Wie hoch ist Chance auf das alleinige Sorgerecht?

Hallo!
Ich bin mittlerweile schon seit drei Jahren alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und Anfang letzten Jahres war die Scheidung durch.
In der Anfangszeit hatte mein Exmann die Kinder regelmäßig abgeholt was aber schnell nach ließ (nach 4 Monaten). In den letzten drei Jahren hat er sich auch schon so einiges geleistet.
Es besteht von seiner Seite aus überhaupt kein Interesse an den Kindern. Ich hatte vor zwei Jahren schon drei mal versucht ihn zu einem Gespräch beim Jugendamt, wegen des Umgangsrecht , zu bewegen, aber da er keine Einladung vom Jugendamt bekommt fühlte er sich somit auch nicht verpflichtet dort zu erscheinen. So ist es dann auch bei den Gesprächen im Kiga oder jetzt in der Schule (Sohn wird dieses Jahr eingeschult). Er holt sich seine Kinder einmal im Monat für 5 Stunden ab. Zahlt keinen Unterhalt, geht Schwarzarbeiten und verdient sich ne goldene Nase, aber steuert nichts für seine Kinder bei.
Mein Sohn war aufgrund des Verhaltens meines Ex Mannes in Kinderpsychologischer Betreuung gewesen und meine Tochter zeigt jetzt die gleichen Verhaltensmuster auf.
Es ist wirklich noch so einiges was ich aufzählen kann.
Im Endeffekt geht es mir einfach nur darum, wenn mir mal was passieren sollte dann möchte ich gerne das meine Kinder zu meinen Eltern kommen, denn sie sind dort besser betreut und mein Vater ist für meine Kinder der Vaterersatz. Mein Sohn hasst seinen leiblichen Vater sogar.
Ich habe vor das alleinige Sorgerecht anzufechten, nur stellt sich die Frage, was kommt da auf mich zu und macht es überhaupt Sinn es zu probieren??

Würde mich sehr über Antworten freuen!!!

Liebe Grüsse

1

Hallo,
wir haben morgen früh einen Termin bei unserem Anwalt, denn wir wollen das alleinige Sorgerecht für den Sohn von meinem Partner.
Die Mutter des Jungen (6 Jahre) kümmert sich fast gar nicht um ihn.Er ist eher ein Spielzeug für sie.Die Kleine Kinderseele geht so langsam den Bach runter und bevor es so weiter geht wollen wir handeln.Wir möchten, das wenn der Junge sagt"mama nein ich will nicht zu dir", dieses auch respektiert wird und er nicht von ihr genötigt oder gar gezwungen werden kann zu ihr zu gehen.Sie ist jetzt mit ihrem neuen Mann und ihrem zu Sylvester geborenen Kind in die nähe vom Bodensee gezogen(direkt an die Grenze zu Frankreich), das heisst also ca 4 Std. fahrt.
Was ist wenn dem Jungen etwas passiert?Für jeden Mist braucht man ja heut zu tage die Unterschrift des anderen Erziehungsberechtigten Zum Beispiel er hatte OP, sie musste unterschreiben ansonsten hätten die ihn nicht operiert.Sie ist nicht mütterlich,so viel kann ich sagen.Der Junge sagt seit 2 Jahren immer das er nicht zu ihr möchte aber einem selbst sind die Hände gebunden, ansonsten ist man noch dran wegen Vorenthaltung des Kindes.Aber es heisst immer zum Wohle des Kindes aber ich frage mich,auch wenn ich so einige Berichte hier lese,ist das zum Wohle des Kindes?Die Kinder Leiden,ist das zum Wohle des Kindes?

Ich kann dir nur den Tip geben, versuch dein Bestes, stell einen Antrag.Wir machen es zum 2ten mal aber wir bleiben dran und kämpfen für den Jungen.Denk daran das du es für deine Kinder tust.

Ich drücke dir ganz fest die Daumen!!!
Liebe Grüße Angel.Lola#sonne

2

Hallo Shurei,

eigentlich sind es ja drei Punkte die Du ansprichst, Unterhalt, Besuchsrecht und Sorgerecht.Und rechtlich gesehen haben die drei Punkte nichts miteinander zu tun.

1. Unterhalt
Wenn er zahlen könnte und zureden nicht zuträglich ist hilft wirklich nur verklagen. Wenn er nicht zahlen kann (oder seine Einkünfte erfolgreich verschleiern kann aber das ist ein anderes Thema) bringt das aber natürlich nichts. Sollte er wegen Schwarzarbeit erwischt werden kannst Du ihn natürlich wegen Unterhaltspflichtverletzung (Verschweigen von Einkünften) verklagen.

2. Besuchsrecht
Verstehe ich das richtig? Ihr wolltet eine Besuchsregelung beim Jugendamt vereinbaren und er sit einfach nicht erschienen? Seltsam, sollte doch auch in seinem Interesse sein. allerdings habe ich nicht verstanden ob Du jetzt etwas verändern willst oder nicht. Sind die 5 Stunden pro Monat denn so im Scheidungsurteil festgelegt? Tut mir leid, cih glaube da fehlen noch ein paar Infos für konstruktive Ratschläge.

3. Sorgerecht
Hier muss man jetzt unterschieden zwischen nicht Wahrnehmen des Sorgerechts (zB nicht zu Elterngesprächen in die Schule kommen) und Verweigerung (zB Kontoeröffnung nicht zustimmen). Ich denke mal nur bei letzterem hast Du Chancen vor Gericht. Im ersten Fall kannst Du nur Fragen ob er denn freiwillig vom Sorgerecht zurücktritt wenn es zu anstrengend für ihn ist diesen Pflichten nachzukommen.
Wenn es Dir allerdings nur darum geht wohin die Kinder nach Deinem Tod kommen lohnt sich die Mühe aber meiner Meinung nach nicht. Dann muss nämlich erneut geprüft werden was für die Kinder am besten ist (und wer sie überhaupt nehmen will). Eine Sorgerechtsverfügung ist dann notwendig wenn Nicht-Familienmitglieder mit der Sorge betraut werden sollen bzw es um das Ableben beider Eltern geht. Wenn der Vater ausgeschlossen werden sollte man dies belegen können (und die Gründe dann immer noch relevant sein).
Jetzt hast Du aber auch geschrieben dass das Vater-Sohn-Verhältnis ziemlich entgleist ist. Wenn die Störung so tiefgreifend ist solltest Du Rücksprache mit der Kinderpsychologin halten, was sie in Eurem konkreten Fall rät.

LG, Christine

4

Der Weg zum alleinigen Sorgerecht führt immer über das Jugendamt! Nur wenn dieses eine entsprechende Empfehlung schreibt, wirst Du es bekommen. Das Gericht fordert diese dort ab. Das heißt, wenn Du klagst, verweist das Gericht Euch erst mal an das Jugenamt. Du mußt also erst mal zum JA. Dort müssen alle denen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sein. Du bekommst das Sorgerecht, wenn Deine Kinder vom KV vernachlässigt, mißbraucht oder mißhandelt werden. Allein der Verdacht, sowas könnte passieren (er fährt Auto, nachdem er trinkt) reicht eben leider nicht.
Der Umgang ist ein anderes Verfahren, auch hier ein Urteil nur auf Basis der Einschätzung vom JA.
Den Unterhalt klage bitte sofort ein! Dazu bist Du eigentlich sogar verpflichtet! Die Kosten muß er voll tragen, es sei denn, Du brauchst nen Anwalt. Den mußt Du selber bezahlen. Du mußt so viele Beweise wie möglich haben, um seinen eigentlichen Verdienst nachzuweisen. Bei meinem EX zählte letztlich sogar der geldwerte Vorteil duch Wohneigentum!! Aber ohne stichhaltige Beweise sieht es mau aus. Was Dein Vorteil hier ist, dass ist seine Vorstrafe! Du kannst zumindest schon mal beweisen, dass er auf unlautere Art und Weise sich Geld besorgt. Er ist verpflichtet, seine Konten offen zu legen. Wenn er was "schönt" und Du kannst es beweisen, ist er richtig dran wegen Irreführung der Justiz!! Das kann bis in den Knast gehen! Und als vorbestraft, na ja! Vielleicht schüchtert es ihn ein!
Bei JA mußt Du immer wieder betonen, dass es Dir nur um das Wohl der Kinder geht, bis die es nicht mehr hören können. Laß Dir kurz eine Einschätzung des Psychologen geben und auch der Betreuer Deiner Kinder (schriftlich).Sowas macht immer Eindruck!!
Gruß Silly