ALG2 abgelehnt, was nun????????????????? Lang

Hallo an alle,

ich bin alleinerziehend, wie viele hier. War bis zum 12.01.2006 in Mutterschutz und bin nun in Elternzeit.
Ich hatte ALG2 beantragt, dieses wurde heute abgelehnt, ich wäre nicht hilfebedürftig laut deren Berechnung (§11SGBII) und habe keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Und ob ich noch interessiert an einer Arbeitsstelle wäre ( musste eine Anmeldungsbogen für JobKOMM ausfüllen, der eigentlich für Jobsuchende ist, damit ich eine Kundennummer erhalte), ich habe aber einen Beruf bin nur für zwei Jahre in EZ. Dies habe ich auch im Anmeldebogen angegeben.
Man muss ja bei dem Antrag Kopien von Girokonto, Sparbuch, Bausparvertrag, Mietvertrag, Auto und Riesterrente machen. Ich hatte da auf meinem Sparbuch ca. 5oo Euro und Girokonto ca. 1800 Euro und das nur, weil da gerade das restliche Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse überwiesen wurde und ich nicht soviel Geld ausgegeben habe, um meine Miete und laufenden Kosten zu bezahlen. Da man mir gesagt hat, das es bis zu 12 Wochen dauern kann bis der Antrag genehmigt wird. Ich habe eine Wohnung im Hause meiner Eltern, bezahle 310 Euro Miete, da mein Vater Frührentner ist und das Geld auch braucht. Mein Auto ist schrottreif und wird den TÜV jetzt im Januar nicht mehr bestehen.
Ich habe momentan nur noch das Geld auf meinem Girokonto und davon ist schon einiges aufgebraucht, (sprich Miete, Steuern fürs Auto und Versicherungen, und Sachen die ich und mein Baby so brauchen) und Kindergeld und Erziehungsgeld. Der Vater meiner Tochter hat bis jetzt noch keinen Unterhalt gezahlt, da es Probleme mit seinen Papieren gab.

Kann es auch daran liegen, das ich einen ALG2 Antrag von Juni hatte? Ich hatte mir den Antrag schon so früh besorgt, weil ich dachte, das es länger mit der Bearbeitung dauern würde. Aber dann hat man mir gesagt, das ich ihn erst nach der Geburt meines Kindes(17.11.2005) abgeben kann. Am Telefon hat mir eine JobKOMM-Mitarbeiterin gesagt, das wäre nicht schlimm, den könnte ich noch verwenden.

Was soll ich denn jetzt tun? Wenn mein Erspartes aufgebraucht ist, wie können ich und meine Tochter den von ca. 660 Euro (der evtl Unterhalt des KV mit in begriffen) leben und wohnen?
In dem Brief steht auch, das ich Widerspruch ein legen kann. Bringt das was? Ich bin wirklich am verzweifeln.

Jessie#heul


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Glück gehabt, ich bin gerade noch wach, habe Deine mail an mich gerade noch im Postfach gefunden. ;-)

Ich kann es mir höchstens so vorstellen, dass sie das Mutterschaftsgeld als Einkommen angerechnet haben, denn wenn Du ein Beschäftigungsverhältnis hattest, dann hast Du ja Mutterschaftsgeld bekommen in der Zeit des Mutterschutzes. Ist das Mutterschaftsgeld entsprechend hoch, dann hast Du in der Zeit wirklich keinen Anspruch auf ALG II, aber wohl danach. Komisches Gebahren, den Antrag dann rundweg abzulehnen und nicht wenigstens gleich für die Zeit nach dem Mutterschaftsgeld zu bewilligen. #kratz Ha'm die Kollegen aber mal wieder weiiiit gedacht... *seufz* #augen Kann natürlich wirklich sein, dass sie das für eine Antragsstellung für die Zeit ab Juni halten (Regel - auch im Gesetz - heißt: Datum der ersten Vorsprache, der Aushändigung des Antrags = Beginn des Antragszeitraumes) aaaber: Wenn Du alles dargelegt hast, sollte doch klar sein, dass es um die Zeit JETZT und nicht die Zeit ab Juni geht.

Schau nochmal genau hin, für welchen Zeitraum wird abgelehnt? Kann nämlich sein, dass zwar ein Ablehnungsbescheid für die Zeit ab Juni kommt, aber ebenso ein Bewilligungsbescheid ab 13.01.06 an Dich unterwegs ist - ist formell so richtig, wenn man die Regel befolgt, die ich oben geschildert habe. Dann muss für die Zeit, in der Dein Einkommen zu hoch war, abgelehnt werden, aber es kann eigentlich ab jetzt bewilligt werden, aktuelle Nachweise müssten ja vorliegen.

Das Vermögen kann es nicht sein, dass liegt weit unter der Freigrenze bei Dir. Weiter hinten im Bescheid ist ein Berechnungsbogen, was ist denn als Einkommen aufgeführt? Oder hast Du Einkommensnachweise der Eltern eingereicht? Wenn ja: Hat man die von Dir ausdrücklich verlangt? Wieder wenn ja: Hat man Dich darauf hingewiesen, dass Du gegenüber Deinen Eltern keinen Unterhalt einfordern MUSST in Deinem Alter und vor allem nicht Deiner Situation als allein Erziehender? Kannst auch gern per mail antworten, wenn das hier zu offen ist.

Gruß
Christine

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Nachtrag, sorry, ich hab schlampig gelesen #hicks ist schon so spät): Beim Einkommen gilt das Zuflussprinzip. Wenn also wirklich jetzt im Januar noch das MG kam, dann ist das für den ganzen Januar anzurechen und deckt in dieser Höhe (1.800,-) im Januar Deinen rechnerischen Bedarf nach dem SGB II, der Januar ist klar abzulehnen.

Keine grauen Haare wachsen lassen: Bescheid nochmal genau angucken, evtl. nochmal Tante Juni oder Tante Galeia fragen ;-) und dann am Montag nochmal hintappsen und klarstellen, dass Du a) in Elternzeit bist und kein Erwerbseineinkommen hast (Nachweis mitnehmen) und dass Du b) hiermit einen Antrag für die Zeit ab 01.02.2006 stellst. Für mich sieht das nämlich schon nach Anspruch auf Leistungen aus, sobald das MG wegfällt.

Guts Nächtle, hoffentlich liest Du das noch, damit Du nicht in Sorge im Bett herumwälzt.
Christine

P.S. Und das mit dem Einkommen der Eltern hat sich damit auch erübrigt, wenn der Vater Frührentner ist, wie Du schilderst.

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Du schreibst Du bekommst kein Unterhalt vom Vater?
Warum nicht?
Dann aber mal ab zum Jugendamt, und Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.
Die holen sich die Kohle vom Vater eh wieder.....aber Du bist halt auf das Geld angewiesen und es steht dir zu!

Dann kannst du evtl. auch Kindergeldzulage beantragen, da musst mal bei deiner Familienkasse nachfragen.

Mit ALG 2 kenn ich mich nicht so aus leider.....

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Hallo Jessie,
Du bist in meiner Situation!! (Nicht nur, dass wir den gleichen Namen haben!;-) )
Mein Einkommen ist das Erziehungsgeld, 300 EUR. Das liegt unter dem Existenzminimum, daher bekomme ich ALG II!! Das Existenzminimum beläuft sich auf 1056EUR, abzügl 154 EUR Kindergeld und das Geld was der Papa dem Kind als Unterhalt zahlt. Den Rest übernimmt das Arbeitsamt und jetzt kommts: die 300 EUR Erziehungsgeld kommen oben drauf!!
Lass die beim Arbeitsamt nicht abwimmeln. Da haben die wohl Sch... gebaut. Du bekommst dann auch ne Nachzahlung bis zum Tag als Du es das erste mal eingereicht hast! Halte mich mal auf dem Laufenden!!

Ach so, der Vater ist zum Kindesunterhalt verpflichtet! Zahlt er nicht kannst Du beim Jugendamt eine Vormundschaft beantragen und erhälst von denen den Unterhalt. Die wiederrum holen sich das Geld vom Vater wieder. Das kann Dir ja egal sein. :-) Mach Dich da nochmal schlau.

Liebe Grüße
Jessie