Muss KV Adresse an Mutter "rausgeben"?

Hallo,

ich wende mich an euch um eine Frage beantwortet zu bekommen.

Meine Freundin ist seit 4 Jahren vom Vater ihres 2. Kindes geschieden, es geht mal mehr und mal weniger gut, aber das Leben machen die Zwei sich und dem Kind leider selber schwer.

Meine Freundin möchte von dem KV die Adresse, weil es ihr Recht sei, zu wissen wo sich die Kleine befindet! Der KV möchte die Adresse nicht raus geben (oder besser gesagt seine jetztige LAG will das nicht) Er sagt nun, das er die Adresse nicht rausgeben muss!!!
Tja... und wie das so ist werden von beiden ihre Rechtsanwälte zitiert! Aber ich glaube nicht, das jeder Rechtsanwalt eine andere Meinung hat, oder doch???

Könnt ihr mir sagen, wie es wirklich ist???

Vielen Danki und schönen Samstagabend noch!!!
Carmen

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Soweit ich weiß muß die KM die Kinder ohne Adresse nicht herausgeben. Aber der Paragraph ????? Auch Onkel Google brachte nichts!

Aber ehrlich, was ist das für ne durchgeknallte Next??

Ute

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Ihr Problem ist halt das ihr Kind nicht das einzigste von ihm ist, aber das wußte sie schon vorher

Die Next ist ziemlich durchgeknallt! Sie hätte halt gerne das Kind von der Mutter weg, aber bitte nicht zu Ihr und dem KV... es gibt doch Heime...

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Hallo Carmen,

bei mir war es ähnlich. Mein Ex wollte mir seine Adresse nicht geben und war auch telefonisch nicht mehr für mich erreichbar. Als ich das dem JA mitgeteilt habe, hat die Sachbearbeiterin ihm sofort klar gemacht, dass ich die Kleine nicht mehr raus geben muss wenn er mir diese Daten nicht gibt. Als Eltern ist man verpflichtet für einander erreichbar zu sein.

JEtzt hab ich seine Anschrift und auch seine Handynummer aber wenn was ist und ich hab schon versucht ihn anzurufen, geht er meistens nicht ran. Festnetznummer bekomm ich nicht von ihm.

Es liegt in ihrem Ermessen ihm das Kind zu geben. Sie hat ein Recht darauf zu wissen, wo ihr Kind ist genauso wie er.

§ gibt es dafür soweit ich weiß nicht.

GLG Nadja