Jugendamt inkompetent - was tun?

Hallo ihr lieben,

hat jemand mal einen Tip? Ich habe eine neue Sachbarbeiterin beim Jugendamt, die mal wieder (wie es scheint) keine Ahnung hat. Wollte nun, da ich eine neuen, festen Job mit gleichbleibendem Gehalt habe, den mehrbedarf fuer die Betreuungskosten meiner Kleinen ausrechnen lassen. Und siehe da: auf einmal kommt wieder die Story: "Das ist nicht das Anrecht des Kindes, sondern ihr Anrecht, koennen wir nicht geltend machen, das geht erst wenn das Kind ueber 3 Jahre ist".

Ich weiss echt nicht was ich noch machen soll. Ich habe das hier:

http://www.vamv.de/urteile/unterhaltsrecht/kindesunterhalt/article/kindergartenbeitraege-in-vollem-umfang-mehrbedarf.html?tx_ttnews[backPid]=29&cHash=1d2b17dc58

und das hier
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c71279c90b394f9e80e75cf0bc9720da&client=12&nr=47852&pos=0&anz=1
durchgekaut und dem geht doch eigentlich ziemlich klar hervor, dass es 1. das Anrecht MEINER TOCHTER ist und 2. das ALTER sowie die ART der Betreuung (Hort, Krippe, Kita) keine Rolle spielt.

Warum pocht das Jugendamt dann so auf diese Story? Was kann ich da denn noch tun? Die Gute ist sich sicher genug um nicht sonstwo weiter nach zu fragen und reagiert sofort defensiv, wenn man mal nachfragt, ob sie sich sicher sei, oder mit anderen Argumenten (wie z.B. dem Urteilstext) kommt.

Es ist weiterhin so, dass der gesamte Unterhalt meines Kindes 1:1 als Betreuungskosten "draufgehen". Das kann doch eigentlich nicht richtig sein.

Habt ihr einen Rat fuer mich?

LG,

neighbour22

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Jugendämter in denen kompetente Mitarbeiter sitzen, sind die Ausnahme.

Wende Dich an eine Anwältin, die Deine Ansprüche ausrechnet und durchsetzt.

Gruß

Manavgat

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Hm, ja...nur schade um die Anwaltskosten dann, die mit einer fachlich kompetenten Besetzung des Amtes verhindert werden koennten. #wolke

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Naja, ob das irgendwelche Kosten reduziert hätte sei mal dahin gestellt.

Da das JA nicht entscheidet was an KU zu zahlen ist, kann der KV so oder so "nein" sagen - und dann wäre ein Gericht zu bemühen.

Man kann es aber kaum einem KV verübeln das er sich sträubt diese Kosten zu tragen, die es der KM dann ermöglichen selber Einkommen zusätzlich zum BU zu erwirtschaften (das ja bei dem Kindesalter überobligatorisch ist).

Der Vater zahlt der KM also BU da sie nicht arbeiten kann, und dann nochmal Kinderbetreungskosten damit sie zusätzliche Einnahmen erwirtschaften kann. Wirklich logisch zu erklären ist das nicht.

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Ich meine auch in Urteilserläuterungen gelesen zu haben, das Betreuungskosten nur dann zum Bedarf des Kindes zugeschlagen werden können, wenn gleichzeitig der Betreuungsunterhalt der Mutter wegen Aufnahme einer Berufstätigkeit wegfällt.

Wenn beide Eltern berufstätig sind, und das Kind über 3 ( also kein BU ) dann werden natürlich auch die Betreuungskosten zwischen den Eltern entsprechend dem Einkommen geteilt. Das war früher nicht so, da mußten die Betreuungskosten komplett alleine vom Unterhaltsempfänger gezahlt werden. Da ging oft deutlich mehr als der Unterhalt drauf.

Pina

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Wie gesagt, ich bekomme ja keinen BU. Ich habe meinen Lohn und das Kindergeld. Kindesunterhalt geht für die Betreuungskosten drauf.

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Huhu,

ich glaube, bei diesem Zusammenhang ist es wichtig Zahlen zu kennen.
Generell steht in dem Urteil - so wie ich es lese - dass

"Der Bundesgerichtshof wies darauf hin, dass für den unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf eines Kindes die Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen haben."

also euer Einkommen wird angerechnet und der Kitabeitrag anteilig gerechnet.

Aber, und das ist mir nicht ganz klar geworden:
Kannst du nicht auch die Kitabeiträge steuerlich geltend machen und wirst so entlastet? Und wie sieht es aus: Ist der Vater schon an seiner Leistungsgrenze, wenn er Unterhalt bezahlt, dann kann ihm der Mehrbedarf u.U. gar nicht zugemutet werden.

Was natürlich schon blöd ist, dass dir deine Sachbearbeiterin keine weiteren Auskünfte gibt - hattest du denn schon ein persönliches Gespräch oder wie hast du das geklärt?

Bei mir war es damals so (es ging auch um Mehrbedarf), dass ich einen Termin bekommen hat, bei dem die Leitung des Teams dabei war und wir alles ganz in Ruhe erörtert haben und ich nachher auch die Schwierigkeiten bei der Auslegung eines Urteils verstanden habe und nachvollziehen konnte. Vielleicht kannste das ja anregen.

Viele Grüße
kraxy

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Hast Du mal den Vater gefragt, in wiefern er bereit wäre, sich zu beteiligen?
Es kann ja nicht in seinem Interesse liegen, dass der KU völlig als Betreuungskosten verschwindet. Immerhin ist er dadurch nicht in der Pflicht, DIR Unterhalt zu zahlen!

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Hi,

ich vermute, dass die Mitarbeiterin nicht völlig Unrecht hat. Das ist kein Mehrbedarf.

Der Grund, warum der Unterhaltspflichtige Kosten der Betreuung übernehmen muss, ist der pädagogische Bedarf des Kindes und nicht die Werktätigkeit der Mutter.

Aus diesem Grund fällt zB bei einem Schulkind auch die Beteiligung an den Hortkosten weg, denn die Hortbetreuung dient der Beaufsichtigung des Kindes wegen Berufstätigkeit des betreuuenden Elternteils, der pädagogischer Bedarf des Kindes ist aber schon durch die Schule gedeckt.

Ähnlich könnte es hier sein: Die Betreuung dient hier dem Fakt, damit Du arbeiten gehen kannst. Ein Pro-Argument wäre, wenn durch Dein Arbeiten der Betreuungsunterhalt wegfällt oder sich mindert. Dann kannst Du das ins Feld führen. Oder wenn er überhaupt keinen BU an Dich leistet, so dass Du nicht in Elternzeit bleiben kannst.

Das Thema ist nicht so einfach/eindeutig.

LG

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So :-) Jetzt habe ich auch gefunden, dass Du keinen BU bekommst, WEIL Du arbeitest, aber auch, dass der Vater 100% KU zahlt. Das heißt also, nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle und vermutlich ohne verbleibende Leistungsfähigkeit für BU.

Ich würde an dieser Stelle einfach mal rechnen, ob er unter Berücksichtigung seines Selbstbehaltes, seines zu zahlenden KU und den anderen Kosten, die er zusätzlich zum Selbstbehalt noch berücksichtigen darf, überhaupt noch zahlungsfähig ist. Denn dann macht es keinen Sinn, noch darum zu streiten.

M. E. macht es da eher Sinn, ihn zu BITTEN, sich zu beteiligen.

LG