Was kann ich tun? Vaterangabe rückgängig machen?

Hallo ihr lieben,
bräuchte dringend Rat!
Ich bin seit dem 05.03. stolze Mama eines Frühchens. Der Erzeuger hat sich die ganze Zeit nicht um uns gekümmert. Da ich auf die finanzielle Unterstützung von ihm angewiesen bin, habe ich ihn beim Leistungszentrum angegeben. Nun hat sich die Situation zwischen ihm und mir so verschlechtert, das ich das gerne rückgängig machen möchte, da ich mit dem Gefühl nicht weiter leben kann, dass er das Umgangsrecht bekommt und mir vielleicht eines Tages das Kind weg genommen wird, wo das Kind diesen Menschen nicht kennt.
Was soll ich tun??bin sehr verzweifelt.
danke im voraus
niniwani

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..ich muss noch anmerken, dass mir der erzeuger nicht einmal seine neue adresse verrät und ich mitbekommen habe, dass er vorbestraft ist und er mir nicht sagt warum?
hatte alles versucht um einen normalen kontakt des kindes wegen herzustellen aber es ist mit ihm nicht möglich.

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hallo
also erstmal muss der erzeuger eh anerkennen beim jugend oder standesamt. das hat er ja noch gar nicht. dem musst du dann auch noch zustimmen. überleg dir das alles nochmal in ruhe. und dir wird dein kind auch nicht weggenommen. es ist ein ganz winziges baby und wenn er etwas will, dann kann er erstmal in deinem beisein sein kind ansehn und besuchen. aus erfahrung kann ich dir sagen, das wird er einmal, zweimal machen, dann lassen es die meißten. es sei denn er hat ernsthafte interessen als papa! dann wird er sich gut und regelmäßig kümmern. bei mir wars auch so, er hat gedroht, getobt, wenn ich ihn als vater angebe....wenn er unterhalt zahlen müsse....würde er das kind holen...würde er das halbe sorgerecht einklagen...so wurde es immer weniger, bis er gar nichts mehr wollte...er wollte nur, das ich mich einschüchtern lasse und nichts tu. nun gibs ihn gar nicht mehr, er will weder das kind sehn, noch irgendwie kontakt.

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Wieso sollte er Dir das Kind wegnehmen können? Ich nehme mal an, ihr seid nicht verheiratet, dh Du hast alleiniges Sorgerecht. Da müßtest Du schon übelst drogensüchtig sein oder sowas, damit man Dir das Kind wegnehmen könnte!

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hi! wegnehmen kann er dir das kind nicht! lass dir da nix einreden!

du musst allerdings schon nach bestem wissen und gewissen den kindsvater angeben, du bist dazu verpflichtet!

außerdem: wenn du jetzt dahin gehst und sagst 'vater unbekannt', wie willst du denen dort deinen sinneswandel erklären? ganz abgesehen davon, dass du dich damit strafbar machen kannst.

hat er die anerkennung eigentlich schon unterschrieben?

lg co

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Hallo Nicole

Was ich hier schreibe ist nicht böse gemeint.
Ist das jetzt Dein Ernst !?
Kann ich gar nicht glauben... #schock

Du,auch wenns hart klingt,
Dein Wohl steht in dieser Sache nicht an erster Stelle,
sondern das Deines Kindes.

Wo hast Du ihn angegeben !?

Wenn Du ihn als Vater angegeben hast,
mit allen drum und dran,
ist das nicht mehr rückgängig zu machen.

Ansonsten wird das Amt von Dir den Beweis fordern das er nicht der Vater ist und es könnte sein das sie dann einen Vaterschaftstest fordern und auch zu recht.

Du bist Deinem Kind gegenüber verpflichtet das es weiß Wer sein Vater ist und musst auch mit dem Ämtern in der Sache kooperieren,ansonsten kann es jede Menge Ärger geben.#gruebel

Du sagst das es finanzielle Gründe hat,
warum Du ihn als Vater angegeben hast.

Warum stand es erst dann in Betracht den Vater an zu geben!?

Dein Kind hat doch ein Recht auf seinen Vater.
Zu dem war er,so schlecht er jetzt auch sein mag,
bei der Zeugung dabei und hat ebenso ein Recht auf sein Kind wie Du.
Auch wenn er momentan kein Interesse zeigt.
Kann sich doch noch ändern.

Warum hast Du Angst er könnte Dir das Kind weg nehmen !?
Hat er das gesagt ?

Das Umgangsrecht hat er als anerkannter Vater sowieso
und kann es sich gegenfalls auch gerichtlich holen.
Du als Mutter bist auch dazu verpflichtet den Kontakt, zum Wohle des Kindes,
aufrecht zu erhalten/zu unterstützen.

Wenn,brauchst Du trifftige Gründe um den Umgang mit dem Vater gerichtlich verbieten zu lassen.

Wenn er scheinbar keinen Kontakt zu Dir
und dem Kind will,
wird er es sich auch bestimmt nicht holen wollen,
da würde ich mir keine Gedanken machen.

Verstehen kann ich Dich nicht wirklich,
aber ich rate Dir Klarheit in diese Sache zu bringen.
Allein schon wegen Deinem Kind.

Ich drücke Dir die Daumen und hoffe dass Du das alles auf die Reihe bekommst,
im Sinne und zum Wohl Deines Kindes handeln wirst. #klee

Gruß,Nine #sonne


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hallo niniwani,

glückwunsch zur geburt ;-)

aber mal ganz im ernst, ich glaub du bist noch etwas verwirrt von schwangerschafts- geburts- und stillhormonen, oder???

ein kind ist keine ware. dein kind ist nicht dein eigentum.

wenn du ihn die vaterschaft nicht anerkennen lässt, weil du nicht zustimmst, wird die vaterschaft gerichtlish festgestellt.

das pasiert auch, wenn du versuchst, das "rückgängig" zu machen.,

vater UND kind haben ein recht auf umgang miteinander. es geht nicht darum, ob DU den mann für nen idioten oder ein arschloch hälst. du musst die gescheiterte paarbeziehung von der möglichen vater-kind beziehung trennen.

im allgemeinen verbleibt ein kind bei der mutter. aber solcvhe maßnahmen, wie : ich lass nicht zu, dass der als vater eingetragen wird. oder : ich will nicht, dass der mein kind sieht, sind gemäss § 1666 BGB Missbrauch der elterlichen sorge und können den entzug dieses sorgerechts nach sich ziehen.

also: du hast den mann zum vater gemacht, selbst wenn ihr nur eine nacht miteinander verbracht habt und das gummi gerissen ist. verhalt dich auch so!

LG

Luise

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1. Er ist der Vater und wird immer der Vater bleiben.

2. Du (!!!) hast dir diesen Vater für dein Kind ausgesucht.

3. Du hast doch keine Ahnung, ob er ein guter Vater sein wird. Bisland hatte er noch keine Chance, dies zu zeigen. Nur weil er vorbestraft ist, heißt das doch nicht, dass er kein guter Vater sein kann.

4. Die Vaterschaftsangabe kannst du nicht rückgängig machen.

5. Er hat ein Umgangsrecht, das muss er nicht erst bekommen. Er kann das notfalls gerichtlich durchsetzen. Versuchst du das zu verhindern, riskierst du dein Sorgerecht.

6. Du bist dafür verantwortlich, dass das Kind seinen Vater kennenlernen kann. Das ist im Interesse deines Kindes, um dich geht es hier nicht!!!!

Hier geht es einzig und allein um dein Kind und nicht um dich!