Verhandlung Vaterschaftsanerkennung

Huhu #winke

ich habe, nachdem der Termin wegen Krankheit der Richterin einmal verschoben wurde, nun nächsten Monat den Gerichtstermin.

Auf der Ladung vom verschobenen Termin stand drauf "zur Erörterung" & auf der neuen Ladung "zur mündlichen Verhandlung" - ist das selbe oder??

Ich würde nun gern wissen wie so ein Termin abläuft!

Mal zur Geschichte:

Eine Dame vom Jugendamt wird anwesend sein, da ich dort eine Beistandschaft für Maya habe - aber die sagte am Telefon nur zu mir das sie den Termin notiert hat & die Ladung ja auch noch bekommt und das sie dann dort hin kommt...

Der KV meinte in der SS ob ich ihn bitte nicht als Vater eintragen lassen kann weil es ihn finanziell ruinieren würde #kratz
Naja...
Dann als Maya da war meinte er, er will es uuunbedingt machen. (September geboren)
Also muss er ja so oder so wenn ich bin gerade auf ALG 2 angewiesen und damit ja verpflichtet den Unterhalt(svorschuss) in Anspruch zu nehmen.

Nunja, jedenfalls habe ich dann beim JA alles angeleiert, er hat Post bekommen und sollte denen Unterlagen schicken - hat er aber nicht - jedenfalls kam nie was an.
Dann hatte ich eeeendlich mal einen Termin zur Anerkennung - sagt er ihn 3 Stunden vorher ab wegen fadenscheinigen Gründen.
Also hatte das JA dann die Schnauze voll & die Sachen fürs Gericht fertig gemacht & ich sollte ihm sagen wenn er einen neuen Termin möchte solle er sich beim JA melden.
Hat er aber nicht gemacht also nun der Gerichtstermin..

Kann mir jemand sagen wie sowas abläuft?
Er wird sich sicher hinstellen und sagen es wäre ja unnötig dieser Termin weil er es ja anerkennen will & das ich ja keinen neuen Termin gemacht habe #augen

LG Kati + Maya (fast 7 Monate #verliebt )

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Hi,

die Vaterschaftsanerkennung vor Gericht ist eine Sache von ein paar Minuten.

Wenn er sicher ist das er der Vater ist wird er diese ja wohl nicht abstreiten und es auf

ein Abstammungsverfahren ankommen lassen (was noch mehr Kosten nach sich zieht).

Die Sachlage wird von der Richterin gehört und danach gibt es einen Beschluss oder wie auch immer, das er der Vater ist ...

Und dann wird er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen müssen und Dir und dem Kind Unterhalt (ganz nach seinen finanziellen Möglichkeiten)

LG, Lena

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Dankeschön #blume

Dann hoff ich mal das er mich danach in Ruhe lässt und mir nicht noch nachläuft.........

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Hallo,

du wirst den Kindsvater nicht so schnell los, denn er hat ein Umgangsrecht.

Es ist völlig egal ob er sich jetzt nicht ums Kind kümmert oder kümmert. Selbst wenn er nach 5 Jahren ankäme und dir sagt, er möchte sein Kind kennen lernen, kannst du ihm kein Strich durch die Rechnung machen.

Sicher du kannst ihm Vorwürfe machen und ihm das Kind quasi vorenthalten aber er könnte selber vor Gericht gehen und den Umgang einklagen, womit er dann auch recht bekommt.

erst wenn dein Kind groß und alt genug ist um ihm selber zu sagen, sie will ihren Vater nie wieder sehen, dann ist es etwas anderes.

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