Hallo zusammen
kurze beschreibung:
mein ex und ich zusammen eine tochter von 2 1/2 jahren. haben uns vor einem 3/4 jahr voneinander getrennt.
hab ihm nach der trennung die möglichkeit gegeben seine tochter besuchen zu können für 2 stunden pro woche. hat er nicht angenommen. hat nie angerufen und gefragt wie es ihr geht. dann kam gerichtverfahren in dem vereinbart wurde einmal wöchentlich für eine stunde beim kinderschutzbund. nach den kontakten ist meine Tochter fölligst ausgetickt, mit gegenstände durch die gegend werden, abend immer weinend ins bett gebracht weil sie nicht schlafen wollte, nachts immer permanent schreiend wach geworden und hatte angst weiter zu schlafen (in unserer beziehung damals fast jeden abend gestritten weil er es drauf angelegt hat), dann hab ich sie nicht mehr zum schlafen bekommen, teilweise von abend 23 uhr bis morgens um 5uhr wach gewesen, weil sie nicht weiter schlafen wollte aus angst. weil sie hat ziemlich viel in der bezihung mitbekommen, wie er mich vergewltigt hat, wie er mich geschlagen hat usw. naja.. dann wollte ich kontakte erst mal aussetzen. dann kam wieder gerichtverfahren in dem wieder vereinbart wurde zwischen uns, das er sie sonntags in der zeit von 4 stunden abholen darf. übergabe meiner tochter läuft über meinen vater, das er sie ihm übergibt. beim 1.abholen wollte meine tochter nicht mit, sodass er polizei anrief und die sagten ich muss das kind mitgeben. wir dann mitgegeben. bei 2.abholen, tochter freiwillig mitgefahren. beim 3.abolen werhrte meine tochter sich regelrecht mitzufahren, mit weinen (schreien) und am opa fest klammern. angebot, er könne eine stunde später wieder kommen und es nochmal versuchen. wollte der vater meiner tochter nicht. dann angeboten er könne dann am nächsten tag wieder kommen. nahm das angebot an. 1/2 stunde später mail seiner freundin, sie können an dem tag meine tochter nicht abholen. 4.abholen: tochter wollte wieder nicht mit. beim einsteigen in das auto, richtig angefangen zu weinen und wollte wieder raus. opa und ich raus, tochter holen. vater des kindes beleidigte dann übelst unter der gürtellinie meinen vater. beweis auf band. angeboten stunde später nochmal versuchen, wollte er nichtg. angebot tag später nochmal versuchen, wollte er auch nicht.
woche später brief von seiner anwältin bekommen, ich würde mich nicht an die vereinbarungen halten, er will tochter von fr15uhr bis so18uhr haben, jeden 2.feiertag und in den ferien. außerdem an seinem hochzeitstag haben wollen. dann noch geteiltes sorgerecht haben wollen. soll mich bis spätestens 22.01. entschieden haben und zustimmen. kinderschutzbung riet mir, kontakte vorerst bist zum neuen gerichtverfahren auszusetzen. kinderschutzbund und anwältin rieten mir aber, wenn meine tochter nicht mit will und sich dagegen wehrt, nicht mitgeben, nicht zwingen.
nun endlich meine frage:
würde er mit soetwas durchkommen mit am wochenende und geteiltes sorgerecht? da wir nieverheiretet waren habe ich auch das alleinige sorgerecht. Vater weigert sich auch unterhalt zu zahlen, obwohl feste vollzeit arbeit. unterhaltsvorschusskasse klagt schon gegen ihn, ich habe eine beistandschaft seid november auf die er sich noch nicht gemeldet hat und alles eingereicht hat. anzeige läuft wegen unterhalts verletzungspflicht und anzeige wegen beleidigung und drohung gegen meinen vater.
was kann ich tun und würde er das gemeinsame sorerecht bei einem neues gerichtverfahren bekommen? hab gehört, das auch darauf geachtet wird, ob der jenige dann unterhalt zahlt und das man sich dann auch wegen dem kind verständigen muss und soll. dies geht aber nicht zwischen uns. er möchte keinerlei kontakt zu mir. ich hab es öfters im guten versucht. er wollte nie. wie soll das dann erst werden wenn er das gemeinsame sorgerecht hat. dann kann man sich genauso wenig vernünftig verständigen. dabei würde nie ein vernünftiges wort zustande kommen. er möchte keinerlei kontakt mit mir und ich auch nicht, nachdem was dieser mensch mir angetan hat. und wenn ich ihm über internet schriebe wie es meiner tochter geht interessiert ihn das nicht. habs einmal gemacht. und er fragt auch nie wie es ihr geht. hat er auch noch nie von selber gemacht in der zeit wo wir auseinander sind.
okay danke erstmal fürs lesen.
hoffe mir kann jemand weiter helfen.
lg litlelady
Umgangsrecht des Vaters
>>> was kann ich tun und würde er das gemeinsame sorerecht bei einem neues gerichtverfahren bekommen? <<<
Nein, derzeit gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage, dass unverheiratete Väter das gemeinsame Sorgerecht einklagen können.
An Deiner Stelle würde ich auch erst einmal den Umgang aussetzen, damit für Deine Tochter Ruhe einkehrt und das alles bei einem weiteren Verfahren klären lassen. Es gibt ja nun auch Zeugen für das Verhalten von Kind und vor allem vom Vater.
Ein sich wehrendes und schreiendes Kind trotzdem mitgeben, geht in meinen Augen gar nicht.
Gruß von der Hedda.
Um Gottes willen!
Mir läuft es eiskalt den Rücken runter...
Niemals würde dieser Mensch mein Kind ohne meine Aufsicht bekommen! Und wenn ich den besten und teuersten Anwalt dafür nehmen müsste!
Du schreibst er hat dich geschlagen und vergewaltigt?! Hast du ihn angezeigt? Wenn nicht, mach das sofort! Hier geht es nicht mehr nur um dich, sondern auch um das Wohl deines Kindes! Stell dir mal vor wenn sie 6 ist oder so, und er sowas mit ihr macht! Willst du das, das es ihr genauso scheiße geht wie dir?! Kannst du das dann verantworten? Zeig dieses Schwein an! Wenn das dann bei gericht ankommt, dann wird er ganz sicher auch kein Umgangsrecht mehr bekommen!
Als zweites würde ich niemals nicht mein weinendes Kind mitgeben wenn es nicht will! Das zeigt doch schon das da irgendwas nicht passen kann! Ich habe beim Jugendamt durchgesetzt das der Umgang erst einmal in meinen 4 Wänden unter meiner Aufsicht quasi stattfindet. Mein Kind möchte mit meinem Ex nicht einmal draußen allein spazieren gehen, und wenn er sagt er will nicht mit Papa mit, bekommt der das Kind nicht mit, dann könnte der die Polizei rufen wie er lustig ist. Außerdem muss das Kind überhaupt nicht mit wenn es selber nicht will! Was istn das fürn Quatsch? Genau durch so Sachen gehen die Kinder seelisch kaputt.
Und niemals nicht bekommt der das alleinige oder geteilte Sorgerecht! wenn ihr nicht einmal miteinander reden könnt, euch quasi nicht einigen könnt, weil er den Kontakt zu dir nicht wünscht, dann könntet ihr auch niemals gemeinsam entscheiden auf welche Schule das Kind gehen soll zum Beispiel. Ich denke absolut das er da null Chance hat. Also keine Panik! Und wenn er trotz Vollzeitstelle kein Unterhalt bezahlt und noch andere Gerichtsverfahren deshalb am Hals hat, warum sollte er noch mehr Rechte bekommen, wenn er seinen Pflichten nicht einmal nachkommt?! Vergiss es, das kann er sich eigentlich gleich sparen!
Ganz im Ernst, zeig ihn an, steh das Gerichtskrams alles noch durch, und dann zieh da weg! Es muss ja nicht mal viel sein, einfach das er nicht mehr weiß wo du bist! Das du zur Ruhe kommst (weil ich weiß das das Kind darunter leidet wenns der Mama nicht gut geht, und an deiner Stelle wär ich absolut verzweifelt, was überhaupt nicht gut fürs Kind ist) und vor allem das auch deine Tochter zur Ruhe kommt! Sie ist noch jung, sie kann es eventuell noch vergessen was vorgefallen ist wenn sie in ein geordnetes Stressfreieres Leben kommt!
Ich wünsche dir nur das Beste für dich und deine Püppi!
Hallo danke für deine antwort
ich habe mich am anfang der trennung gründlich darüber informiert wie es ist, wenn ich ihn anzeige. das jugendamt war nur der meinung das es in unserer beziehung so abgelaufen ist, muss aber nicht heißen das es dann bei dem kind auch so ist. da habe ich sie dann gefragt, ob sie dann dafür aufkommen wolle, wenns mal passieren sollte. da kam nur ein nein und das sie dann erst was machen könnten wenn schon was passiert wäre. tolles jugendamt.
dann habe ich mich auch noch an eine frauenberatung gewand. die waren damals der meinung, wenn ich ihn anzeigen würde, würde es so aussehen das ich ihm den kontakt verbieten will. will ich ja auch nicht. und sie sagte mir dann auch, es wäre fragwürdig ob ich damit durchkommen würde. weil ich sozusagen keine beweise hätte, weils in der beziehung gewesen ist und das ich keine zeugen deswegen gehabt habe. aber werd bitte schön rennt danach sofort durch die gegebnd und erzählt sowas was einem passiert ist??!!
ich habe mir jetzt vorgenommen ihn doch anzuzeigen, das ich mich mit seiner ex freundin zusammen setze und mit ihr das alles mache. weil sie hat auch sehr schlechte erfahrungen mit ihm gemacht. und ich denke das wenn ich mit ihr zusammen arbeite das ich dann schneller damit durchkommen würde, als wenn ich das alleine versuchen würde.
aber danke für deine antwort.
lg
Ich bin grundsätzlich dafür, dass Vergewaltiger angezeigt werden.
Trotzdem rate ich Dir hier eindringlich zu einer anderen Reihenfolge!
sorge dafür, dass er keinen Umgang mehr bekommt, zum Wohle des Kindes. Wenn das durch ist, dann zeig ihn an.
Warum? Weil es Dir zum Nachteil ausgelegt würde. Niemand würde Dir glauben, dein Ex würde dich als rachsüchtig und durchgeknallt hinstellen.
Und den Blödsinn: na ja, er hat versucht die Mutter umzubringen, aber das muss ja nicht heißen, dass er kein guter Vater sein kann,
hab ich mir auch anhören dürfen.
Da zweifelt Frau an ihrer Wahrnehmung....
Behalte die Nerven, nimm Dir eine Anwältin, die sich mit Gewalt gegen Frauen und Familienrecht auskennt und geh strategisch vor.
Alles Gute
Manavgat
Ich will nicht viel dazu schreiben,aber gib Dein Kind nicht dorthin,wenn es nicht will.Du siehst,wie sie reagiert. Mache grade ähnliches mit und mein Kind leidet.
Aber:!!! mich wundert,daß die Polizei kommt,wenn er sie ruft,weil Dein Kind nicht mit dem Vater mitwill.Normalerweile kommen die nicht(meine Erfahrungen und die von Freunden und Angabe des Anwalts) und es gibt ein Gesetz,daß das Kind NICHT gezwungen werden kann,wenn es nicht will.Und daher kann die Polizei auch nicht sagen,dáß das Kind mit muß,das ist falsch.
Auf einen Mittwoch war die gerichtsverhandlung und am Sonntag durfte er sie dann schon abholen. Er hatte nicht einmal das schreiebn von Gericht vorliegen, weils es zu dem zeitpunkt noch nicht angekommen war. Er rif die Polizei und die kamen dann auch. Die polizei sagte mir dann, das er das recht dazu habe, sie mitzunehmen. selbst die dame vom kinderschutzbund sagte mir, das ist von ihm unverantwortlich die polizei gegenüber dem kind zu rufen. das mit dem gesetz habe ich dann auch noch an dem sonntag gefunden. und mir sagten ja auch meine anwältin und die frau vom kinderschutzbund, wenn sie nicht mit will, dann soll ich sie nicht mitgeben.
die andern 2 male wollte sie ja auch nicht mit. das interessiert ihn gar nicht. er interessiert sich nur dafür, das er dann bekommt was er will und sieht dann nicht das meine tochter nicht möchte. und jetzt kam ja ein schreiben von seiner anwältin, ich würde mich nicht an die getroffenen vereinbarungen halten.
soein schwachsinn. ich habe ihm angeboten es eine stunde später nochmal zu versuchen, hätte dann ja sein können das sie dann möchte. wollte er nicht. dann einen tag später. wollte er auch nicht.
und jetzt will er auch noch auf ein gemeinsames sorgerecht klagen. ich verstehe nicht, wie der mann sich das vorstellt. wir können nicht einmal ein wort miteinander wechseln. wie stellt er sich das dann vor, wenn ich dann sozusagen ewig ankommen muss um ihn zu fragen ob meine tochter dies und das darf.
deswegen übergibt mein vater ja auch meine tochter an den sonntagen, damit wir uns nicht sehen und damit meine tochter das dann in dem moment nicht mitbekommt was für eine stimmung zwischen uns herscht.
danke für deine antwort
lg
Dieses Riesena...l..ch macht den Zinnober nur, um Dich unter Druck zu setzen.
Mein Rat: Anwältin zwischenschalten, die dem Herrn mal zeigt, wo der Bauer den Most holt.
Klares Umgangsangebot und die klare Aussage, dass er regelmäßig und pünklich die Übergabe zu organisieren hat, da widrigenfalls der Umgang ausgesetzt wird. Frag die Anwältin, ob - wegen der heftigen Reaktion Deiner Kleinen - der Umgang ausgesetzt werden kann und was Du tun kannst/muss. Eventuell ist hier ein psycholgogisches Gutachten erforderlich.
Wegen des Unterhalts gebe ich Dir den Rat, eine Strafanzeige zu stellen wegen Unterhaltspflichtverletzung. Das geht ohne Jugendamt. Du gehst zur Polizei und erstattest Anzeige. Den Rest erledigt der Staatsanwalt.
Ich würde mit ihm weder telefonieren, noch persönlich sprechen. Alle Angelegenheiten betreffs des Kindes gehen über Deinen Vater (wenn er das nervlich aushält) oder über Deine Anwältin.
Und zum letzten Punkt: er wird kein Sorgerecht bekommen. Es gibt zwar ein Urteil der EU, aber das hat für die Bundesrepublik keine Rechtskraft und es wird auch keine Gesetzesänderung geben, zumindest ist das meine Ansicht. Und wenn, dann dauert es so lange, dass Du bis dahin Großmutter bist...
Reg Dich nicht auf. Bleib Cool und sieh zu, dass Du alles dokumentierst.
Gruß
manavgat
danke für deine antwort
eine anzeige läuft schon seid november. die polizei hat sich endlich mit dem kinderschutzbund in verbindung gesetzt, weil er da, als die kontakte noch über den kinderschutzbund gingen sich das immer bescheinigen lassen musste für seinen arbeitgeber. mir sagte die polizei auch, er hätte eine aussage bei der polizei machen sollen wo er wohnt. wir wohnen 20km auseinander. dort ist er nicht mal erschienen um seine aussage zu machen.
ich möchte selber keinerlei kontakte zu ihm. mir wurde gesagt, wenn er sich nicht drum kümmert und selber fragt wie es meiner tochter geht, dann hat er halt pech gehabt. von selber geben wir ihm keine auskunft wenn er nicht fragt. als das 1.abholen stattfinden sollte hat er sich im nachhinein aufgeregt das er nichtmal eine windel mitbekommen hat. das habe ich aber auch erst im nachhinein erfahren das er keine hatte. beim 2.mal hätte er dann fragen können welche windel größe sie hat. da hat er nichtmal nachgefragt, also sind wir auch davon ausgegangen, er habe welche. als sie dann wieder kam, hatte sie die gleiche windel noch an. vollgeschidelt und häftigst wund. da habe ich seiner freundin (weil ich keinen kontakt zu ihm möchte) habe ich sie gefragt, wieso die denn nicht gefragt haben nach der windelgröße und das sie halt richtig wund gewesen ist, das es ihr schon richtig weh tat. da kam von ihr nur die antwort: oh! ja jetzt haben wir ja welche!
ich rege mich auch nicht darüber auf, was ich hier die ganze zeit schreibe. ich bin verzweifelt. und ich suche menschen mit denen ich mich hier austauschen kann. und die mir vielleicht ein stück weiter helfen können, was ich machen kann.
aber danke für deine antwort
lg
ich kann dir nur raten, falls du Ihm einen Umgang ermöglichen möchtest, auf einem betreutem Umgang zu bestehen.
Bei uns bietet das u.a. das Mütterzentrum an.
Es ist in deren Räumlichkeiten und eine neutrale Person ist dabei. Du bringst die Kleine dort hin und holst sie dort wieder ab.
Hier in Nürnberg haben wir für alleinerziehende auch ein monatliches Treffen, wo wir uns austauschen könne, ich finde es ist sehr hilfreich, gerade wenn der Ex nicht "vernünftig" ist, mit anderen zu reden, die evtl ähnliches durchmachen.
Ich wünsche Dir ganz viel Kraft