Umgangsrecht der Großeltern

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine - eher hypothetische - Frage. Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Umgangsrecht der Großeltern und dessen Regelung aus?

Wie schaut es aus, wenn die Eltern getrennt leben, das Kind lebt bei der Mutter und ist jedes zweite bis dritte Wochenende beim Vater. Falls jetzt die Großeltern väterlicherseits ihr Umgangsrecht durchsetzen - wer ist dann für die Verbringung des Kindes zu den Großeltern zuständig? Wessen Wochenenden werden um die Großeltern-Umgangszeit "gekürzt"?

Mein Ex hat mir nämlich erzählt, dass er sich mit seinen Eltern gestritten hat. Nun haben sie keinen Kontakt mehr, die Eltern möchten natürlich trotzdem gern ihren Enkel sehen. Allerdings leben sie knapp 100 km entfernt und können nicht "mal eben" vorbei kommen. Ein Besuch bei ihnen wäre also eine tagesfüllende Veranstaltung, die auch nur am Wochenende stattfinden könnte, sie selbst würden tendenziell eher nicht herkommen wollen/können.

Ich gehe zwar nicht davon aus, dass die Großeltern den Umgang gerichtlich geltend machen würden aber es interessiert mich doch. Eigentlich hatte ich überlegt, sie dann nochmal zu besuchen, damit sie ihren Enkel sehen, aber uneigentlich ist mir das gute (Eltern!!-)Verhältnis zu meinem Ex wesentlich wichtiger. Er hätte zwar nichts dagegen, wenn ich seine Eltern mit dem Kleinen besuche aber ich weiß, dass sie sich bei mir über den Streit auslassen und eventuelle Äußerungen von mir ggf. verdreht an ihn weitergeben würden #augen

Da bin ich gleich bei der zweiten Frage: Wie würdet Ihr an meiner Stelle reagieren? Komplett raushalten und dafür in Kauf nehmen, dass der Sohn die Großeltern längere Zeit nicht mehr sieht? (Er hat noch meine Eltern und die Eltern seiner Stiefmutter als Großeltern, die er beide regelmäßig sieht)

Hinfahren und darauf bestehen, aus dem Streit komplett rausgehalten zu werden?

"Nur" das Kind dort abgeben funktioniert nicht so wirklich, da ich nicht bereit bin dafür knapp 400 km zu fahren (100 km hin, Kind abgeben, 100 km zurück nach Hause und dann wieder später hin und zurück, um ihn abzuholen).

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Ich glaube rechtlich sieht es so aus, wenn sie für das Kind gut sind und es einklagen können sie es bekommen.....

Im grunde ist es doch so, das er als Vater den Kontakt fördern sollte, wie wäre es anzurufen und zu sagen du würdest den Umgang aufrecht erhalten so weit es zeitlich geht, aber nur unter der Vorraussetzung das dein Ex und der zusammenhängende Streit kein Thema sind, wird es das wirst du den Kontakt leider einschränken müssen eben wegen dem Kontakt zum Kindesvater.

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Danke... dass sie das Umgangsrecht einklagen und auch bekommen können, ist mir klar. Nur wie dann die Umsetzung aussieht...?

Umgang aufrecht erhalten kann ich gar nicht. Also, alle zwei Monate mal am Wochenende einen Tag hinfahren ist schon drin. Aber mehr auch nicht - denn zum einen habe ich keine eigene Tankstelle und zum anderen fehlt mir ja so schon Zeit. Ich arbeite Vollzeit, die meisten Erledigungen müssen am Samstag gemacht werden - da bleibt nur der Sonntag, falls unser Sohn überhaupt bei mir ist. Meine Eltern wollen auch besucht werden, wir möchten auch mal Schwimmen gehen usw... und, ganz ehrlich, manchmal möchte ich auch einfach mal einen Tag nur zu Hause bleiben und meine Ruhe haben. #gruebel #hicks

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Ich denke das wird dir das Gericht dann sagen, wir haben das Problem nicht, wenn die Kids da sind besuchen wir die Grosseltern von den Kindern und wohnen dicht beieinander, aber vieleicht so das die Grosseltern kommen müssen, denn sie wollen es ja haben.

Ich schrieb ja, soweit es die Zeit zulässt. Ist mir klar bei 200 km fahrt das das nicht jede Woche noch alle 14 Tage geht Zeit mässig usw. Man hat ja auch selbst mal was vor zumal die Kinder wahrscheinlich alle 2 Wochen eh beim Vater sind.

Und ja das mit der Ruhe kann ich voll verstehen. #winke#winke

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Ganz ehrlich, wenn die Großeltern das Kind gerne sehen möchten, würde ich ihnen sagen, dass sie jederzeit gerne vorbeikommen können.

Unter gewissen Umständen könnten sie zwar Umgangsrecht einklagen, aber es kann keiner von dir verlangen, dass du ihnen das Kind dann immer vorbeibringst. Es ist ja deren Aufgabe das Enkelkind zu besuchen wenn sie es wirklcih wollen.

Mehr würde ich garnicht machen außer signaliesieren dass sie bei dir herzlich Willkommen sind, du aber aus dem Streit mit ihrem Sohn rausgehalten werden möchtest.

lg, verena

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Hm, grundsätzlich hast Du eigentlich Recht. Aber: Die Großmutter hat keinen Führerschein, mein Wohnort ist mit den Öffentlichen von ihr aus schlecht zu erreichen. Opa hat zwar einen Führerschein und ein Auto, ist aber auch schon recht alt und möchte eigentlich ungern so weite Strecken fahren.

#klatsch Außerdem neige ich leider dazu, mir ständig die Probleme anderer Leute ans Bein zu binden und es allen recht machen zu wollen #hicks DAS ist wahrscheinlich das größte Problem an der Sache.

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o. k. mit diesen Infos würde ich sagen: Ich würde das Enkelkind zu ihnen hinfahren und vergiss mein Geschreibsel von eben;-)

Sag doch deinem Ex einfach das was du denkst, nämlich dass du möchtest dass euer Kind seine Großeltern regelmässig sieht und du sie deswegen besuchst, dich aber aus deren Streit raushältst. Oder wahlweise möge er doch den Streit mit seinen Eltern beilegen. Würde dein Dilemma einfacher machen.

lg, verena (auf die dein letzter Absatz auch sehr oft zutrifft)

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Hallo,

wir hatten einen ähnlichen Fall bis auf die Entfernung.

Also Sohn mit seinen Eltern zerstritten und dann war seine Mutter immer bei mir. Das war auch schon in der Ehe so.

Aber dann hat sie sich ihm wieder angenähert und mußte sich zwischen uns entscheiden, weil er anderes nicht zugelassen hat. Klar hat sie sich für ihn entschieden.

Das hat schon irgendwie wehgetan, sie von einem Tag auf den anderen zu verlieren, aber ist wohl besser so.

Die Kinder sehen sie immer in "seiner" Zeit, einmal die Woche und immer wieder Wochenende oder Ferien.

Wir hatten die Diskussion sogar einmal vor dem Jugendamt, weil er meinte, da müßten noch extra Regelungen für die Oma her, aber das hat die Dame von Jugendamt gleich abgeschmettert mir der Begründung, daß die Kinder sowieso schon genug verplant sind.

Meine Eltern sehen die Kinder auch in "meiner" Zeit.

LG Cinna

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Danke für die Information :-)

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Hallo,

ich finde, wenn die Grosseltern Kontakt halten wollen, müssen sie es eben einrichten. Dass die Mutter in der Pflicht ist, sämtlichen Verwandten mütter- und väterlicherseits das Kind hinterherzutragen, ist mehr als unsinnig.

lg c

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Eigentlich hatte ich überlegt, sie dann nochmal zu besuchen, damit sie ihren Enkel sehen, aber uneigentlich ist mir das gute (Eltern!!-)Verhältnis zu meinem Ex wesentlich wichtiger.

Was soll denn der Sch....?

Das Kind! hat ein Recht auf seine Großeltern. Organisiere Opa-Oma-Wochenenden und gut.

Gruß

Manavgat

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Das sollte der Vater doch in Angriff nehmen es sind seine Eltern, schön wäre es aber deshalb die gute Beziehung als Eltern zu gefährden nur damit sie die Kinder sehen #sorry würd ich auch nicht tun....

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Hallo die Großeltern haben ein Recht auf Umgang wenn sie das Enkelkind regelmäßig gesehen haben. Insofern es beide Seite möchten,das Enkelkind sowie die Großeltern , haben aber kein WE,sondern nur ein Nachmittag im Monat.
So steht es in einem Heft vom JA was wir mal bekommen haben. So brauch keiner auf sein Umgangs WE verzichten.

L.G Tina