Frage zur Steuerklassenänderung

Ihr Lieben,

ich muss doch was fragen, mir wird das zu kompliziert.

Im August 2010 hat mein Exmann den Scheidungsantrag gestellt. Im Januar 2011 bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, habe beim Einwohnermeldeamt diese Getrenntlebenderklärung unterschrieben die nette Dame erklärte mir das ich nun die Lohnsteuerklasse ändern soll auf Steuerklasse 2, was ich umgehend tat und natürlich an meinen AG weitergeleitet habe und danach auch bezahlt wurde. Im Mai 2011 wurden wir geschieden.

Im Dezember 2012 haben mein jetziger Mann und ich geheiratet und eine Woche später das 4/4 Modell gewählt.

Für 2011 habe ich meine Steuererklärung mit 0,5 %Kinderfreibetrag eingereicht, für 2012 natürlich nach 4/4 (aktuelle Steuererklärung).

Nun hat mich heute mein wütender Exmann kontaktiert, der sich weiterhin nach Steuerklasse3 hat vergüten lassen, dass er für 2011 und 2012 nun Steuern nach Steuerklasse 1 nachzahlen muss, weil das Finanzamt herausfand, dass wir geschieden sind. Er habe mit Absicht keine Steuerklasse geändert, weil ihm sein Gehalt bei Steuerklasse 1 zu wenig war (er wäre dann dennoch voll Leistungsfähig ggü. seiner beiden Kinder und da bleibt ihm seiner Meinung nach zu wenig). Was ich mir eingebildet hätte die Steuerklasse zu wechseln...

Welche Konsequenzen hat das jetzt für ihn im weiteren, denn meines Wissens (habe heut noch auf den letzten Drücker jemanden beim Finanzamt erreichen können) hätte er direkt nach meinem Auszug auch die Steuerklasse ändern MÜSSEN? Hat er jetzt betrogen? Er kann diese knapp 8000 Euro nicht zahlen, was passiert nun mit ihm?

Die Mutter des älteren Kindes und ich sind so froh, dass die Unterhaltsklagen erfolgreich waren und fürchten jetzt, dass er entweder gar nicht bzw. weniger zahlen will.

Dazu kommt, dass mein Mann und ich durch unsere Hochzeit eine Rückzahlung erwarten, hat das Verhalten meines exgatten nun irgendwelche Auswirkungen darauf? Denn ich habe m.E. alles richtig gemacht...

kann mir jemand durch diesen Dschungel helfen?

LG

Arletta

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Hallo

Nein, du hast alles richtig gemacht. Auf dich kommt nichts zu.
Und wie er das nachzahlt, ist sein Problem. Er darf den Unterhalt deswegen nicht ändern

Bianca

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Hallo,
ihr habt BEIDE einen Fehler gemacht. Es zählt weder die Scheidung, noch der Scheidungsantrag, noch der Auszug für das Ändern der Steuerklasse, sondern interessant ist einzig und allein, seit wann ihr "von Tisch und Bett getrennt" lebt. Diese Meldung muß an das Finanzamt spätestens im Januar des Folgejahres ergehen.
Da dein Mann im August 2010 den Scheidungsantrag gestellt hat, muß er ja dabei angegeben haben, dass er mindestens seit 12 Monaten von dir getrennt lebt. Also die eigentliche Trennung war bei euch bereits (spätestens) August 2009. Ab Januar 2010 hat er damit Steuerklasse 1 und du auch. Da du im Januar 2011 ausgezogen bist mit Kind, giltst du ab da als Alleinerziehend und bekommst die Steuerklasse 2.
Offensichtlich ist (dank deiner Falschmeldung) das Finanzamt noch nicht dahintergekommen, dass dein Ex auch schon 2010 in Steuerklasse 1 gehört hätte - du ja übrigens auch. Ob sie je dahinter kommen, weiß ich nicht. Falls ja und du hast irgendwelche Einnahmen gehabt in diesem Jahr, wirst du nachzahlen müssen. Dein Ex sowieso...

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2010 wurden wir aber noch gemeinsam veranlagt, der Steuerberater der das damals abgewickelt hat meinte auch das sei alles ok so... und wir haben ja auch noch zusammen gewohnt...

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Und auch kräftig Steuern nachbezahlen müssen *grummel*

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Sobald ihr getrennt seid, stehen euch ab dem folge Jahr die Steuerklassen 3/5 bzw. 4/4 nicht mehr zu. In dem Jahr in dem ihr euch getrennt habt, hättet, wenn ihr das beide gewollt hättet, noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben können. ( Arbeitest du nicht, wärst du sogar verpflichtet zu einer gemeinsamen Steuererklärung).

Ich gehe davon aus das ihr euch im Jahr 2009 getrennt habt, da das Finanzamt euch auch getrennt veranlagt hat!?

Somit wäre für 2010 und alles weitere gar keine Zusammenveranlagung mehr mit deinem Mann möglich gewesen( auf legalen Weg sagen wir mal....) Somit war das schon richtig wie du es gemacht hast, dein Exmann hätte sich ja richtig informieren können.

Auch wenn du die Steuerklasse nicht gewechselt hättest, müsste dein Exmann nachzahlen, da bei der Steuererklärung er ja trotzdem alleine veranlagt worden wäre.

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Hallo,

der eine sagt so, der andere so.

Bin in der selben Situation. Du hast es genau richtig gemacht.
Dein Ex hätte nur auch rechtzeitig die Info beim Finanzamt geben müssen bezgl.
Steuerklasse 1. Dann wären auch keine Nachzahlung fällig gewesen. Nun hat
er ja von der Lohnsteuerklasse 3 profiziert die Ihm nicht mehr zustehen.
Meiner hat es auch einfach nicht gemacht obwohl man hierzu verpflichtet ist.
Also Nachzahlung. Der Unterhalt hat damit nichts zu tun. Es ist sein Problem wie
er es zahlt. Er hat es ja auch verbaselt.

Im übrigen ist es nicht richtig, das man nicht zusammen veranlagen kann.
Durchaus ist eine Zusammenveranlagung für 2011 bei euch noch möglich gewesen
doch das kann man allein entscheiden.
Ich muß allein veranlagen, da er nicht will. Selbst schuld.
Auf nachfrage beim Finanzamt wurde mir mitgeteilt, das es wohl möglich ist und auch
steuerlich einen Vorteil hat.

Als mache dir keinen Kopf er hat das Problem nicht du.

Gruß hallihallo18

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Hallo,

dein Ex hat beim Finanzamt versucht zu betrügen, das ist sein Problem. Die Rückzahlungen muss er alleine leiste.

Er verdient ja jetzt aber wegen der anderen Steuerklasse tatsächlich weniger, d. h. er könnte eine Herabsetzungsklage einreichen und müsste evtl. weniger Unterhalt zahlen.

ich meine aber, dass das nur für die Zukunft gilt.