Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung

Hallo!

Folgende Situation:
Habe einen 4,5 Jahre alten Sohn, der Vater ist Amerikaner (waren nicht verheiratet, er hat die Vaterschaft anerkannt) Anfangs nach der Trennung hat er noch Unterhalt gezahlt, dann wurden die Zahlungen immer weniger bis er dann gar nichts mehr gezahlt hat. Bin dann zum Anwalt der leider nichts erreicht hatte (er hat uns immer vertröstet und seine Anwältin meinte auch er wird jetzt dann zahlen, ... bis er sich dann nach Amerika abgesetzt hat) Habe nun keinen Titel und mein Anwalt meinte auch da kann man nichts machen wenn er jetzt wieder in den USA ist ... Seitdem sind nun knapp 3 Jahre hab ich nichts mehr von ihm gehört oder gar Unterhalt bekommen.

Nun meine Fragen:
Kann ich ihn bei der Polizei anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung (ich weiss und kann es auch durch diverse Papiere von Anwalt,... belegen das er zahlen kann und nur nicht will)?
Was unternimmt die Polizei? Wird er wenn er wieder nach Deutschland einreist festgehalten/verhaftet wenn ich ihn jetzt anzeige?
Was brauche ich alles an Unterlagen für eine Anzeige?
Wie läuft das dann alles ab?

Vielen lieben Dank schon mal im vorraus!

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Er ikst Deutscher der in Amerika lebt?

Hat er dort eine Aufenthaltserlaubnis? Nicht das er am Ende schon wieder hier in Deutschland ist.

Warum solltest Du keine Anzeige machen? Du hast ja gar keine andere Möglichkeit bei seinem Verhalten.

Ruf bei der Polizei an und frag, ob bzw. was Du mitbringen solltest.

Und lass dort nur Kopien. Keine Originale.

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Nein, er ist Amerikaner der wieder zurück ist ...
Danke für die superschnelle Antwort!!!

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Stelle gerade fest, dass das sogar einleitend im Sachverhalt stand!

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Ich hoffe Du hast richtig viel Geld, auf das Du nötigenfalls auch verzichten könntest.

Das was du planst ist richtig teuer, Du brauchst einen Anwalt, der auch in den USA eine Zulassung hat. PKH übernimmt das nicht!
Hier bei der Polzei anzeigen kannst Du nicht, denn der KV ist kein deutscher Staatsbürger und hat hier auch keinen Wohnsitz - also ist unsere Polizei nicht zuständig. Wenn er noch in der Army ist, können die Dir weiterhelfen.

Nur mal so als Vergleich: Hier in D habe ich dem Anwalt für die Strafanzeige bei Unterhaltspflichtverletzung gegen einen Deutschen mit bekannten Wohnsitz im Inland 300 € gezahlt - herausgekommen ist das der KV mittellos ist und von ALG II lebt. Also nix Unterhalt!

Agathe

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Danke erstmal für deine schnelle Antwort!

Also wenn ich soviel Geld über hätte müsste ich das ja nicht machen ...
Dachte immer bei Unterhaltssachen ist es wichtig wo das Kind lebt und nicht der Vater ... Deswegen dachte ich ja auch an eine Anzeige weil sonst "verfallen ja sämtliche Ansprüche und er wird mit Sicherheit wieder nach Deutschland kommen, hatte glaub ich mal gehört das er dann gar nicht mehr ausreisen darf und von der Polizei festgehalten wird wenn so eine Anzeige vorliegt ... Aber anscheinend lag ich da falsch ...
Für was brauche ich den eigentlich den Anwalt wenn ich eine Anzeige mache? Dachte eigentlich ich geh da hin mach die Anzeige und die Polizei kümmert sich darum ... So in der Art wie bei gestohlenen Dingen - da hat man ja auch nicht gleich einen Anwalt ...

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Klar kannst Du einfach so zur Polizei gehen und anzeigen - die wird aber nur angenommen wenn die Deutsche Polizei auch zuständig ist. Das ist sie aber in deinem Fall nicht.

Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung werden aber auch bei deutschen Staatsbürgern gerne ohne jede Ermittlungsarbeit eingestellt, daher empfielt sich ein Anwalt, der dem Staatsanwalt nötigenfalls auf die Füsse tritt.

Agathe

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Wende Dich mal an das "Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht" in Heidelberg.

Dort kann man Dich sicher beraten bzw. Dir Anlaufstellen nennen:

http://www.dijuf.de/unterhaltsrealisierung-im-ausland.html

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Hallo,

kommt auf vieles an.
Ist er noch in der Army bzw. war er es?

Falls ja kannst Du über die Army Unterhalt bekommen bzw. seine SocialSecurtyNummer herrausfinden.

Falls Du seinen Aufenthaltsort in den USa kennst, kannst Du über die dortigen Gerichte Unterhalt einklagen - nützt aber nur etwas, wenn er arbeitet und nicht den Mindestlohn bekommt.

Hast Du einen Unterhaltstitel?

Falls ja, würde ich mir einen Anwalt suchen, der mit Kanzleien in Amerika zusammenarbeitet - das ist meist bei größeren Kanzleien der Fall

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... Dazu muss man allerdings auch den dicken Geldsack daheim stehen haben um das zu finanzieren. Die deutsche Kanzlei macht das nicht für 'umme, und die amerikanische schon zweimal nicht!

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Hallo,

hast Du Dich denn schon mal mit dem Jugendamt über Deine Problematik unterhalten?

Hast Du eine Beistandschaft für Deinen Sohn oder beziehst Du Leistung nach dem UVG?

Gruß K.

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Dijuf kann ich dazu nur sagen ..
http://www.dijuf.de/unterhaltsrealisierung-im-ausland.html
ich habe den Vater meines Sohnes dank dem Jugendamt die mich dorthin weiter geleitet haben endlich in Amerika finden können und die haben es sogar geschafft zu fänden.
Die kosten die ich hatte waren wirklich nicht groß. Ca 300 Eur und dann nehmen sie 10% von dem was kommt machen danach aber immer weiter egal was kommt.
Ich kann dir nur raten das dies wirklich sehr sehr sehr empfehlenswert ist und ich mir keinen Anwalt nehmen würde sondern diese Leute immer wieder einschalten würde. Die machen sowas tagtäglich :)

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achja sind natürlich auch Anwälte dort.. aber ich würde nicht irgendwen nehmen sondern wieder diese.

LG

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Also, lass dir nichts erzählen. Für eine Strafanzeige brauchst du nichts bezahlen. Die Polizei, in dessen Bezirk der Tatort ist, ist zuständig und nicht die Polizei in den USA. Du kannst natürlich eine Strafanzeige ohne Anwalt machen und zwar einfach zur Polizei gehen. Sie wird die Anzeige aufnehmen und er wird zur Fahndung ausgeschrieben. Und dann musst du hoffen, dass er nochmal einen Fuß in die BRD setzt und schon läuft das Ding.

Alles Gute wünsche ich dir #winke

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Vielen lieben Dank für deine Antwort!!! Hat mir jetzt etwas Mut gemacht .... Lg