Vaterschaftsanerkennung nur am eigenen Wohnort möglich?

Hallo,

ich habe eine Frage zur Vaterschaftsanerkennung.

Folgendes: Meine Tochter und ich wohnen 700km vom KV entfernt. Er meint zwar immer alles gut und schön hat sie jedoch bis heute noch nie gesehen/besucht. Schiebt es immer wieder auf wenn er sagt er kommt "morgen" vorbei. Also hat er auch noch nicht die Vaterschaft anerkannt usw..
Ich hatte mir eine Frist gesetzt von 6 Monaten, in denen wollte ich alles geklärt haben. Aso wegen Unterhalt/Vaterschaftsanerkennung usw...und vorallem ihm auch mal die Zeit geben vorbeizuschauen und so. Ja gut. Das hat jetzt nicht so geklappt. Ich mag aber auch nicht ewig warten. Dieses ungeklärte stört mich sehr sehr.
Meine Frage ist nun, muss eine Vaterschaftsanerkennung immer am Wohnort des Kindes gemacht werden? Oder geht das auch am Wohnort des Vaters? Ich bin nächsten Monat bei ihm in der gegend und würde diese Gelegenheit gern nutzen wen er es bis dato wieder nicht schafft mal vorbei zu kommen.

Was muss ich alles beachten bei so einer vaterschaftsanerkennung? Sorgerecht wäre noch mal seperat oder? Also hat nicht mit der Anerkennung der Vaterschaft zu tun?! Weil Sorgerecht will ich auf jedenfall alleine behalten. Schon deswegen weil er soweit weg wohnt. Naja sein interesse an ihr hält sich ja anscheinend sowieso im Rahmen.

Irgendwie hab ich etwas Angst vor allem was jetzt kommt. Ob ich das richtige mache oder nicht,..herje. Aber ich finde doch meine kleine hat ein Recht darauf das ihr vater auch auf der Geb-urkunde steht. Hängt eine Anerkennung eigentlich automatisch mit Unterhalt zusammen? Also er ist auch Student und jobbt nebenbei etwas (so auf 400€ Basis). Dann ist doch sicher sowieso kein Unterhalt von ihm zu vordern oder sehe ich das falsch? Würde doch dann das JA einspringen,..oder müsste dann seine Familie zahlen? Nicht oder, doof Frage,..ich frag mich nur grade so viel und möchte nichts falsch machen. Uff.

Wäre sehr dankbar für Antworten bzw. Erfahrungsberichte :)

Schönen Abend wünsch ich!

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Huhu,

die Vatershaftsanerkennung muss/kann der Vater an seinem Wohnrt machen. Einfah z zuständigen JA gehen. Als Unterlagen beötigt er seine Geburtsrkunde und die des Kindes.

Beim JA errechnen und titulieren ggf auch gleich den Unterhalt. Es kann sein das er trtz 400€-Job zahlen muss.

Die Vatershaftsanerkennung usst d an deinem Wohnort bestätigen.

Ich hab das ganze auch durch, der KV wohnt 500km weit weg.


Lg Elli

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Hallo,

ich dank dir sehr für deine Antwort :D
Suuuper. Dann klappt es ja endlich. Hoffentlich. Perfekt. Danke!!

Achso, eins noch die Vaterschaftsanerkennung lasse ich bei mir in der Stadt auch beim JA bestätigen oder woanders?

Lg

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JA oder Standesamt. Ist beides kostenlos. Es geht auh beim Notar, das kostet dann aber.
Ich habe es beim Standesamt machen lassen, da sie die ja sowieso beötigen, so hat es ein Weg gespart ;-)

Lg Elli

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