Prozesskostenhilfe

Hi ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mein Sohn Lukas ist jetzt 3 Monate und sein Vater hat mich anfangs der SS verlassen. Bisher hat er sich um nichts gekümmert, die Vaterschaft ist nicht anerkannt er geht nicht ans Telefon und antwortet auch nicht auf Schreiben vom JA.
Ich habe eine Beistandschaft eingerichtet und jetzt geht es um die Prozesskostenhilfe die ich beantragen möchte wegen der Feststellung der Vaterschaft.

Nun steht in dem Formular drin das ich mein Vermögen angeben soll. Wieviel Vermögen darf man den haben ? Ich habe irgendwo im Internet gelesen das man nur ca 2300 € haben darf, sonst muss man das selbst oder in Raten abbezahlen? Stimmt das?

Weiß jemand wie das läuft? Was passiert wenn mehr da wäre? muss ich dann alles selbst bezahlen ? bzw vorstrecken da er ja den Prozess eigentlich im nachhinhein bezahlen muss, da er ja verlieren wird?

Hoffe ihr könnt mir helfen möchte ungern beim JA nachfragen

vg Trini

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Hallo Trini,

bei Alleinstehenden sind es wohl 2900 Euro.

Aber ehrlich gesagt, weiß ich nicht wo das Problem ist. Wenn da "mehr" ist, kann man die Kosten doch wohl auch selbst tragen oder?#gruebel
Ich wäre froh, wenn ich solche Kosten selbst tragen könnte und nicht darauf angewiesen wäre. Dieses Durchmogeln mag ich gar nicht. #gruebel

Der Kläger ist erstmal der, der die Kosten zu tragen hat und das Gericht legt zum Ende fest, wer sie nun wirklich zu tragen hat. Gegebenenfalls ist es auch nötig, diese Kosten einzuklagen.

LG
Superschatz

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huhu

naja diese mehr ist mein angespartes was mal für ein Auto sein sollte :(

Weißt du denn was so ein Prozess mich kostet?

Vom KV weiß ich werde ich das Geld nie wieder bekommen, da er schon jede menge Schulden hat und auch der Gerichtsvollzieher ihn sucht

lg

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Hallo,

schau mal, das habe ich gefunden:

"Allerdings gibt es eine weitere Sonderregelung in § 31 Abs. 3 GKG (früher § 58 GKG). Um diese Regelung zu verstehen, muß ich etwas ausholen: Grundsätzlich hat nach einem Gerichtsverfahren derjenige die Gerichtskosten zu tragen, der verliert. Das Gericht kann daher von dem Verlierer die Gerichtskosten verlangen. Wenn der Verlierer zahlungsunfähig ist (z.B. durch Insolvenz) oder aus anderen Gründen nicht greifbar, ist das Gericht berechtigt, die Gerichtskosten (trotz anderslautender Entscheidung über die Kostenpflicht) von dem Gewinner zu fordern. Diese Berechtigung gibt es jedoch gem. § 31 Abs. 3 GKG dann nicht, wenn von dem Verlierer aufgrund der bewilligten PKH kein Geld zu holen ist. Dann darf auch auf den Gewinner nicht zurückgegriffen werden. "

Ich würde mich mal bei einem Anwalt beraten lassen. Es ist immer schwer zu sagen, wie man da nun am besten rangeht. Vermögen wirklich verheimlichen darfst du nicht, ich weiß jedoch nicht, was das für Folgen haben kann. Aber du wirst die Kosten nachträglich tragen müssen und wahrscheinlich noch eine Strafe.

Die Kosten für so einen Prozess richten sich nach dem Streitwert. Wenn kein Streitwert festgelegt werden kann, wird ein Betrag x eingetragen, der halt in so einem Fall gilt.

Gerade noch gefunden:

http://www.vnr.de/b2c/familie/erziehung/vaterschaft-feststellung-der-vaterschaft-durch-gerichtliche-klaerung-teil-3.html

Willst DU klagen oder das JA? Das Jugendamt wird ja auch insoweit Interesse haben, da sie derzeit in Vorleistung treten, oder? Bekommst du noch zusätzlich Geld? Also ALG II oder ähnliches? Wenn du nun klagen würdest, könnte man dir die Kosten auferlegen. Wenn du nur als Zeugin auftrittst nicht. #schein

Geh wirklich zu einem Anwalt und frag unbedingt beim JA nach. So kommst du eindeutig besser weg. :-)

LG
Superschatz

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du hast doch sicher schon nen anwalt oder?? wieso fragst du nicht den? meine anwältin hat immer alles für mich geregelt... ich hab ihr meine unterlagen gebracht und die anträge hat alle sie für mich gestellt!

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Am Besten bist du wirklich dran, wenn du dich anwaltlich beraten lässt (das JA macht das alles nur halbherzig und langsam). Nur mit der Vaterschaft ist es ja sicher nicht getan, du wirst danach ja auch Unterhalt haben wollen?

Im Familienrecht gilt nicht unbedingt die Regel, wer verliert der zahlt. Meist zahlt jeder seinen eigenen Anwalt. Im übrigen ist nicht jeder Alleinerziehenden die Prozesskostenhilfe garantiert, das wird von Fall zu Fall entschieden. Hol dir am Besten einen Beratungsschein und informier dich beim Anwalt.

Aber mal ehrlich, findest du es gerecht, dass andere dein Verfahren zahlen sollen, weil du dein Geld lieber fürs Auto sparst? Ich will dich damit wirklich nicht angreifen, ich steck in der gleichen Situation, aber mein Auto muss dann eben warten. Man muss dann eben entscheiden, was wichtiger ist.

LG
-janna- (die ihren Anwalt selbst zahlt!)