Wie Pfänden bei Hausfrau??

Hallo,

meine Cousine hat eine 12 Jahre alte Tochter,die bei ihr lebt. Der KV lebt in einer neuen Ehe und ist dort Hausmann,der weitere Kinder betreut.Die neue Frau verdient gut,er selbst hat keine Einkünfte,sondern wird über sie versorgt.Es besteht ein Titel,der gepfändet werden soll. Doch wie? Lohn oder Ersatzleistungen dafür erhält er nicht.Eigene Konten hat er nicht,alles läuft über sie. Auto und Inventar gehört natürlich auch ihr. Was nützt einem ein Titel,wenn nichts zu holen ist?
Der Titel ist entstanden aufgrund der Taschengeldregelung,nur vom Konto der gutverdienenden Stiefmutter kann man nicht pfänden.

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Hat er denn schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?

Ansonsten ist die Drohung damit eine Möglichkeit Druck zu machen.

Möglich ist gegebenfalls auch eine Taschenpfändung.

Ob die aber erfolgversprechend ist?

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Soweit ich weiß schon. Eine Tacshenpfändung verursacht vermutlich mehr kosten als sie einbringt.

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es kann sein das ein fiktives Einkommen genommen wird - also ein Einkommen welches er erzielen könnte wenn er arbeiten gehen würde.
Denn das er die Kinder betreut ist ja kein Muss - er könnte ja arbeiten gehen.
Zumal er halt Unterhaltspflichtig ist.
Ausserdem steht ihm ein Taschengeld seiner Frau zu. Weiss grad nicht wieviel das genau ist....aber bei 3000 Nette ist es locker nen Hunderter ungefähr. Und das Geld muss er dann nehmen um Unterhalt zu zahlen.
Und Elterngeld bekommt er doch sicher auch, oder nicht?

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Du scheinst meinen Beitrag leider nicht genau gelesen zu haben. Aufgrund derselben Argumentation ist der Titel zustande gekommen,aber pfänden kann man nicht mit Erfolg,weil er kein Lohn oder Ersatzleistungen erhält und auch sonst kein Vermögen hat.Und der Titel richtet sich natürlich gegen ihn,nicht gegen die solvente Stiefmutter.Taschengeld hin oder her.Von ihr kann sie nicht pfänden.

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na dann zeig ihn an wegen Unterhaltspflichtverletzung.
Solange er ungeschoren davonkommt wird er auch nichts tun um was an der Situation zu verändern.
Ein Richter kann ihn dazu verdonnern sich z.B. einen Job zu suchen der zu ihren Arbeitszeiten passt.....Nachts Zeitungen austragen, am WE jobben etc.
Und ein Richter kann natürlich das fiktive Einkommen festlegen, und wieviel er zahlen muss - weigert er sich kann er auch mal im Bau landen.

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Hmmmm frag doch mal den Anwalt, ob das ein Fall ist, wo man eine sog. Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO in die Wege leitet. So dass die Ehefrau den TG-Anspruch des Mannes an die KM zahlen muss.

Der EM hat einen Anspruch an die EF, diesen Anspruch könnte man ggf. pfänden.

Aber ob es klappt.. das weiß ich nicht. Nur eine spontane Idee.

LG

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Danke für den Hinweis. Nach dem googlen würde ich sagen,dass es eher nicht möglich ist,aber den Anwalt fragen kostet ja nichts (haha,naja sie muss ihn ja eh bezahlen :-)

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Ja sicher bin ich mir auch nicht, aber die Frage ist ja möglich :-)

Viel Erfolg!

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Man kann scharf schießen mit einer Strafanzeige inklusive Strafantrag!

Ich vermute, dass die Ehefrau dann lieber "freiwillig" zahlt.

Gruß

Manavgat