Kind beim KV schlafen lassen ohne vorher Wohnung gesehen zu haben?

Mein Sohn ist 6 Jahre alt und das Verhältnis zum Vater ist so lala..

Nach sehr viel Stress ist es am We soweit und mein SOhn soll bei KV übernachten.
Ich habe allerdings(das Gericht ist der selben Meinung) gesagt das ich natürlich vorher mal einen Blick in die Wohnung werfen möchte.
Der KV kann hier auch rein wenn er das Kind abholt.
Das will er unter keinen Umständen. Er ist vor paar Wochen umgezogen und weigert sich auch mir seine Adresse zu geben.

Würdet ihr das Kind trotzdem dort übernachten lassen?

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Wohnung besichtigen - unnötig!

Adresse nicht wissen und das Kind dann dort hin lassen - niemals!

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Ja, natürlich würde ich das Kind trotzdem dort übernachten lassen.

Die Bude meines Ex muss manchmal einem Saustall gleichen (laut den Kommentaren meines Sohnes, der übrigens auch 6 Jahre alt ist), aber ab und zu putzt er ja doch mal. Und ich würde mich schämen, die Wohnung meines Ex zu kontrollieren.. wir haben ganz andere Reibungspunkte die viel wichtiger sind.

Formulier mal Deine Befürchtungen genauer, ist es Unordnung und evtl. etwas Dreck oder fürchtest Du aufgrund bestimmter Vorerkrankungen um die Gesundheit Deines Sohnes? Wer genau beim Gericht hat Dir denn bei welcher Gelegenheit gesagt, Du sollst die Wohnung checken? Und mit welcher Berechtigung?

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Achja, am Anfang haben sie sogar zusammen auf der Couch und später mangels Betten auf Matratzen auf dem Boden geschlafen. Das fand mein Sohn ganz toll, wie im Zeltlager.
Es handelte sich um eine Nacht pro Woche und am Wochenende, das fand ich schon vertretbar.

Jetzt gibts ein eingerichtetes Schlafzimmer mit Papa-Bett und Sohn-Hochbett.

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Hi,

mich würde mal interessieren, mit welcher Begründung das Gericht das okay findet. Die Wohnung ist so ziemlich das unverletzlichste Gut eines Menschen, grundgesetzlich geschützt. Also kann das Gericht höchstens bei vermuteter Gefahr für das Kind eine öffentliche Stelle beauftragen, die Wohnung zu begutachten, also wie eine Art Auflage für den Umgang.

Auf keinen Fall kann es bestimmen, dass DU die Wohnung begutachtest und dann - ja was eigentlich? - Dein Okay für die Übernachtungen gibst? Das kann nicht sein, denn über Umgang oder Nichtumgang zu befinden ist nicht die Aufgabe des anderen Elternteils, ganz unabhängig vom Sorgerecht.

Daher: Ja, ich würde das Übernachten nicht von einer Wohnungsinspektion abhängig machen. Ich gehe davon aus, dass er keine Giftschlangen im Freilauf hat. Alles andere ist nebensächlich. Sonst muss das Gericht eine konkrete Gefahr benennen und einen staatlichen Eingriff ausurteilen.

LG

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Ich glaube kaum,daß ein Richter der Meinung ist,DU hättest das Recht vorher die Wohnung deines Ex zu besichtigen.
Du warst mit dem Mann doch mal zusammen,mußt also wissen wie er tickt und wie er lebt.
Und plötzlich willst du seine Wohnsituation kontrollieren?
Die Adresse solltest du schon haben,aber wie er wohnt geht dich nichts an.

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Wenn das Gericht sowas sagt, dann könnt ihr euch sichers einb dass das seine Richtigkeit hat.
Er ehemals Junkie und hat so ziemlich alles getan um mich in schlechte Licht zu rücken..
Er hatte sogar schon mal Umgangsverbot vom Gericht...
Das alles aufzuschreiben würde zu lange dauern..

Er stellt Anträge beim Gericht z B. weil er der Meinung ist ich würde das Kind vorenthalten(er sieht ihn alle 14 tage und zusätzlich einmal pro Woche) Ich wäre schuld das das Kind ihm mit Namen anspricht und nicht mit PAPA usw..
Alle Verhandlungen sind zu meinen Gunsten geendet.

Mir konnte man nie ein Vorwurf in eine Richtung machen.

Er stängert wo er nur kann.

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Arbeitet er mit dem Jugendamt zusammen??

Wenn es gerichtlich gegangen ist, gibt es doch einen verfahrenspfleger vom JA oder ähnliches??

Wenn der Richter das für gut heißt, hat er bestimmt auch gesagt, wie es von statten gehen soll...

Mein Lebensgefährte kämpft auch um Umgang, und hat angeboten, das JA kann sich die Wohnung anschauen, hielten sie aber nicht für erforderlich.....

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trotzdem bleibt die frage: WAS befürchtest du genau? dass er wieder drogenabhängig sein könnte? in diesem fall denke ich, wirst du das aber auch bei einem blossen besuch in der wohnung nicht unbedingt herausfinden.

wenn er einfach nur einen saustall hat, ist das ja noch kein grund, das kind nicht dahin zu schicken. fürchtest du um seine (also des sohnes) gesundheit?
grüsse
ks

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1. Wer hat das SR und wer hat das ABR?

2. Mit welcher Begründung weigert er sich, Dir seine Anschrift zu nennen?

3. Du hast keinerlei Recht seine Wohnung zu betreten.

lg c

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Klare Antwort: nein!

Gruß

Manavgat

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Nicht wegen der wohnungsbesichtigung, sondern einfach und allein, weil er die Adresse nicht rausrückt!

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Genau das wollte ich auch schreiben!
Die KM hat das Recht die Adresse zu erfahren. Hatten das auch schon und mein Kind ist nicht zum KV gekommen,weil ich nicht mal den Ort wußte,wo er sich mit ihr über Nacht aufhalten wollte...

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Hallo tini!

Ich kann deine Sorge verstehen. Ich denke, es ist schon irgendwie seltsam, wenn man sein Kind zum Vater gibt (mit der Vorgeschichte, die du kurz angerissen hast etc.) und noch nicht mal weißt, wo er das Kind mit hin nimmt.

Bitte das Jugendamt die Wohnung zu besichtigen, wobei du dort schon deine Ängste und Bedenken konkreter äußern solltest, als du es hier im Forum vielleicht tun magst. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes sollte die "Überprüfung" übernehmen, die sind neutral und für solche Angelegenheiten geschult und du bist aus der Konfliktsituation raus, die evtl. entstehen könnte, wenn du es selber machst.

Im Weiteren ist ja wohl klar, dass du wenigstens die Adresse des Vaters haben musst. Er weiß ja auch wo du wohnst. Auch wenn das Verhältnis zwischen Euch als Eltern nicht einfach ist, sind das jedoch Mindestinformationen, die jeder Elternteil haben sollte.

Gruß, eiereule

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Die Ex meines Mannes war bisher in keiner Wohnung von uns, wieso? Weil es unser Reich ist da will ich sie nicht haben, unser Kontakt ist auch nicht besonders herzlich.

Wenn er das Kind nicht vernachlässigt bisher ja würde ich tun.