Trennung und nur 400 Euro Job weil in Elternzeit. Was steht mir zu?

Hallo!

Was würde mir im Falle einer Trennung zustehen? 2 kleine Kinder im Alter von 4 und 2 Jahren, noch 1 Jahr Elternzeit, nur einen 400 Euro Job und bisher kein Teilzeit Job in sicht.

Soweit ich weiß könnte ich Arbeitslosengeld beantragen. Stimmt das? Und wie berechnet sich das? Was würde ich da überhaupt bekommen?

Denn 400 Euro Job mache ich schon seit der Geburt meines Sohnes, also seit 4,5 jahren.

Wäre für eure Hilfe sehr dankbar!

LG

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Naja, auf jeden Fall auch Unterhalt.

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Hast du für mind. 15Std./Woche eine Kinderbetreuung für beide? Dann kannst du ALG1 beantragen, das wird aber auf die Std. runter gerechnet, die du wirklich nur verfügbar bist.
Ansonsten steht dir Unterhalt für die Kinder sowie für dich selbst zu. Meine Anwältin meinte, Betreuungsunterhalt sind im Schnitt mind. 770€.

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Hallo,
wie schon erwähnt bekommst Du für ein Jahr Betreuungsunterhalt. Je mehr Du davon bekommst desto weniger steht Dir vom Staat zu.
Das Kindergeld bekommst Du zwar ganz- jedoch wird die hälfte davon bei Deinem Mann angerechnet- den es ist ja auch seine Steuervergünstigung Kinder zu haben.
Ag bekommst Du wie Erwähnt nur anteilig ( wenn überhaupt- wg Betreuungsunterhalt)
Geh Dich am besten Beraten. Das erstgespräch ist Kostenlos und danach bekommst Du eh Prozeskostenhilfe.
Dann weisst du aber auf jeden Fall womit Du finanziell zu rechnen hast.
Grüße Katharina - Die Dir eine gute Familienanwältin empfehlen kann.

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Ergänzung.
Du bekommst wie erwähnt im Trennungsjahr Unterhalt auch für Dich. Wenn das Trennungsjahr um ist und Deine kleine 3 ist mußt Du arbeiten gehen- es wird Dich jedoch niemand zwingen bei so kleinen Kindern vollzeit arbeiten gehen zu müssen.
Bis Deine Tochter im 5 Schuljahr ist wirst Du weiterhin ergänzendes Betreuungsunterhalt von Deinem Mann bekommen. Er hat jedoch einen Selbstbehalt von 1000 €.
grüße nochmal .Kath.

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Bei Betreuungsunterhalt ist die Grenze 1100€