Kindsvater zahlt seit einem Jahr keinen Unterhalt!

Hallo,

ich reg mich grad tierisch über die Väter auf, die absolut nicht gewillt sind, Unterhalt an ihre Kinder zu bezahlen.

Vorweg, ich bin nicht mehr alleinerziehend, mir steht dementsprechend kein Unterhaltsvorschuss zu.

Ich habe eine 5jährige Tochter aus einer früheren Beziehung. (Bin seit 3 Jahren getrennt von dem KV.) Mittlerweile bin ich verheiratet mit dem Vater meiner 1jährigen Tochter.

Der Vater meiner 5jährigen Tochter ist selbstständig und zahlt seit einem Jahr keinen Cent Unterhalt. Bis Aug. 2010 hatten wir noch eine private Regelung, dass er 220 Euro (lt. Düsseldorfer Tabelle) Unterhalt für meine Tochter bezahlt. Hat unregelmäßig bis letztes März 2010 funktioniert. Seitdem zahlt er keinen Cent mehr. Angeblich verdient er nichts. Ich habe mich hinhalten lassen (mit verschiedenen fadenscheinigen Ausreden), bis ich letztes Jahr im Aug. einen Beistandschaft beim Jugendamt beantragt habe.

Letzte Woche habe ich den Titel bekommen. Er wurde nun bis 15.03.11 aufgefordert rückwirkend den Unterhalt ab Aug.10 bis jetzt zu zahlen und auch zukünftig 225 € monatlich zu zahlen.

So stehts zumindest jetzt auf dem Papier. Ich habe wenig Hoffnung das Geld jemals zu bekommen. Er kommt immer mit der gleichen Leiher. Er hat kein Geld! Das Jugendamt macht mir auch wenig Hoffnung. Es wird zwar bei Nichtzahlung der Gerichtsvollzieher hingeschickt, aber schlussendlich wird der auch wenig Erfolg haben. Schlimmstenfalls muss er die Eidesstaatliche Versicherung abgeben, was mir bzw. meiner Tochter dann auch nichts bringen würde.

Es kann keine Lohnpfändung stattfinden, weil er selbstständig ist. Und dass Selbstständige bei der Angabe ihrer Einkünfte trixen können, ist ja keine Seltenheit und nicht neu.

Jetzt habe ich zwar einen Titel, der mir höchstwahrscheinlich sowieso nichts bringt. Ich finde das so demprimierend.

Das Problem ist, meine Tochter besucht aller zwei oder drei Wochen Ihren Vater. Wir treffen uns an einem neutralen Ort, an dem die "Übergabe" stattfindet. Dort taucht er mit einem dicken fetten Merzedes (S-Klasse) auf, Markenklamotten an, "cooler" Sonnenbrille und macht einen auf dicken "Max". Da könnt ich k.......

Zudem wohnt er in einer 120 qm Wohnung alleine, die er sich von seiner Mutter bezahlen lässt. (Das weiß ich von dem Vermieter. Wir wohnten früher in dieser Whg. zusammen und der Vermieter entließ mich letztes Jahr erst aus dem Mietvertrag, weil mein Ex seinen Teil der Kaution erst letzes Jahr legte. Aber anderes Thema.)

Er ist so ein Großkotz und diese regelmäßigen Begegnungen aufgrund des Besuchrechts meiner Tochter regen mich dermaßen auf.

So, das musste ich mal loswerden. Geht es denn jemandem ähnlich? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was habe ich denn noch für Möglichkeiten?

Viele Grüße
Cindy

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Hallo Cindy,


leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. habe aber eine frage da ich die gleiche Situation vor mir habe. Der KV hat mich in der 5 SSw mit haus sitzen lassen und ist auch selbstständig. ich bin sehr sicher das das gleich auf mich zukommen wird.

Was bedeutet denn nicht mehr allein erziehend?
Bekommt man wenn man einen neuen Partner hat keinen Unterhaltsvorschuss?

Warst Du bei einem Anwalt?
man kann ja mal beim Fa anrufen!

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Hallo!

Alleinerziehend bin ich deshalb nicht mehr, weil ich mittlerweile mit meinem neuen Partner verheiratet bin.

Man bekommt leider keinen Unterhaltsvorschuss, wenn man wieder verheiratet ist. Wenn Du nur mit einem neuen Partner zusammenlebst, hast du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Total bescheuert. Ist aber so. Da wird dann wohl vorausgesetzt, dass der neue Partner bzw. Ehemann, die Zahlungsverpflichtungen des leiblichen Vaters übernimmt. Ich weiß es nicht.

Ich war noch bei keinem Anwalt. Ich bin erstmal den Weg über das Jugendamt gegangen. Die haben für mich ja jetzt den Titel über ein vereinfachtes Verfahren beim Gericht erwirkt.

Mir wird wahrscheinlich nichts anderes übrigbleiben, als zum Anwalt zu gehen. Wobei ich mir da auch noch nicht sicher bin, ob ich das mache. Denn ich muss die Kosten tragen.

Gruß
Cindy

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Die Kosten für den Anwalt ja, die Kosten des Verfahrens trägt immer der Schuldner!
Gruß Silly

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Es gibt über das Amt für Familienförderung noch die Möglichkeit, das Geld über einen Gerichtsprozess geltend zu machen. Durch die Öffnung des Bankgeheimnisses ist es dann relativ schwierig mit "tricksen". Er kann dazu verdonnert werden, einer angestellten Tätigkeit nachzugehen, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen! Und wenn wirklich der Gerichtsvollzieher kommt, ist er sowohl die S-Klasse als auch die Markenklamotten los, weil das nämlich alles gepfändet wird.
Ich hatte eine tolle Bearbeiterin beim Amt, die Frau hat was bewegt.
Sie hat die Offenlegung aller Konten erwirkt und dabei kam dann auch raus, dass plötzlich Bundeschatzbriefe auf seine Mutter übertragen wurden ect. Diese Summen wurden alle zu seinem Vermögen dazugerechnet. Und plötzlich standen meiner Tochter fast 100Euro mehr Unterhalt zu als vorher! Somit ging die beharrliche Unterhaltsverweigerung total nach hinten los.
Du kannst es also drauf ankommen lassen, er quasi auch.
Gruß Silly

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Leider ist die S-Klasse mittlerweile auf seinen Bruder angemeldet. Somit also nicht pfändbar. Und bei den Klamotten bin ich mir nicht sicher, ob man sowas pfänden kann.

Das Problem ist ja auch, dass er aus sehr gutem Hause kommt. Beide Brüder haben höhere Positionen in Chefetagen. Alle haben studiert und wollen nach außen hin immer sehr gut situiert dastahen. (Mir kam's immer so vor, als wollten sie etwas "Besseres" sein.)

Das wäre ein Skandal für diese Familie, wenn es öffentlich gemacht werden würde, dass ein Sohn nicht im Stande ist, für sein Leben und das seiner Kinder aufzukommen. (Er hat ja noch zwei weitere Kinder mit einer Ex-Freundin, 13 und 15 Jahre.) An die zahlt er angeblich auch nichts.

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Wenn er beim Verdienst besch...t, wird er nicht so blöd sein, die S-Klasse voll bezahlt auf seinen Namen zuzulassen.

Gruß,

W

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Hi!

Ich schließe mich dir an. Vor wenigen Tagen hab ich mich auch gerade darüber mal wieder aufgeregt.

Der Vater meines Kindes hat noch nie gezahlt, seit ca. 3 Jahren gibt es einen Titel. Seit über einen Jahr zahlt er nichts mehr an das Jugendamt zurück. Und genau seit diesem einen Jahr erzählen die mir vom Jugendamt, dass er nun angeschrieben wird und er Unterlagen einreichen muss etc. Und was ist in diesem Jahr passiert?!? Nichts!
Nun wurde endlich die Pfändung rausgeschickt, nachdem er rund ein Jahr (!!!) auf keinerlei Schreiben des Jugendamtes reagiert hat und keiner Angaben dort macht!

Der Hammer ist, dass er wohl Ende dieser Woche eine lange Heimatreise (Südafrika, über 6 Wochen) macht... Der arme Mann, der noch nie für sein Kind einen Cent gezahlt hat...
Begreife ich einfach nicht, dass da wohl die Pfändung auch nicht greift....

Naja, wollte ich nur mal loswerden weil ich deinen Frust nur zu gut verstehen kann....

Alles Gute

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Ich hab hier auch so ein exemplar... aber ehrlich? wenn er selbstständig ist und eine eidesstattliche versicherung unterschreibt schaufelt er sich sein eigenes grab! das war der punkt,der bei uns geholfen hat. gerichtsvollzieher kam,sagte entweder eidesstattliche versicherung oder er zahlt endlich und was soll ich sagen? das geld war ganz schnell auf dem konto meiner anwältin!! (mein ex ist auch selbstständig).
eidesstattliche versicherung heißt ja,er darf keine neuen schulden machen und mit nicht zahlen von unterhalt macht er aber neue schulden das kann ganz schnell böse enden und sicher wird deine tochter dann was davon haben denn dan überlegt er es sich vielleicht 2 mal ob er das nochmal so macht!

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Das hört sich ja nicht schlecht an.

Aber ich weiß, er hat schonmal für irgendwas anderes eine eidesstaatliche Vers. abgegeben. Bin mir nicht sicher, ob ihn das abschreckt.

Gruß

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Hallo Cindy,

Bei mir ist es ähnlich, nur das bei mir zusätzlich auch die Vaterschaftsanerkennung aussteht. Der Kindsvater hat auch nicht aufs Jugendamt reagiert, jetzt gehts halt gerichtlich zur Sache.
Ich hab gleichzeitig bei der Beistandschaft auch Unterhaltsvorschuss beantragt, es ist zwar nicht die volle Summe aber ca. die Hälfte von dem was meiner Kleinen zusteht und das holt sich das Jugendamt auf jeden Fall von dem KV wieder. Und wenn es soweit ist und meine Kleine in den Kindergarten kommt, dann lass ich auch übers Jugendamt die anteiligen Betreuungskosten einfordern.
Das Jugendamt berechnet über die Einnahmen und Ausgaben der Mutter ob man vom Kindsvater auch Unterhalt für sich einfordern kann ( die ersten 3 Lebensjahre , auch wenn man nicht verheiratet war), das allerdings muss ich dann privat einklagen.
Ich find es traurig das man als Mutter im Prinzip den ganzen Ärger hat, man hat ja schliesslich auch so schon genug zu tun mit nem Kind.
Es ist vielleicht nicht ganz fair, aber ich würde, solange der KV nicht zahlt auch den Kontakt mit dem Kind unterbinden.Ich denke jedes Kind würde es irgendwann verstehen, denn warum soll er das Kind sehn, wenn es ihm wurscht ist obs genug zu essen aufm Tisch kriegt, mal ganz krass ausgedrückt... #kratz



LG boxi

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Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Mit dem Titel pfänden: Kontopfändung, Mietkautionspfändung, Gerichtsvollzieher schicken, Erzwingung der EV. Das kommt für einen Selbstständigen ganz toll, wenn er negativ in der Schufa steht.

Das Problem ist, dass Du nicht scharf schießt. Sinnvollerweise macht man das per Anwältin.

Gruß

Manavgat