Frage Unterhalt -> Zweitwohnsitz Anrechnung

Hallo

Der Vater meiner Tochter (fast 7) hat das erste mal im Januar Unterhalt gezahlt. Da er noch eine zweite Tochter hat beläuft sich der Unterhalt auf 68€.

Auch im Februar hat er gezahlt.

Für März kam keine Zahlung und ich erfuhr so nach und nach das er gekündigt wurde. Er war dann fast einen Monat arbeitslos was ich und auch das Jugendamt aber erst jetzt erfuhren. Er gibt prinzipiell keine wichtigen Änderungen weiter es sei denn es wird ihm die Pistole auf die Brust gesetzt. Das JA drohte mit Lohn.- oder Kontopfändung sollte bis 31.03. keine Zahlung eingehen. Daraufhin meldete er sich dann wohl doch mal.

Nun kam gestern ein Schreiben vom JA in dem auch das Duplikat des Kv vorhanden war, was dieser dem JA mitteilte.

Er schrieb den momentanen Sachverhalt. Seine Worte -> er stellt jegliche Zahlung ein. Gleichzeitig schrieb er aber auch das er bereits einen neuen Arbeitgeber hat. Er arbeitet nun 300km weiter weg und das sicher mit guten Grund. Ein weiteres Familienmitglied hat ihm wohl dort einen Job verschafft, dieser arbeitet selbst dort.

Der KV will, das mit der kommenden Lohnabrechnung (wann auch immer sie eintreffen wird) der Unterhalt neu berechnet wird und für mich ganz wichtig -> er fordert zu berücksichtigen das er sich einen zweiten Wohnsitz (Zimmer) nehmen/mieten musste. Dadurch fallen ihm zusätzliche Kosten an.

Ist es Rechtens das diese ihm sozusagen "gut geschrieben" werden bei der Berechnung? Immerhin hat ihn ja keiner gezwungen 300km weiter weg zu ziehen. Als Koch hätte er in seinem Umfeld sicher noch andere Möglichkeiten gehabt. Die Rate um den Unterhaltsvorschuss zurück zu zahlen stellt er ebenfalls ein.

Das Jugendamt schrieb mir das wir ihm noch bis ende April Zeit lassen damit er den Zahlungen nachkommen kann. Falls er nicht zahlt soll ich mich wieder melden um zu besprechen wie wir weiter vorgehen.

So langsam mag ich aber nicht mehr. Das ganze zieht sich schon Jahre hin, es wird immer nur "gedroht" aber nie etwas getan oder umgesetzt.

Ich habe mir jetzt vorgenommen, sollte das Jugendamt spätestens im Mai immer noch die Füße still halten, das ich die Beistandschaft beende und mir eine Anwältin nehme. Wäre das der richtige/bessere/schnellere Weg?

Lieben Gruß

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Nach allem was ich jetzt spontan gegoogelt habe könnte er den Zweitwohnsitz als berufsbedingte Aufwendung absetzen...

Ich würde mich unbedingt von einem Anwalr beraten lassen...

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Und mit welcher Begründung ist er nicht gleich ganz umgezogen?

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Das scheint wohl an seiner Freundin zu liegen. Sie leben gemeinsam in ihrer Wohnung. Sie selbst hat ein Kleinkind und sicher Familie und Freunde am eigentlichen Wohnort und möchte nicht umziehen.

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Das ist kein Grund. Wäre er mit ihr verheiratet, dann würde das anders aussehen.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ich bin damals als SINGLE auch beruflich bedingt 260 km weit weg von meiner Wohnung in der Woche gewohnt. Ich habe mir ein Appartement dort angemietet, meine Wohnung jedoch dabei behaltete. Dort habe ich in der Woche gewohnt, am WE war ich dann heim. Ich konnte weder die Kosten für den zweiten Wohnsitz noch für den Sprit absetzen lassen, da ich gleich ganz umziehen könnte. Wäre ich damals verheiratet dann hätte ich doch Anspruch darauf, da sagt der Gesetzgeber: ich muss nicht umziehen.

Wenn Du keine Rechtshutzversicherung hast, kann sein dass Du eine dicke Rechnung vom Anwalt kriegst meiner Erfahrung nach, es sei denn Du besprichst vorher mit ihm telefonisch worum es geht.
Bürger erhalten auch Beratungshilfe, wenn sie die Kosten eines Anwalts nicht selbst tragen können. Einen Beratungshilfeschein kannst Du beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dazu musst Du einen Nachweis über dein Einkommen vorlegen. Es wird dementsprechend entschieden. Den Schein kannst Du dann beim Anwalt vorlegen und musst nichts zahlen.