Kindesunterhalt wenn der Vater mit neuem Kind in Elternzeit geht

Hallo Liebe Muttis

ich habe mal eine Frage. Bin seit 1 1/2 Jahren getrennt. Mein Exfreund hat wieder geheiratet. Jetzt ist da ein Kind unterwegs.
Was den Kindesunterhalt angeht haben wir uns geeinigt, ich bin zum Glück in der Lage für meinen Unterhalt selbt aufzukommen. Was er allerdings nicht möchte ist eine Jugendamtsurkunde, weil es sagte er wäre dann verpflichtet zu zahlen und wahrscheinlich auch mehr.
Jetzt siehst es aber so aus als wenn er Elternzeit machen würde, das heißt er hätte dann kein Einkommenn mehr und ich weiß nicht ob er dann das Recht hat den Unterhalt ganz zu streichen, da ich ja keine Urkunde habe.
Wer hat damit Erfahrungen.
Vielen Dank

Gruß Claudia

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Hallo

Nur weil dein Ex in Erziehungsurlaub geht hat er nicht das Recht den Unterhalt für euer gemeinsames Kind zu streichen.

Wenn er keinen Unterhalt für euer Kind zahlt geht zum Jugendamt und beantrage dann Unterhaltsvorschuß.

Dann bekommst du das Geld von Jugendamt :-) und er muß es sobald er in der Lage ist das Geld zurückzahlen.

Gruß Arienne

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Ein Unterhaltverpflichteter Elternteil hat nicht das Recht sich Elternzeit zu nehmen. Tut er es doch ist der KU in voller Höhe weiterzuzahlen, sei es vom Einkommen seiner Frau. Es wird ein "fiktives Einkommen" als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Kuckst Du:

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html

Du mußt ziemlich weit runterscrollen.

Schönen 1. Advent

M.

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Ich habe Erfahrung damit. Mein Ex meinte auch in Elternzeit gehen zu müssen...

Wir hatten ein Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung. Der Richter hat ihm sehr deutlich erklärt, dass er notfalls das Kind in eine Krippe geben muss, wenn er anders den Unterhalt für mein Kind nicht sicherstellen kann. Im übrigen könne er auch abends, wenn die Mutter zuhause ist, einen Minijob wahrnehmen. Ergo: Kindesunterhalt ist immer zu zahlen!

Gruß

Manavgat

PS: kümmer Dich um die titulierung des Unterhalts. d. h. Urkunde!

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Auf den Fall bezogen ist er weiter unterhaltspflichtig...wenn er aber die Zahlungen verringert bzw. einstellt, hast du erst mal das Nachsehen. Zumal es sich u.U. in die Länge zieht, bis ein Titel erwirkt ist...der KV ist ja ganz offensichtlich nicht bereit, den Unterhalt freiwillig zu beurkunden. Ich würde an deiner schleunigst die Titulierung des Unterhalts in die Wege leiten...entweder über eine Beistandschaft beim Jugendamt oder -besser noch- durch einen Fachanwalt für Familienrecht.

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hallo,

er kann gerne in EZ gehen, falls er den entspechenden kindesunterhalt für euer kind weiter zahlen kann. ob er es vom elterngeld bezahlt oder ob er das geld von seiner frau bekommt, kann dir egal sein. aber einfach sagen "ich hab kein einkommen", das geht selbstverständlich nicht.

LG f.