Der KV meines Sohnes hat keinen Kontakt. Auf seinen Wunsch. Den Unterhalt zahlt er bisher.
Die Umstände der Trennung waren nicht schön. ( Wunschkind, gemeinsames Haus, am Tag des SS Testes hat er mich mit allem sitzen lassen und mit mit einer Privatinsolvenz seinerseits gedroht ). Das ist mittlerweile Gott sei Dank alles Vergangenheit, sollte nur verdeutlichen warum ich nicht viel Wert auf sein Wort und seine Zahlungsmoral lege.
Ich habe bereits seit Februar 2012 eine Beistandschaft laufen um einen Titel für meinen Sohn zu erwirken. Dieser steht ihm rechtlich zu soweit ich informiert bin. Der KV hat immer wieder diverse Schreiben ignoriert und wurde nun letztmalig aufgefordert sich bis morgen freiwillig zur Beurkundung einzufinden.
Sollte er das nicht tun, hieß es bis jetzt, daß dann das Gerichtsverfahren gegen ihn eröffnet wird.
Eben habe ich mit meinem Sachbearbeiter telefoniert. Der deutete sowas an wie:
Da es ja keinen Streitwert gibt ( offenen Unterhaltsforderungen ) wird das Gericht eventuell das Verfahren ablehnen.
Ich bin eben fast vom Stuhl gefallen, wozu werden dann seit andertalb Jahren immer wieder Schrieben erstellt?
Und wenn er dann nicht mehr zahlt? Dann brauche ich wieder andertalb Jahre um erst mal an den Titel zu kommen?
Hatte jemand eine ähnliche Situation?
Titel trotz Zahlung?
Wieso soll deinem Sohn ein Titel "zustehen"? Nein, tut es nicht. Es ist genaugenommen Nettigkeit des Vaters, wenn er das unterschreibt. Es ist eine reine Sicherheit für dich und euren Sohn. Er MUSS es nicht tun. Er MUSS ausschließlich Unterhalt zahlen.
Mein Anwalt hat damals mit Engelszungen auf meinen Ex eingeredet, dass er doch bitte einsehen würde, wie wichtig der Titel für mich und die Kinder sei und den daher unterschreibt. Er hat den Unterhalt tituliert.
Nunja,
da sind wir mal alle froh das der BGH das anders sieht: Dem Kind steht selbstverständlich ein Unterhaltstitel zu, und zwar sogar ein dynamischer und unbefristeter.
Gut, bei diesen Zusatzanforderungen wäre mir jetzt kein Fall bekannt indem erfolgreich bei bestehen eines befristeten Titels auf einen unbefristeten entschieden worden wäre.
Wenn der KV den nicht freiwillig erstellt, dann muss dies eben ein Gericht für ihn kostenpflichtig erledigen.
Der Fall das der KV zahlt aber sich weigert einen Titel zu erstellen ist nicht so selten.
Was den Streitwert angeht sind unsere Gerichte bei sowas sehr pragmatisch: Ich würde von 12*UH ausgehen - egal ob er den freiwillig zahlt oder nicht.
Der Hintergrund ist in der Tat das dem Kind nicht aufgebürdet werden kann von Monat zu Monat auf freiwillige Zahlungen zu hoffen .
"Wieso soll deinem Sohn ein Titel "zustehen"? Nein, tut es nicht."
Laut JA und meinem Anwalt steht dem Kind bzw. dem Elternteil,der dieses Kind betreut ,sehr wohl ein Titel zu.
Ach ja... und wenn ich als "Unterhalts-zahlender-Vater" von der Kindsmutter schon wegen REIN GAR NICHTS verklagt werde, würde ich mir das mit der Zahlungsunfähigkeit vielleicht doch noch einmal überlegen... Das geht auch mit Titel. Im Ernstfall ist der nämlich auch nicht das Papier wert, auf dem er steht.
Warum willst du einen Menschen verklagen, der absolut pünktlich seinen Verpflichtungen bisher nachgekommen ist? Willst du hier unbedingt Streit mit dem Vater haben, oder was?
Auf solche sachlichen Antworten habe ich gewartet.
Die böse allein erziehende Mami!
Soweit mich das Jugendamt informiert hat steht mir ein Titel zu und hierfür ist eine Bestandschaft da.
Ich möchte mich mit niemandem streiten. Wir haben nämlich keinen Kontakt.
Ich möchte ein Stück Sicherheit für mcih und meinen Sohn. So wie Du auch!!!
Aber er zahlt doch... sei doch froh darüber... dieses nette Blatt Papier nutzt Dir im Ernstfall auch nichts... dazu könnte ich Dir 100 Geschichten erzählen *seufz*
Das Stückchen Papier bringt eine Menge Ärger mit dem Vater und eventuell gar kein Geld mehr. Man sollte schwer abwegen, was man hier wirklich will.
Wenn ER das nicht unterschreiben will, dann macht er das auch nicht. Es gibt Väter, die setzen sich nur wegen soetwas ins Ausland ab, andere "geben sich so viel Mühe", dass sie gekündigt werden,...
Es kann gut sein, dass du MIT Papierchen weniger Geld bekommst (oder gar keines) als zuvor.
Wenn du die Sicherheit für deinen Sohn willst, dann gehe da psychologisch ran, aber nicht mit einer Klage oder Drohbriefchen vom Jugendamt.
Der Vater meines Sohnes zahlt regelmäßig und ich habe auch keinen Titel. Ich würde mich nicht wegen so etwas streiten, das kann schnell nach hinten losgehen und er zahlt dann nicht mehr.
Klar hast du einen Anspruch auf einen Titel, aber ich hatte in meiner Arbeit beim Jugendamt schon viele Titel in der Hand, mit denen man gar nichts anfangen konnte.
Ich würde es lassen und dann prozessieren, wenn es sich lohnt, d. h. wenn er nicht mehr zahlt oder eine Erhöhung nicht zahlt. Das kostet doch nur unnötig Nerven und Geld.
"Eben habe ich mit meinem Sachbearbeiter telefoniert. Der deutete sowas an wie:
Da es ja keinen Streitwert gibt ( offenen Unterhaltsforderungen ) wird das Gericht eventuell das Verfahren ablehnen."
Ich bin mir fast sicher, dass du da was missverstanden hast.
Auf die Beurkundung des Unterhaltes hast du -unabhängig von Unterhaltsrückständen- einen Anspruch.
Hallo Nicki,
ich habe extra nochmal nachgefragt. denn dann hätte man sich die letzten andertalb Jahre paren können, bzw. das JA hätte mich darauf direkt hinweis können.
Er meinte dann er will nun auch nichts falsches sagen, wird mit seinem Vorgesetzten sprechen und sich dann nächste Woche bei mir melden.
Ich bin gespannt.