Welcher Ex hat vor Gericht auf Umgang geklagt? Erfahrungen&Urteile ges

Hallo,

mein Sohn ist 3,5 Jahre, der KV und ich haben nie zusammen gewohnt und hatte quasi nur eine Affaire aus der der Kleine entstanden ist.
Die Besuchszeiten sehen wie folgt aus:
Jeden Samstag von 09:00 - 17:00.
Ich bringe den Kleinen hin und hole ihn auch wieder ab.
(ich möchte nciht das der KV mit dem Kleinen Auto fährt weil er Alkohol und Drogenprobleme hat bzw hatte)
ich habe den Kleinen jedes We hingebracht ausser er war mal krank oder ich bin zu meinen Eltern gefahren was alle 2 Monate vorkommt.
Er schikaniert mich seit 3 JAhren ständig...Er beleidigt mcih jedesmal vor dem Kleinen macht Terror wenn der Kleine krank ist und nicht kommen kann..
Ich habe ihn angezeigt weil mich bedroht und gestalked hat..
Ihm geht es nicht um den Kleinen sondern er sucht immerwieder neue Gründe um mich schlecht zumach und mir das Leben schwer zu machen..
Ich bin mit meinen Nerven echt am Ende und bin auch in ärztlicher Behandlung weil ich seinen Schikanen nicht mehr standhalten kann.
Er läuft zum JA und erzählt ständig ich würde den Umgang verweigern und er würde den Kleinen wochen bzw MOnatelang nicht sehen.
Ich konnte alles wiederlegen.
ER LÜGT WAS DAS ZEUG HÄLT.

Nun bekomme ich einen Brief von seinem Anwalt, er will den Umgang ausweiten auf!!! JETZT KOMMTS!!
Jedes We von SAMSTAG bis SONNTAG!!
Mit Übernachtungen...

Ich arbeite auch die ganze Woche und hab auch nicht soviel von meinem Sohn..und nun will er ihn das ganze We haben...
Der spinnt doch?!

ich möchte auf keinen Fall das der Kleine da über NAcht bleibt....Wir wohnen 10 min auseinander...
ich würde sterben wenn ich ihn Nachts hingeben müsste...

MEin Anwalt schreibt nun ein Brief und bietet Umgan alle 14 Tage von 09:00 - 18:00 an.
Für mich ist es auch nicht mehr machbar jedes We dem KV zur Verfügung zu stehen.
Bei JA sagtre man mir das Umgang alle 14 Tage für einen agnzen Tag völlig ok ist..

Ich habe solche Angst das ein gericht entscheidet das mein Sohn da schlafen soll...Ich glaube ich würde abdrehn..

Was denkt Ihr so??

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Ihr hattet bislang eine Regelung die funktioniert hat. Jetzt will er mehr und Du willst weniger Umgang.

Ganz ehrlich: versucht euch so schnell wie möglich wieder gütlich zu einigen. Wenn ihr euch gerichtlich darum streitet, wird es für alle Beteiligten nicht besser werden. Ich glaube kaum, dass ein Gericht seinen Umgang reduzieren würde. Gemäß Deiner Schilderung, würde ich einen Besuchsrhythmus alle zwei Wochen übers WE (Samstag auf Sonntag) als naheliegenden Kompromiß ansehen.

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Ich habe dem momentanen Umgang doch nur zugestimmt weil ich seinen Druck und Terror nicht mehr ausgehalten habe...
Wahrscheinlich blöd von mir...

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Findet Dein Sohn es auch blöd?

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Hallo!

Du müsstest bestimmt nicht sterben wenn Du ihn über Nacht dort lassen würdest. Du müsstest Dich lediglich dran gewöhnen.

Affaire hin oder her - er ist der Papa und letztendlich zählt nur das.

Was sagt denn Sohnemann dazu?
Versucht Euch außergerichtlich zu einigen.
Ansonsten - vorher klare Absprachen und dies vor Gericht quasi abhaken lassen...

Dein Sohn hat 2 Elternteile - lass ihm dieses Gefühl.

LG,

lucky00

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Hallo!

Was sich bei deinem Beitrag ganz doll zwickt ist das:

Du erlaubst es dem KV nicht, dass er mit eurem Sohn Auto fährt, weil er Alkohol und Drogen nimmt, aber Du gibst das Kind in Obhut von ihm wenn er Alkohol und Drogen nimmt?

Entweder er nimmt während der Umgangszeit Alkohol und Drogen, dann sollte euer Kind auch nicht zu ihm, oder er nimmt keine, dann kann er auch mit eurem Kind Auto fahren.

Entweder ist jemand so verantwortungsbewusst und dann kann derjenige sich auch um ein Kind kümmern (auch in der Nacht wenn es fürs Kind o.k. ist) oder er ist nicht so verantwortungsbewusst, dann sollte das Kind auch nicht alleine zu demjenigen.

Zu deiner eigentlichen Frage:

Wir haben damals den Umgang gerichtlich geklärt. Ich hatte zwar damals einen ganz guten Draht zu meinem Ex, aber wir haben es nicht geschafft, untereinander den Umgang festzulegen. Ich habe meinem Ex sogar mehr Umgang angeboten als er wollte, Voraussetzung war, das es regelmäßiger Umgang ist und zu bestimmten festgelegten Zeiten.

Das Gericht entschied ganz zum Wohle unseres Kindes: Damals war unsere Tochter (damals fast 2 Jahre) nicht so weit, dass sie bei Papa geschlafen hätte. Daher wurde der Umgang ohne Übernachtung festgesetzt, aber mit dem Ziel, das Kind langsam an Übernachtungen heranzuführen. Das haben wir gemacht und innerhalb von 2 Monaten war unsere Tochter so weit, dass sie bei Papa geschlafen hat.

Wie schon hier geschrieben, denke ich nicht, dass das Gericht den Umgang kürzt oder grundsätlich nein zur Übernachtung sagt.

LG janamausi

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danke - du nimmst mir die worte aus dem mund:

<<Du erlaubst es dem KV nicht, dass er mit eurem Sohn Auto fährt, weil er Alkohol und Drogen nimmt, aber Du gibst das Kind in Obhut von ihm wenn er Alkohol und Drogen nimmt?
Entweder er nimmt während der Umgangszeit Alkohol und Drogen, dann sollte euer Kind auch nicht zu ihm, oder er nimmt keine, dann kann er auch mit eurem Kind Auto fahren.
Entweder ist jemand so verantwortungsbewusst und dann kann derjenige sich auch um ein Kind kümmern (auch in der Nacht wenn es fürs Kind o.k. ist) oder er ist nicht so verantwortungsbewusst, dann sollte das Kind auch nicht alleine zu demjenigen. >>

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Soweit ich informiert bin, darf ich dem KV nicht den Umgang verweigern. Dieses kann nur ein Gericht.
Wenn ich den Kleinen nicht zu ihm bringen würde, dann wäre ich am Ende die Böse...!
Das wurde mir sogar vom JA so gesagt...

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Mein Freund teilt sich das Sorgerecht mit der Kindesmutter, hat ca 1, 5 Jahre mit ihr und dem Kind zusammengelebt - das Kind ist heute fast 4.

Nach der Trennung wurde vereinbart das die Kleine jeden 2. Sonntag zu ihrem Vater darf. Seit 1 Jahr versucht mein Freund sich mit der KM zu einigen das die Kleine zumindestens 1 Nacht alle 14 Tage zu uns kommt.
Nichts. Dann etliche Briefe vom Anwalt - mit Lösungsvorschlägen ect - nichts.

Gerichtverhandlung - nichts. Keine Übernachtung. Alles bleibt so, weil die KM es nicht will. Die Kleine sei noch nicht soweit, es dient nicht dem Kindeswohl....

So kann es auch gehen. Schade um die Kinder!

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Ich glaube zwar nicht, dass er mit einer Klage auf Umgang jedes WE von samstags bis sonntags durchkommen würde, aber auf lange Sicht gesehen wirst du Übernachtungen beim KV wahrscheinlich nicht verhindern können. Die allgemeine Rechtsprechung geht dahin, dass ein Vater sein Kind jedes 2. WE von freitags bis sonntags haben darf...ich weiß allerdings nicht, ob das auch schon auf Kinder im Alter deines Sohnes zutrifft, wenn die KM sich dagegen sperrt. Und dass der KV Alkohol- und/oder Drogenprobleme hat, wirst du im Streitfall vermutlich beweisen müssen...das kann ja theoretisch jeder behaupten.

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Hallo,

beweisen kann ich seine Alkohol und Drogenprobleme ohne weiteres.
Er musste vor paar Monaten seinen Führerschein abgeben wegen Alkohol.
Und seine Drogenprobleme sind auch festgehalten.
Er war im KKH hat dort einen Entzug gemacht und anschliessend in einer Therapiegruppe.
Ich spreche hier von Heroin und nicht von Haschisch.

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diese Geschichte stinkt doch zum Himmel. Bisher hatte euer Sohn regelmässigen Kontakt mit deinem Ex und nun ist er auf einmal drogensüchtig nur weil der Kleine bei Ihm Übernachten soll ? du wirst erklären müssen warum du plötzlich solch schwere Vorwürfe hervorbringst. Sollte sich das als haltlos erweisen wird deine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt und dann geht es um deine Erziehungfähigkeit. Diese beinhaltet auch deinem Sohn einen unbeschwerten Kontakt zu seinem Papa zu ermöglichen.

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Der Vogel nimmt Drogen und hat Alkoholprobleme? Du hättest ihm das Kind von Anfang an nicht geben müssen. So einer kommt doch damit gar nicht durch bei Gericht! Du könntest dich doch stets auf diese Probleme berufen! Ich wäre durch alle Instanzen gezogen, ehe ich mein Kind einem Vater geben würde, der mich a) beleidigt und b) Drogen- und Alkoholprobleme hat.

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Finde die Antworten hier ja mal wieder prickelnd. Erstaunlich, dass angeblich fast alle das Kind einem alkohol- und drogensüchtigen Typen geben würden. Der könnte mich mal am! Notfalls würde ich weit genug weg ziehen. Ich würde ihn anzeigen wegen der Drogensache. Und bestimmt würde ich vor ihm nicht ducken. Ermittele doch mal lieber, ob er noch Drogen nimmt/kauft. Anschließend brauchst du ihn nur noch bei der Polizei zu verpfeifen und schon hat er ein Strafverfahren am Hals. Das wiederum ist für dich sehr günstig falls es mal zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dann hast du handfest was gegen ihn in der Hand! So einem Typen würde ich mit Hilfe einer guten Anwältin zeigen, wo es lang geht! Was soll ein Kind mit so einem Vater? Da würde ich doch drauf scheißen. Da geht mit der Kamm hoch, wenn ich sowas lese. Kind zu drogensüchtigem Vater lassen. Wo kommen wir denn dahin?!

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Du kannst mir glauben, dass ich mein Sohn da mit keinem guten Gefühl hingebe..
Aber ich MUSS es leider!

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Hallo



also da denke ich genauso wie du.
Ich hab da auch solche Probleme mit meinem Ex,hab nun einen Termin mein Jugendamt gemacht,mein Ex darf die kleine auch nur alle 14 Tage von 10 bis 18 uhr haben.Zum schlafen möchte ich das auch nicht,er will das auch nicht.Abgesehen davon,droht und beleidigt er mich immer.Mal sehen was JA zusagen hat.


Wünsch dir Alles Gute.

Lg Mel

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Wie alt ist dein Kind?