Hallo zusammen!
Ich stehe gerade auf dem Schlauch....
Kurze Geschichte vorab:
Mein Sohn lebt bei meinem Exmann und verweigert mir den Umgang, Warum, weshalb, weswegen er nicht bei mir ist, würde jetzt den Rahmen sprengen...
Jedenfalls habe ich mir ein paar Tips im Netz gesucht, wo man empfiehlt, bevor man gerichtliche Schritte einleitet, ein Schreiben an den anderen Elternteil zu schicken, in dem man ihn höflich aber bestimmt, auffordert/bittet, den Umgang einvernehmlich zu regeln.
So, und da fehlen mir gerade die Worte. Also, ich tu mich schwer mit der Formulierung. Das ganze soll sachlich sein, mit einer Frist von 10 Tagen.
Habt Ihr schonmal sowas geschrieben und könnt mir evtl bei der Formulierung helfen?
Danke schonmal vorab
LG carina
Umgangsregelung...
Hallo,
ich gehe davon aus, das Ihr nicht miteinander redet, sonst könnte man diese
Sache ja einfach im Gespräch erledigen.
Das man um Umgang bittet ist mir neu.
Fakt ist, das der Umgang über das Jugendamt geregelt wird, wenn die "Eltern " sich
nicht einigen, bzw. ein Elternteil den Umgang nicht zuläßt.
Du hast in jedem Fall das Recht auf Umgang, zumindest alle 14 Tage wenn
es bei dir möglich ist von Fr. - So.
Der Umgang wird nur dann nicht stattfinden können, wenn ein Grund vorliegt das
nicht zum Wohl des Kindes ist.
Dieses muß dein Ex aber glaubhaft machen und beweisen.
Wie alt ist dein Sohn und warum solltest du keinen Umgang haben?
Das Recht hast du.
Gehe zum Jugendamt. Beide Elternteile werden dann zum Elterngespräch eingeladen
und dann versucht das Jugendamt zwischen euch vermitteln.
Umgang findet statt. Wenn du deinen Sohn lange nicht gesehen hast, vielleicht erst
an einem Tag. Dann später wird der Umgang ausgedehnt.
So meine Erfahrung, nur das bei mir der Umgekehrte Fall vorliegt.
Was soll ein Brief den bringen wenn ihr nicht miteinander redet.
Bevor das Gericht den Fall annimmt kommt eh erst das Jugendamt. Scheitert man
mit einer Einigung beim Jugendamt kommt dann erst das Gericht.
Wie sieht es dein Sohn?
Gruß
hallihallo 18
Hallo,
Ich weiß was du meinst. Die Ex von meinen Mann hat dem Umgang auch verboten. Mein Mann war bei einer Anwältin. Die hatte damals so einen Brief für ihn verfasst. Wo drin steht das sie kein Recht hat ihn den Umgang zu verbieten. Da er der gesetzliche Vater ist. Sie hat dann halt alle 14 Tage am We vorgeschlagen und das er das Kind abholt und bringt. Hat zusätzlich Vorgeschlagen das er den Jungen zu Feiertag auch sehen darf und in den Ferien Zeit mit den Jungen verbringen möchte. Naja gebrachts hat es nichts. Er musste vor Gericht und seinen Umgang einklagen. Selbst jetzt macht sie was sie will. Hat ihn nun das Gemeinsame Sorgerecht geben. Er wollte dann die Kinder 14 Tage im Monat nehmen. Sie wollte ja auch das er sich mehr kümmert. Wir wollten dann beim Arbeitsamt Geld beantragen für die Kinder. Tja seit dem stellt Madam sich quer mit der Begründung der Lebensmittelpunkt ist bei ihr und sie kann über den Umgang enscheiden. Mein Mann hat die Kinder wie gehabt alle 14 Tage am We. Selbst Ostern wollte sie ihn die Kinder nicht geben. Mit der Begründung ihr Sohn( lebt nicht bei ihr, ist nicht von meinen Mann) sei bei ihr über die Feiertage. Sie macht eben was sie will. Die Frau vom Jugendamt wo sie Elterngespräche haben meinte: Wenn mein man mehr Umgang haben will muss er eben nochmals vor Gericht gehen.Mein Mann ist also immer darauf angewiesen das die Kindesmutter im die Kinder auch gibt. Da sie dass Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
P.S.: Die Anwältin wollte 300 Euro für diesen so genannten Brief. Hat mein Mann auch bezahlt. Wie gesagt den Brief hätte er sich sparen können. Vielleicht bringt es aber bei dir was.
Alles gute
Lg
danke für die Antworten. Ich habe das mit dem Brief von einer Plattform im Netz für Väter eigentlich. Dort steht halt, das man zu erst einmal einen Brief schreiben soll, in dem man auch verschlöge macht und das ganze mit einer Frist. Sollte nichts passieren, soll man sich zusammen mit diesen Briefen ans JA wenden. Das soll signalisieren, das man nicht gleich auf Streit aus ist.
Das ganze kann so aussehen:
Hiermit möchte ich Dich nochmals auffordern, an einer gemeinsamen Umgangsregelung mit zu wirken, die ich, wie folgt vorschlage:
Regelmäßige Telefonate mit Maurice, min. 2x pro Woche
Regelmäßige Treffen, aufgrund der Entfernung, alle 4 Wochen (später auch mit Übernachtung bei mir)
Eine Reaktion bzw. einen Vorschlag deinerseits erwarte ich innerhalb von 10 Tagen...
Aber wie gesagt, ich tu mich ein bischen schwer mit der Formulierung...
Ich halte das für Quatsch.
Das dauert alles viel zu lange! Ich würde mithilfe einer Anwältin den Umgang offensiv einfordern. Wird der Umgang verweigert, dann kannst du alleiniges Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht fordern.
Gruß
Manavgat
Hier ein paar Zeilen aus dem Brief:
Mein Mandat Herr G. möchte für das gemeinsame Kind XY geboren am ...... eine geordenete Umgangsregelung. Herr G. hat als gesetzlicher Vater des minderjährigen Kindes einen juristischen Anspruch auf Umgangsregelung. Es wird daher zunächst der außergerichtliche Versuch unternommen, mit Ihnen eine verbindliche Umgangsregelung zu treffen, das Herrn G. gestattet wird:
1. 14-tägig mit seinen minderjährigen Kind Umgang zu haben und zwar von Samstag, 9:00 Uhr, zu diesem Zeitpunkt wird Herr G. das minderjährige Kind an Ihrer Wohnung abholen und am Sonntag, 17:00 Uhr, zur Ihrer Wohnung zurüxk bringen. Erstmals begehrt wird diese Umgangsregelung am Wochende 02.04./03.04.2011, ersatzweise 09.04/10.04.2011.
2. Darüber hinaus begehrt Herr G. ebenfalls eine Umgangsregelung an den gesetzlichen Feiertagen, wie Ostern und Pfingsten mit der Maßgabe, dass ihm an den vorgenannten Feiertagen mindestens ein Tag für die Ausübung seines Umgangsrecht mit dem minderjährigen Kind eingereäumt wird.
Eine Frist ist nicht gesetzt worden bis wann sie sich melden muss. Also schlag ihm ein We und ein Ersatzwe vor wie die Anwätlin meines Mannes vor. Hat er sich bis dahin nicht gemeldet. Mach einen Termin beim Jugendamt und kopier dier bitte als Beweiß dein Brief ab.
Mein Mann ist nach dem Brief zum Jugendamt, hatte da mehrer Termine zur außergerichtlichen Umgangseinigung. Seine Ex kam aber nie bzw war aber nicht einsichtig. So hat ihn die Jugendamtmitarbeiterin empfohlen vor Gericht zugehen. Dies hat er auch gemacht. Würde ich dann auch irgendwann an deiner Stelle. Wenn es außergerichtlich bei euch nicht klappt.
Also aufordern wirkt so bedrohlich. Schreibe vielleicht lieber. Ich möchte dich an deine Rechte erinnern,das du als Elternteil ,die Pflicht hast den Umgang zu ermöglichen. Da es dem Kindeswohl dient und unserer Sohn ein Anrecht hat,sein anderes Elternteil regelmäßig zu sehen. Du würdest es gerne aussergerichtlich mit ihn ein Umgangsplan erstellen.
Denn es würde im Nichtfalle,übers Gericht laufen,wo beide erhebliche Kosten hätten. Da das Gericht einen Umgang mit Dir befürworten würde.Da das Gericht immer das Kindeswohl sieht.
Denn alles was auf Partnerebende passiert,interssiert das Gericht nicht. Naja ausser es sind schwerwiegende Sachen,aber die schreibst du ja nicht,also gehen wir mal auch davon nicht aus.
Dann machst du einen Vorschlag ,wie und wann und teilst ihn mit er möchte ihn dann zum nächsten mal für den Umgang bei dir einplanen.
Sollte er nicht an einer aussergerichtlichen Einigung einverstanden sein. Bleibt dir nur den Weg übers Gericht um einen Umgangstitel zu erwirken.
Viel Glück
L.G Tina
Ich möchte....
ist defensiv und kleinmädchenmäßig.
Ergebnis: sie wird nicht für voll genommen.
Hinzu kommt: Auffordern
ist das nicht.
Wünsche richten wir an den Osterhasen oder den Weihnachtsmann. Wünsche werden nicht immer erfüllt.
Gruß
Manavgat
Zur Klarstellung: wer verweigert den Umgang? Euer Sohn oder der Exmann?
Der Vater verwiegert es bzw sagt er immer, ich kann meinen Sohn sehen, wann immer ich will, aber mein EX verwehrt es dann in dem er sagt, dann und dann sind wir nicht da. An dem und dem Tag fahren wir weg, da und da ist mein Sohn bei einem Freund etc...
Wisst ihr was/wie ich meine?
Ja er verweigert es nicht ,aber dennoch stellt er den Umgang nicht her.
Schicke die Mail ab und wenn er dann nicht regaiert,kennst du zum JA oder nimmst dir einen RA. Und teilst mit das der KV dir das Kind entzieht.
Den Sohn aber immer an Feiertagen für 2 Tage zubekommen wird schwer werden. Weil meistens die Eltern sich die Feiertage teilen.
Ich glaube da wird dir ein Umgangvorschlag mit dem JA und Kindesvater ( alle an einen Tisch )eher helfen ,oder einen Umgangstitel ,damit der Umgang durch die Entfernung besser geregelt werden kann.
Wer ,wie ihn holen und bringen tut.
Denn durch eine größere Entfernung ( gehe mal davon aus,da du ihn ja nur 1 mal im Monat sehen kannst ) ist es ja auch nicht der übliche Umgang.
Ich habe es jetzt so geschrieben:
"Hallo KV,
ich möchte für unseren gemeinsamen Sohn ..., geboren am ..., eine geordnete Umgangsregelung mit Dir finden. Ich habe als Mutter von ... einen juristischen Anspruch auf Umgangsregelung. Daher versuche ich auf diesem Wege eine gemeinsame Umgangsregelung zu finden und bitte Dich um Mitwirkung.
Ich schlage wie folgt vor:
1. Regelmäßige Telefonate, min. 2 x pro Woche
2. Regelmäßige Treffen, aufgrund der Entfernung, alle 4 Wochen, sowohl in Frankfurt als auch in Ehrwald (auch mit Übernachtung bei mir)
3. Darüber hinaus begehre ich ebenfalls eine Umgangsregelung an den gesetzlichen Feiertagen, wie z.B. Weihnachten oder Ostern mit der Maßgabe, dass mir an den genannten Feiertagen mindestens 2 Tage zur Ausübung meines Umgangsrechts mit Maurice eingeräumt wird.
Eine Reaktion bzw. einen Vorschlag deinerseits erwarte ich innerhalb von 10 Tagen.
Gruß
XXX"
kann ich das so schreiben? Kann ich Ihm das per Mail senden, also als Anhang? Bzw lieber als Einschreiben? Würdet Ihr was ändern?
danke im vorraus
Carina
Hallo,
also ich finde den Brief / die Mail so sehr gut. Das ist sachlich und auf den Punkt gebracht - ohne zu unpersönlich oder "bedrohlich" zu wirken.
Ich würde das übrigens tatsächlich als Mail schicken - als Einschreiben wirkt es vielleicht zu offiziell und könnte dazu führen, dass der Kindsvater sich in der Defensive sieht.
Als die Mutter meines Stiefsohns meinem Mann den Umgang verweigert hat, hat uns das JA auch geraten, den Umgang noch einmal ausdrücklich einzufordern.
Sollte dies scheitern, bietet das JA ein gemeinsames Gespräch mit beiden Parteien an, um eine Regelung zu finden.
Diese ist rechtlich nicht bindend, aber laut JA führt der offizielle Charakter so eines Gesprächs meist dazu, dass die - auch schriftlich festgehaltenen - Vereinbarungen eingehalten werden.
Wenn auch dieses Gespräch zu nichts führt, bleibt nur der Weg über das Gericht.
Bei uns hat zum Glück ein persönliches Gespräch, ohne JA, mit klar formulierten Forderungen und der Information über die möglichen weiteren Schritte gereicht.
Ich wünsche Dir, dass Deine Mail auch die Tür öffnet, dass Ihr wieder ins Gespräch kommt und gemeinsam einen Weg findet.
Anderenfalls ist vielleicht ein offizielles Gespräch beim Jugendamt der nächste Schritt.
Alles Gute!
Tina