Mutter möchte keinen Unterhalt

Hallo.

Ich habe eine gemeinsame Tochter (3 Wochen alt) mit meiner ehemaligen Freundin. Sie hat mir bereits gesagt, dass sie keinen Unterhalt von mir will.

Sie meinte, sie würde das schon alleine schaffen. Sie hat indirekt angedeutet, dass sie keinen Unterhalt möchte, weil sie dann befürchtet, dass ich auch das gemeinsame Sorgerecht haben möchte. Das möchte sie nicht, da sie (ihre Aussage) mich dann bei jedem Kleinkram fragen müsste und ihr das nicht recht ist. Ich habe ihr gesagt, dass ich rechtlich sowieso nicht ohne ihre Zustimmung das gemeinsame Sorgerecht bekomme, auch wenn ich Unterhalt zahle, und dass ich ihre Entscheidung, nur das alleinige Sorgerecht haben zu wollen, respektiere und akzeptiere.

Ich finde es aber nicht gut, dass sie auf den Unterhalt verzichten will, da es erstens dem Kind zusteht und zweitens, wenn sie nach Jahren dann doch auf die Idee kommt, Unterhalt zu verlangen, darf ich ordentlich nachzahlen und das könnte mir finanziell stark zusetzen. Jetzt (von anfang an regelmäßig) kann ich es aber vernünftig und ohne Probleme zahlen (sind derzeit knapp 460 Euro). Außerdem habe ich ein schlechtes Gewissen den Kindesunterhalt nicht zu zahlen.

Ich weiss ehrlich gesagt nicht, was ich tun soll, und ich wäre um Ratschläge dankbar.

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hallo,

so einfach ist das gar nicht wie sie es sich vorstellt. wenn sie sich und eure tochter komplett ohne fremde hilfe finanzieren kann, kann sie tun und lassen was sie mag.

zahle den unterhalt und gut, notfalls musst du dir hilfe holen durch das jugendamt, falls sie dir keine kontodaten oder so mitteilt.

wer hat denn die summe berechnet?

bevor alles geregelt ist würde ich den unterhalt, der ja nun schon das erste mal ansteht, auf einem extrakonto einzahlen, als nachweis für dich und ebenfalls wenn forderungen rückwirkend anstehen sollten.

mfg

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Danke für deine Antwort.

Ich habe ihn selbst errechnet, nach Düsseldorfer Tabelle. Ich bin in der 8. Kategorie. Habe das hier zur Hilfe genommen: http://www.rechner-unterhalt.de/

Was genau meinst du mit, sie kann tun und lassen was sie mag? Darf sie stellvertretend für das Kind einfach auf den Unterhalt verzichen?

Und darf das Jugendamt mir einfach ihre Kontodaten geben?

Wie wäre es denn, wenn ich beim Jugendamt so eine Unterhaltsurkunde unterschreibe, dann müsste ich ja zahlen, könnte sie es dann immer noch ablehnen? Und kann ich so eine Urkunde ohne ihre Zustimmung unterschreiben?

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Nein darf sie nicht, das Kind kann streng genommen später dann mal klagen. Oder der Km fällt es dann mal ein wie du selbst schriebst und du musst nachzahlen.

ICh würde notfalls das mit einem Anwalt besprechen.

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Ich würde an deiner Stelle zu einem Anwalt der es festlegt und dann zahlst du auch, denn wie du sagst nacher fällt es Ihr ein und du musst viel nachzahlen.

Manche Frauen muss man nicht verstehen, hier schreiben tälgich Mütter die Väter haben die nicht zahlen können oder mit absicht nich wollen.

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Danke für deine Antwort.

Wie wäre es denn, wenn ich beim Jugendamt so eine Unterhaltsurkunde unterschreibe, dann müsste ich ja zahlen, könnte sie es dann immer noch ablehnen? Und kann ich so eine Urkunde ohne ihre Zustimmung unterschreiben?

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Das weiss ich nicht, du bist der erste dessen Ex hier kein Geld will, die Ex meines Mannes auch nicht :-p

Ich weiss nur, das sie auf Ihren Unterhalt verzichten kann, den fürs Kind nicht, der steht dem Kind zu nicht Ihr.

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Ich würde an Deiner Stelle die Unterhaltszahlung erstmal auf ein separates Konto einzahlen. Entweder für den Zeitpunkt, an dem Deiner Ex auffällt, dass sie das Geld doch braucht oder halt für später, zum Beispiel als Ausbildungszuschuss oder für den Kauf des ersten Autos des Kindes, wenn es volljährig ist :-)

Im übrigen würde es Euch beiden eventuell gut tun, Euch mal gemeinsam (anwaltlich) beraten zu lassen. Beim gemeinsamen Sorgerecht muss man nicht "für jede Kleinigkeit" fragen. Ich bin seit drei Jahren vom Vater meines Sohnes getrennt, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich musste erst ein Mal eine Unterschrift von ihm haben - für die Beantragung eines Kinderreisepasses. Ansonsten habe ich eine Kopie seines Personalausweises, mit der ich zum Beispiel ein Sparbuch für den Kleinen eröffnen kann. Selbst die Anmeldung im Kindergarten hat problemlos geklappt und das, obwohl mein Sohn den Nachnamen seines Vaters trägt (und ich nicht).

Bei einer Beratung könnte Deine Ex die Angst vor dem gemeinsamen Sorgerecht genommen werden - auch wenn Du es gar nicht beantragst. ;-)

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Danke für deine Antwort.

Freut mich zu hören, dass das mit dem gemeinsamen Sorgerecht so gut bei euch klappt.

Natürlich wäre es für mich schön, wenn sie mir das gemeinsame Sorgerecht gewähren würde, aber es bleibt nunmal ihre Entscheidung.

Da sie eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht auch nicht mehr widerrufen könnte und wir beide nicht mehr zusammen sind, kann ich sie auch voll verstehen, dass sie nicht so eine permanente Entscheidung als junge Mutter treffen möchte. Dass sie sich in ihre Lage alle Optionen frei halten möchte, alleine bestimmen zu können, respektiere ich und ist auch irgendwie gut so.

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Hallo,

ich bin in der umgekehrten Situation.

Bin geschieden und verzichte auf einen Teil des Kindesunterhalts.

Rein rechtlich hat meine Anwältin mir versichert, dass ich von dem Kindesvater keinen Unterhalt rückwirkend nachfordern kann, da es keinen Titel gibt.

Ich weiß, dass es nicht mein Unterhalt ist, sondern Unterhalt für die Kinder, allerdings merken die Kinder gar nicht, dass er nicht die Summe, die ihnen zustünde zahlt.

Ihnen fehlt im täglichen Leben nichts, sie haben ihre Hobbies und es wird für ihre Zukunfe gespart. Ich gehe davon aus, dass es ihnen egal sein wird, wer davon wieviel bezahlt.

Allerdings ist der Grund, dass ich auf Unterhalt verzichte der, dass der Kindesvater nicht übermäßig viel verdient und ich nicht möchte, dass wir unterschiedliche Lebensstandards leben und er knapsen muss, während es mir sehr gut geht.

Wenn sie den Unterhalt partout nicht möchte, dann leg das Geld für eure Kleine an, die wird sich später freuen und wenn die Kindesmutter es sich noch anders überlegt (Kinder werden ja auch teurer), dann hast Du was auf der hohen Kante.

VG
Amelily

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So würde ich es auch machen

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Das ist aber wirklich komplett etwas anderes bei dir. Bei dir verzichtest du nur auf "einen Teil" des Unterhalts. Damit zahlt der Vater ja Unterhalt und kommt seiner Unterhaltspflicht nach. Und ja, nachträgliche Forderungen können so weder von dir, noch von den Kindern (wenn sie erwachsen sind) kommen. Das ist richtig.
Bei dem TE soll er aber gar keinen Unterhalt zahlen. Da kann sowohl die Mutter, als auch das Kind (sobald es erwachsen ist) jederzeit den Unterhalt nachträglich einfordern. Und das tut dann richtig weh. Die Mutter kann ja jetzt denken, was sie will. Letztendlich ist es gar nicht IHR Geld, sondern das Geld des Kindes, welches sie nur verwaltet. Wenn das Kind erwachsen ist und feststellt, es braucht Geld (Ausbildung, Studium, Auto,... - so ein Leben als Jugendlicher ist teuer), kommt es schnell dahinter, dass da ein Vater ist/war, der unterhaltspflichtig ist und der nie gezahlt hat. Dafür sorgen schon die staatlichen Ämter. Dann gibt es eben die Klage gegen den (eventuell eh unbekannten) Vater wegen ausstehenden Unterhalts seit 18+ Jahren.

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Zahl das Geld auf ein Extra-Konto ein für Dein Kind ein. Dann kannst Du das Geld dem Kind später noch zur Verfügung stellen. Das macht auch einen guten Eindruck beim Jugendamt, falls Du das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchtest.

Auch stehst Du einfach Deinem Kind gegenüber gut da.

Wir hatten so einen Fall in der entfernteren Verwandschaft mal. Der Vater durfte keinen Kontakt zu seiner Tochter haben, Unterhalt wurde nicht angenommen. Er hat 18 Jahre lang auf ein Extra-Konto eingezahlt, dann Kontakt zur Tochter gesucht und ihr das Geld gegeben.
Sie hat heute einen sehr guten Kontakt zum Vater. (Inzwischen dürfte sie um die 40 sein)

Alles Gute
ballroomy

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Ich würde mich an Deiner Stelle an das Jugendamt wenden. Und zwar schriftlich.

Gruß

Manavgat

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Ich würde niemandem hinterherrennen um Unterhalt zu bezahlen zu dürfen. wenn er zu Recht eingefprdert wird,dann eben zahlen.Aber hinterherlaufen? Ne . Ich würde dennoch aber nicht auf das Gemeinsame Sorgerecht verzichten,wenn es mir wichtig wäre. Wenn es der Mutter nur darum geht und sie es dir quasi abkaufen will,wird sie ihre Meinung spätetens dann ändern. Und das ist ja auch kein Problem,weil du ja willig bist zu zahlen. Übrigens nachzahlen muss man erst ab dem zeitpunkt,mwo man zur Auskunft über seine Finanzen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit aufgefordert wird. Wenn sie dies also nicht getan hat und zB erst in 5 jahren macht.Dann bezahlst du Unterhalt ab dann und nicht für die 5 Jahre nach.

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Hi,

Ich würde auch den Unterhalt auf ein zusätzliches Konto überweisen. Und dann einfach mal abwarten.

Viel wichtiger als der Unterhalt ist doch, dass du versuchst eine gute Beziehung zum Kind aufzubauen. Und zwar von Anfang an.

Lg
Bleathel

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Pack das Geld auf ein Konto und gut ist!

Es kann nämlich passieren das bei Volljährigkeit dein Kind kommt und den Unterhalt nachträglich haben möchte (kann)

Ausserdem könnte es doch mal passieren das sie unterhalt will