehen aber ich denke ihr wisst wie ich das meine ..;-) puh schlecht geschlafen die Nacht *gg*

GLG Dani

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Aus Deinem Beitrag geht nicht hervor, wieviel der Kindsvater Deiner Tochter verdient.

Falls er mit den Zahlungen an seine anderen Kinder bereits am eigenen notwendigen Selbstbehalt liegt, ist er darüber hinaus nicht zahlungspflichtig.

Insofern wäre seine Aussage "er könne nicht zahlen" juristisch richtig.

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Hallo

So ganz richtig kann das aber auch nicht sein.
Denn egal wieviele Kinder er hat bzw. für wieviele er Unterhalt zahlen muss es werden ALLE Kinder zugrunde gelegt.
Wenn sein Einkommen nicht ausreicht um eben für alle Kinder vollen Unterhalt zu zahlen wird eine sogenannte Mangelfallberechnung gemacht.
Dann bekommen ALLE Kinder eben weniger Unterhalt als nach der Düsseldorfer Tabelle und das was fehlt bekommen die Mütter dann entweder durch ergänzendes UVG oder eben als Unterhaltszuschuss von der ARGE.

Das ein Kind garkeinen Kindesunterhalt vom Vater bekommt weil dieser für 2 andere Kinder vollen Unterhalt bezahlt ist mir völlig neu. Mein Ex Mann muss für unsere 3 Kinder auch nur soviel Unterhalt zahlen wie es geht ( laut Mangefallberechnung ) und den Rest bekomme ich für die Kinder von der ARGE da sie aus der UVG Regel durch Ihr Alter bereits rausfallen.

LG
Claudia