Guten Abend,habe mal ne frage ob ein Kindsvater der sein Kind alle 14 tage bei sich hat,Hol und Bringpflicht hat?Die entfernung beträgt zwischen beiden Orten 55 Kilometer.
lg
Hol und Bringpflicht
Hallo,
im Normalfall ist es so, dass sich der Umgangsberechtigte, also in deinem Fall der Vater, ums Holen und Bringen des Kindes kümmert.
Ausnahmen gibts eigentlich nur, wenn dies im Einzelfall so nicht machbar ist.
Lg
Hallo,
es ist nicht mehr grundsätzlich so, dass der KV die Kosten übernehmen muss.
Das Kind ist umgangsberechtigt und beide (!) Elternteile müssen den Umgang ermöglichen. Er darf nicht daran scheitern, dass die Kosten zu hoch sind und entsprechend muss sich die Mutter ggf. daran beteiligen, wenn der Vater das Geld nicht hat (Kind-bei-Mutter-Situation vorausgesetzt).
Mehr dazu auch hier:
http://www.isuv.de/forum/thread.php?postid=313213
Allerdings sind 55km relativ wenig und es wird schwer fallen, die Kosten (oder auch die Zeit) gegen die Mutter durchzusetzen.
LG, H.H.
Hallo,ich muss dazu sagen,er hat kein Führerschein,und hat nen Jahresticket.Er hat es Hauptsächlich für die Arbeit,und es würdem ihn keinerlei Kosten entstehen sein Kind zu Holen und zu Bringen.
lg
Hallo!
Bist du weggezogen oder er?
Ich finde, dass der, der die Entfernung verursacht hat, auch durchaus sich an den Kosten beteiligen kann, die ein Holen oder Bringen verursachen - man könnte sich das auch teilen
Gruß
schön und gut Hol und Bringpflicht, würde meine Schwester die Kinder nicht zu ihren Vater bringen würde er sie überhaupt erst gar nicht abholen...so sieht das nämlich aus...
60 Km zu fahren hin und wieder das gleiche zurück und dann das Spielchen am Ende wieder ist teilweise nicht machbar...
Hallo,
ohje, das sind echt schlechte Voraussetzungen... Hat er denn kein Interesse an seinen Kindern, dass er sie nicht aus freien Stücken abholt? Sind ihm die Kilometer zuviel?
Bei uns ist es so, dass mein Noch-Mann weggezogen ist... Bei uns ist es auch eine Entfernung von knapp 60 km... Ich sehe nicht ein, ihm den Kurzen zu bringen... Ich habe überhaupt kein Auto, der Ort ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen, bin alleinerziehend und seit Mitte Dezember arbeitslos - und er arbeitet in Luxemburg (also bei uns um die Ecke) und verdient 2200 netto im Schnitt... Er zahlt zu wenig Unterhalt für seinen Verdienst (noch weniger als Mindestunterhalt) und streitet sich mit meiner Anwältin hin und her, was er nun zu zahlen hätte und was nicht... Er wohnt bei Mama und Papa und hat keinerlei zusätzlichen Kosten.
Er hat mir auch ein paar Mal angedroht, er würde den Kleinen halt nicht nehmen, wenn ich ihn nicht bringe. Pustekuchen, dann muss er eben darauf verzichten, ihn zu sehen. Es ist mir nicht möglich... Es ist ja nicht so, dass ich das nicht machen würde, wenn es möglich wäre. Aber sein Verhalten lässt so ein Entgegenkommen auch echt nicht zu...
Als er dann angedroht hat, er würde den Kleinen halt nicht wiederbringen, wenn ich ihn nicht selbst abholen komme, hats mir gereicht. Ich hab die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich beantragt... Das Verfahren ist leider noch nicht durch. Aber wenn es durch ist, dann hat er wenigstens keine Handhabe mehr, die dann auch noch rechtens ist (laut JA!!!!).
Er kann doch nach der Arbeit freitags hier vorbeikommen und den Kleinen abholen kommen... Es liegt doch sowieso auf dem Heimweg! Und mit zurückbringen - da würde ich ja noch mit mir reden lassen, wenn er wirklich finanzielle Engpässe hätte und es ihm nicht möglich wäre, seinen Besuch wahrzunehmen. Das ist es aber nicht, von daher soll er halt zusehen...
Momentan darf er den Kleinen sowieso nur hier in meiner Wohnung sehen... er darf vorbeikommen, wann er möchte, muss nur halt nen Tag eher Bescheid sagen... Aber das ist in 11 Wochen ein Mal vorgekommen...
Mein Ex wohnt um die Ecke und ich muss die Kleine trotzdem immer hinbringen
Hallo!
Ich habe keine Ahnung ob es dazu eine gesetzliche Verpflichtung gibt. Aber ich finde, es gibt eine moralische...
Ich bin geschieden, wir haben einen inzwischen 8-jährigen Sohn. Und teilen uns das Hin-und Herfahren. Ich bringe, er bringt ihn zurück. Mir entstehen dadurch auch Kosten, aber das ist mir relativ egal.
Ich bin als Mutter dafür verantwortlich, dass mein Kind Kontakt zu seinem Vater hat. Und wenn es so funktioniert dann tue ich das.
Arbeitest Du denn? Also ich könnte schon verstehen, wenn der Vater sagt ihm ist es zu viel ihn nach der Arbeit zu holen. Und Du wärst zu Hause. Dann kannst Du ihn doch Freitags hinbringen und er bringt ihn Sonntags zurück. Wo ist das Problem? Das Dir dadurch Kosten entstehen? Was willst Du denn mal Deinem Kind sagen, warum er vielleicht seinen Vater nicht sehen konnte? Weil Du es nicht eingesehen hast dafür Fahrgeld zu zahlen? Da magst Du vielleicht aus Deiner Sicht recht haben, aber aus der Sicht des Kindes-und darum geht es doch bei der ganzen Sache-hast Du damit sicherlich kein Recht.
Bist Du eigentlich der Vater oder schreibst Du unter einem anderen Profil?
VG
Neddie
Alles schön und gut dasn man das selber auch unterstützen muss, aber wenn der Vater sich rigoros weigert das Kind abzuholen und wieder hinzubringen, weils doch die Mutter machen soll, würd ich es auch nicht machen. Und wenn er ein Jahresticket hat, mit dem ihm kein Cent Kosten entsteht, was gibts dann für nen Grund? Was meinst was das Kind später mal sagt wenn man ihm DAS erzählt, das der Vater einfach zu faul war ihn zu holen, das er kein Interesse daran hatte sein Kind übers Wochenende bei sich zu haben.
Mir wär es finanziell auch nicht Möglich jedes Wochenende die 40km (in meinem Fall) zu ihm hin und zurück zu fahren, er verdient gut und von daher....