Was ist alles vom Unterhalt abgedeckt?

Hallo!

Ich würde gerne mal wissen, ob der Unterhalt, den der Vater des Kindes im besten Fall zahlt, alles abdeckt oder ob bestimmte Sachen raus fallen?

zum Beispiel: Landschulheim, Schulbücher, Kosten für die Zahnspange, Kindergartenbeitrag???

Lg paula

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Betreuungskosten sind nicht enthalten und - sofern der zahlende Elternteil leistungsfähig ist - zusätzlich mindestens zur Hälfte zu zahlen.

Zahnspange könnte Sonderbedarf sein. Nachhilfe ist Sonderbedarf, Landschulheim/Privatschule vermutlich auch.

Klassenfahrten hingegen sind kein Sonderbedarf.

Sonderbedarf muss - wenn der andere Elternteil sich weigert, eingeklagt werden. Da muss man das Kostenrisiko abwägen.

Die Betreuungskosten einzufordern macht da schon eher Sinn.

Die getrennt lebenden Eltern, die noch miteinander reden, teilen sich diese o. g. Kosten in aller Regel ohne, dass geklagt werden muss.

Gruß

Manavgat

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Danke für Deine Antwort!

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Landschulheim ist ja mal das selbe wie Klassenfahrt, also kein Sonderbedarf auch nicht.

Privatschule genau so wenig. Da hat sich wirklich noch kein Gericht getraut auszuurteilen das die deutschen staatlichen Schulen so schlecht sind das die Unterbringung des Kindes an einer Privatschule zwingend erforderlich ist - und somit Sonderbedarf darstellt.

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Hallo,

ich zahle alles vom Unterhalt selbst, d.h. Klassenfahrten, Schulbücher, Zahnspange , Hortgebühr, Ferienlager, Musikschule, Sportverein usw.
Meiner Meinung nach ist das alles kein Sonderbedarf und muss vom Unterhalt bezahlt werden.

Und wenn nicht, ist es auch egal, die meisten Väter zahlen doch sowieso nichts freiwillig.

LG

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Ich habe bisher auch alles vom Unterhalt bezahlt.
Wollte nur mal wissen, wie es in der "wirklichen Welt" aussieht :-)

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Genauso.;-)

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Ich denke es kommt immer drauf an wie viel Unterhalt man bekommt.

In unserem Fall bekommt die Tochter 5 meines Mannes mit Unterhalt und Kindergeld 409 Euro jeden Monat, ab August sind es dann ca 450 Euro, ich denke davon kann man noch en bissel was auf die Seite legen. Viel mehr haben wir nämlich momentan zu dritt nicht wirklich, aber es geht ja auch irgendwie.

Bis jetzt wurde aber auch noch nie Zusätzlich mehr verlangt.
Der Ex meines Mannes geht es finanziell aber auch nicht schlecht und bekommt noch den Kindergarten bezahlt.
Ich denke so lange sie sich 3 Pferde leisten kann, ist finanziell alles im grünen Bereich ;-), außerdem weiß sie wie schlecht es momentan bei uns aussieht und da wir und einigermaßen gut verstehen, käme sie nicht auf die Idee um ,,mehr" zu betteln.

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Ihr lebt von 450 Euro zu Dritt incl. Miete, Nebenkosten, Lebensmittel usw., also komplett???

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Sie könnte sogar noch davon sparen.#rofl#rofl#rofl

Hast Du denn nicht gewusst, dass alle Alleinerziehenden sich vom Unterhalt der Kinder ein fettes Leben machen können.

Und der Ausdruck "betteln" ist ja schon traurig genug, wenn man(n) für's Kind mal einen EURO zusätzlich mehr ausgeben soll.

LG Lily

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Informiere dich mal im Internet über die Themen "Sonderbedarf" und "Mehrbedarf" bei Kindesunterhalt. Da findest du solche Sachen dann aufgelistet unter welchen Umständen was genau wie der Vater (und auch die Mutter!) das zu tragen haben. Darüber streiten sich Eltern immer wieder "gern" vor Gericht und die Urteile wirst du auch finden.
Der Punkt ist der: Der Vater MUSS niemals die Luxuswünsche finanzieren. Dafür ist der Unterhalt da. Landschulheim und Schulbücher sind keine überraschend auftretenden Kosten. Die Mutter weiß seit Geburt, dass das Kind irgendwann in die Schule kommen wird und dann Schulbücher braucht. Die wenigen Bundesländer, die keine Lehrmittelfreiheit haben, in denen muß die Mutter das Geld aus dem Unterhalt ansparen. Bei der Zahnspange ist es so, dass dort natürlich erst einmal eine absolute medizinische Notwendigkeit da sein muß - also die Krankenkasse muß auch einen Teil der Kosten übernehmen, ansonsten muß der Vater auch nichts tun. Es muß also eine massive Fehlstellung der Zähne sein. Und auch da gilt dann wieder - die einfachste, preiswerteste Kassenleistung übernimmt der Vater zum Teil mit. Luxus ist allein Sache der Mutter oder des Kindes.
Beim Kindergartenbeitrag hat sich nun in der Vergangenheit viel getan. Das wurde X mal geändert. Der Kigabeitrag (reiner Betreuungsbetrag) wird vom Vater anteilig übernommen, gleichzeitig sinkt dafür aber der Betreuungsunterhalt für die Mutter. Essensbeiträge sind allein vom Unterhalt zu begleichen.

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... ganz vergessen. Je höher der Kindesunterhalt ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass überhaupt etwas Sonderbedarf wird. Bekommst du also 160% Kindesunterhalt kannst du vergessen, dass du es irgendwo durchsetzen kannst, dass der Vater dir noch 200€ für die überraschende Klassenfahrt zusteuern muß.

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Das hab ich noch nie gehört :)

Ist das wirklich so?
Dass wenn der Vater Betreuungskosten übernimmt, dass die Mutter dann direkt weniger "direkten" Unterhalt bekommt?

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http://mein-recht.de/sonderbedarf.htm

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... wobei die Infos dieser Seite sehr mit Vorsicht zu genießen und teilweise sehr missverständlich formuliert sind.

Eines der Beispiele wäre der Sonder/Mehrbedarf bei medizinischer Versorgung.

Rein Theoretisch ist das zwar richtig, allerdings konnte mir der Author der Seite auch kein Beispiel dafür nennen wann eine medizinische Behandlung zwingend notwendig ist (Voraussetzung für Sonderbedarf), aber nicht vollständig von der Krankenkasse getragen wird.

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Eigentlich ganz einfach.
Mehrbedarf wäre die Zahlung der Beiträge der privat krankenversicherten Kinder. Wobei ICH ehrlich gesagt eine Versicherung in der GKV für Kinder immer vorziehen würde. Aber der Gesetzgeber lässt nun mal den Eltern die Wahl der KK und das Kind hat das Recht in der "alten" KK bei der Scheidung der Eltern zu verbleiben. Will die Mutter nun den Vater richtig eins "reinwürgen" (sinnloserweise), zwingt sie ihn eben, dass das Kind in der PKV bleibt.
Ist die Mutter in der GKV und das Kind in der PKV ergeben sich derart schwierige Konstellationen, dass der Sonderbedarf ständig dran ist.

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Im Unterhalt werden alle notwendigen Lebenshaltungskosten eingerechnet, die der zu Unterhaltende nach seinem Verdienst leisten bzw. aufwenden kann. Darunter auch die angegebenen Beipiele