Hallo Ihr Lieben,
ich muss mich mal wieder ein wenig schlau machen und hoffe, dass mir hier jemand mit Erfahrungswerten helfen kann.
Kann man dem KV und seinen Eltern den Umgang verbieten, wenn diese Psychoterror gegen die KM betreiben?
Es geht um meine Freundin. Sie hat sich von ihrem Ex getrennt und ist mit dem gemeinsamen Kind (4 Monate) ausgezogen bzw. hat er sie mit dem Kind, als es 10 Wochen alt war, vor die Tür gesetzt. Sie wohnt nun seit zwei Wochen in ihrer eigenen Wohnung. Bisher wohnte sie bei ihren Eltern, ca. 30 km entfernt. Der Umgang fand zu diesem Zeitpunkt immer sonntags für ca. 10-40 Minuten statt, je nachdem, wieviel Zeit der KV für sein Kind übrig hatte, den Rest hat er damit verbracht, bei diesen Treffen meiner Freundin Vorwürfe zu machen, dass sie ihn nur ausnutzen würde und es ihr nur ums Geld geht. Sie ist nach diesen Besuchen immer fix und fertig mit den Nerven, da er es schafft, ihr verbal und psychisch extrem zuzusetzen, so dass sie Angst vor ihm bekommt. Bei den letzten drei Sonntagen hat sie daher das Kind nur noch in den Kiwa gelegt und ihm den Kiwa in die Hand gedrückt zum Spazieren gehen.
Nun scheint die Situation zu eskalieren. Sie hat bisher immer versucht, vernünftig mit ihm zu reden, auch um eine vernünftige für alle Seiten annehmbare Umgangsregelung zu finden. Aber man kann mit ihm nicht reden. Er fängt sofort an, sich über ihre sms lustig zu machen und nimmt sie überhaupt nicht ernst. Seine SMS haben teilweise drohende Untertöne, da kann man es wirklich mit der Angst bekommen.
Sie hat auch versucht, ihm zu erklären, dass er momentan für sein Kind ein fremder Mensch ist, da er es die letzten zwei Monate nur sonntags mal für ein paar Minuten gesehen hat und er nicht davon ausgehen kann, dass sie ihm das Kind jetzt gleich übers WE mitgibt. Aber er ist in dieser Hinsicht total verbohrt. Jedenfalls ist die Situation letztens so eskaliert, da er wieder Droh-sms geschickt hat und auch seine Mutter sich jetzt mit reinhängt. Meine Freundin hat daraufhin den Umgang für Sonntag abgesagt und ist zu ihren Eltern gefahren ist, da sie richtig Angst vor ihm hat. Gestern Abend hat dann seine Mutter auf ihrem Handy Telefonterror gemacht. Sie hat wohl 9 Nachrichten auf dem AB hinterlassen und sie aufs übelste bedroht und beschimpft. Sie hat auch bei den Eltern meiner Freundin den ganzen Abend auf dem Festnetz angerufen, die sind aber nicht rangegangen.
Die Ex-„Schwiegermutter“ stand auch schon zweimal bei meiner Freundin vor der Tür und wollte ihr Enkelkind sehen, meine Freundin hat sie aber nicht reingelassen - beim ersten Mal war das Kind bei ihrer Mutti und beim zweiten Besuch hatte es gerade geschlafen -. Sie hat ihr auch gesagt, dass sie keinen Umgang mit ihr regeln muss, sondern wenn sie das Kind sehen will, dann soll sie zu ihrem Sohn gehen, wenn er Umgang mit seinem Kind hat.
Sie hat schlichtweg Angst vor der Familie, da diese sehr gut Psychoterror ausüben kann, was schon die Anrufe gestern Abend zeigten. Auch hat sie Angst, dass die Oma jetzt jeden Tag vor der Tür steht und das Kind verlangt. Sie traut sich nichtmal mehr alleine zum Einkaufen oder auf die Straße, da sie nicht weiß, wie sie reagieren soll, wenn die Oma ihr über den Weg läuft.
Hinzukommt, dass sowohl ihr Ex als auch seine Eltern keinerlei Verständnis für die Bedürfnisse eines Babys bzw. Kleinkindes haben. Die Oma wollte den kleinen mit zwei Monaten Gries in die Milch mischen, damit er satt wird und der KV ist der Meinung, wenn man seinem Kind erklärt, dass der Gartenteich gefährlich ist, dann macht es da auch einen Bogen drum. Er weigert sich hartnäckig, um den Teich einen Zaun zu ziehen. Der KV ist außerdem Alkoholiker, ebenso seine Mutter, die letzten Nachrichten auf dem AB waren nur noch gelallt.
Das zweite Problem ist der finanzielle Aspekt. Der KV wollte eine Vereinbarung aufsetzen, dass er pauschal 250 Euro für das Kind zahlt - auf Dauer, bis es 18 ist. Berechnet hatten das JA und seine Anwältin ca. 270 Euro (er arbeitet bei VW und verdient monatlich ca 3000 Euro). Dem hat sie verständlicherweise nicht zugestimmt.
Das JA hat nun auch Trennungsunterhalt für sie mit geltend gemacht und er hat nun letzte Woche den Bescheid bekommen. Daraufhin hat er sie per sms auf übelste beschimpft. Sie hat natürlich versucht, ihm zu erklären, dass ihr das zusteht und sie ja von Kindergeld und Elterngeld schlecht leben kann und es sich hier auch lediglich um den Mindestbedarf handelt. Aber das interessiert ihn nicht. Er beleidigt und beschimpft sie, dass sie ihn ausnehmen will und es ihr ja nur aufs Geld ankommt, wobei ihn das finanziell aufgrund seiner Stellung nicht wirklich trifft. Bezahlt hat er bisher noch keinen Cent.
Meine Freundin will sich jetzt eine Anwältin nehmen, da das JA nur vermittelnd tätig wird. Die Überlegung ist jetzt, ob man bei solchem Psychoterror den Umgang komplett verweigern kann
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung, weil er ähnliches erlebt hat und kann uns sagen, ob es Sinn macht.
Sie hat alleiniges Sorgerecht, da sie nicht verheiratet waren. Sie will ihm das gemeinsame auch nicht geben, da ein normales Kommunizieren ja nicht möglich ist und sie nur Probleme bekäme, wenn sie bei gemeinsamen Entscheidungen seine Zustimmung bräuchte, die er verweigern würde. Schon bei der Schulbildung gehen die Meinungen völlig auseinander. Sie möchte, dass das Kind studieren kann, wenn es will, er würde am liebsten sehen, dass das Kind nach der 10. Klasse die Schule verlässt und arbeiten geht, damit er seiner Unterhaltspflicht nicht weiter nachkommen muss.
Er wollte das Kind von Anfang an nicht haben. Seine Mutter hat ihn quasi dazu gedrängt, die Beziehung mit ihr aufrecht zu halten und das Kind zu bekommen, obwohl er sie nicht liebte. Sie war zu Beginn der SS bereits von ihm getrennt, hat sich dann aber wieder einlullen lassen und es hat halt sehr lange gedauert, bis sie ihre rosarote Brille abgelegt hat.
Danke an alle, die durchgehalten haben. Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich und ihr könnt mir ein paar Tips oder Erfahrungen geben.
Danke und LG
acka
Umgang verweigern? Vorsicht, sehr lang
Ich kann dir eigentlich ganz kurz antworten!
Sollte er vor Gericht gehen kann er den Umgang einklagen! Dein Freudnin sollte also erstmal den Kontakt mit ihm vermeiden, sich umgehend einen Anwalt suchen! Sie kann die Umgänge auf Dauer nicht komplett verweigern aber sie können begleitet stattfinden, d.h. das Gericht od. JA bestimmt jemanden der bei den Umgängen anwesend ist (Verfahrenspfleger) oder aber die Übergaben finden begleitet statt. Bei so einem kleinen Kind würde ich mal sagen das der ganz Umgang begleitet wird.
Auf 250 € würd ich mich nicht einlassen. Der Unterhalt geht bis zum 18 Lj dynamisch hoch.
Wär sie ja schön dumm wenn sie das macht
Greetz
Petra
Danke für deine schnelle Antwort.
Die Vereinbarung zum Unterhalt hat sie ja deswegen auch nicht unterschrieben sondern vom JA festsetzen lassen. Deswegen hat sie jetzt den ganzen Tratsch mit ihm.
Ich denke auch, dass sie den Kontakt einstellen sollte. Allerdings ist sie sich halt nicht so sicher, ob sie sich damit nicht ein Eigentor schießt bzw. dann Probleme bekommt. Na ich hoffe, die Anwältin heute kann ihr schonmal vorab am Telefon was sagen.
Danke nochmal.
was sie nicht tun sollte ist den Umgang verweigern und dann rumsitzen.
Sie muss schnellstens zum Anwalt! Dann kann ihr niemand einen STrick raus drehen
Sie braucht eine Anwältin mit Biss und Nerven wie Drahtseile.
Unbedingt die Anwältin fragen, wie es mit einer Strafanzeige wegen stalking aussieht, sowohl gegen den kV als auch gegen die Oma.
Eine unterlassungsaufforderung an jeweilsvdiese beiden würde ich ebenfalls als sinnvoll sehen. Es ist ganz wichtig, dass deine Freundin zur Ruhe kommt und das wird nix, wenn die nach Belieben vor der Tür stehen.
Sie kann sich auch an www.weisser-ring.de wenden. Auch psychoterror ist Gewalt!
Alles gute
Manavgat
Danke,
die Idee mit den Verfügungen gegen die Oma hatten wir auch schon. Am Freitag hat sie einen Termin bei der Anwältin, bis dahin heißt es erstmal durchhalten.
Strafanmzeige gegen den Ex wegen Stalkings?
Könntest Du mal kurz die Gründe aus dem Sachverhalt zusammensuchen die dafür sprechen und auflisten?
Da Du ja Strafanzeigen so liebst sollte dir das nicht so schwer fallen.
Hallo,
so einen Terror haben wir jahrelang mitgemacht!
Am besten:
1. zu einem super Anwalt
2. Geheimnummer (Festnetz)
3. 2 Handy`s -->eins für den Terror und eins für die "normalen" Anrufer!
4. Schauen dass sie das Jugendamt positiv stimmt
5. Alles dokumentieren: Wer hat wann wo und warum angerufen--> Ganz wichtig!
6. Unterhaltszahlungen über das Jugendamt regeln--> Der KV bezahlt ans Jugendamt und das Jugendamt an deine Freundin
Solltest Du noch Fragen haben, gerne per PN! Wir haben einige Jahre ähnlichen Terror hinter uns!
Hallo und Danke,
1. bis 3. sind in Arbeit, am Freitag hat sie den Termin bei der Anwältin und das zweite Handy wird sie sich auch holen.
Punkt 6 wird schwierig, da sich das Jugendamt erst einschaltet, wenn er freiwillig nicht zahlt und es vor Gericht geht. Vorher werden sie nicht tätig. Also ich denke, das JA kann sie hier komplett raushalten.
LG
Hallo,
das mit dem Jugendamt siehst Du nicht ganz richtig!
Das Jugendamt muss sich nicht raushalten, da es immer bei solchen Streitereien sich ein Bild machen muss und bei der Verhandlung aussagen muss!
Ich weiß nicht, ob dies noch aktuell ist, aber bei uns war es so, dass der Anwalt nur tätig wurde, wenn das JA nicht mehr weiterkam--> Hat was mit der Prozesskostenhilfe zu tun!
Wegen dem Unterhalt kann sie eine Beistandschaft beantragen. Die wickeln dann das ganze Thema Unterhalt ab und dazu muss sie nicht warten bis es klappt!
Wenn die beiden nicht verheiratet waren kann sie meines Wissens kein Trennungsunterhalt verlangen das geht nur bei Verheirateten und eingetragenen Lebensgemeinschaften.
Hallo,
da muss ich dir widersprechen. Das ist relativ neu nennt sich Betreuungsunterhalt und sie muss es sogar gegen ihn geltend machen, da es das Amt verlangt, wenn sie Hartz IV beantragt. Der KV muss sogar dann Betreuungsunterhalt zahlen, wenn das Kind aus einem one-night-stand entstanden ist und er die Vaterschaft anerkennt. Er muss ihr dann den Verdienstausfall - falls sie vorher arbeiten war - erstatten, den sie durch die Betreuung des Kindes hat. Tja, man lernt immer dazu.
Ah ok. Danke.