Begleiteter Umgangstermin abgesagt, muss ich jetzt einen "privaten" vereinbaren?

Langsam verliere ich wirklich die Nerven.

Nachdem nun das Gericht begleiteten Umgang angeordnet hat, hat der KV danach für die kommende Woche einen Termin hierzu ausgemacht.

Heute morgen rief mich die Sachbearbeiterin des Jugendamtes an und teilte mir mit, dass er diesen abgesagt hätte, da er keine Lust habe "wie von der Stasi überwacht zu werden".

Unmittelbar danach kam eine SMS meines Exmannes in der er mir schrieb, ich solle die Kleine dann bitte am Sonntag bringen, er habe da "so zwei Stunden Zeit".

Ich verwies ihn auf das Urteil, dass eben genau das nicht mehr so sein soll.

Meine Frage: Es gibt ein Urteil (einige von Euch kennen ja auch den Hintergrund dazu), danach kann ich mich doch jetzt richten, ohne Gefahr zu laufen mich auf rechtlicher Ebene irgendwie in Schwierigkeiten zu bringen, oder?

Liebe Grüße

Arletta

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Und für alle die nicht wissen worum es geht...

http://www.urbia.de/forum/20-allein-erziehend/4208618-morgen-gerichtstermin/26797658

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Hallo,

wenn der begleitete Umgang gerichtlich festgelegt wurde, kann er diesen Termin nicht einfach absagen und unbegleiteten Umgang verlangen.

Verweise ihn auf das Urteil und sag ihm, dass er gerne wieder einen Termin auf begleiteten Umgang vereinbaren kann.

GLG #klee

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Hallo Arletta,
du hast ja das Urteil, damit du nicht die Nerven verlieren musst. Ich würde gar nicht mehr auf ihn reagieren, er hat ja selber das Urteil und seinen Anwalt und weiß, wohin er sich wenden muss, wenn er einen Termin möchte, nämlich an das Jugendamt.
Wenn du jetzt nachgibst, kapiert er es nie, so versteht er es hoffentlich irgendwann.
Alles Gute!

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Hallo Arletta,

es gibt einen gerichtlichen Beschluss das der Umgang zur Zeit nur unter Aufsicht stattfinden darf. An diesem Beschluss würde ich mich halten. Das Gericht wird erkannt haben das er das Kind nicht allein beaufsichtigen darf. Gibst du ihm jetzt euer Kind ohne Aufsicht könnte es in meinen Auge mehr sein das du dich vorm Gericht rechtfertigen musst.

Er versucht auf diesem Weg das Urteil aufzuheben und ich würde weiter auf die festgelegte Form des Umgangs bestehen.

Versuch immer die Ruhe zu bewahren.

Fg blaue-rose

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Also ich würde ihn auch auf das Urteil verweisen das ja nicht grundlos so lautet. Wenn er wieder ausbrechen will sind ihm seine Kinder nicht wichtig. Du hälst dich an die Abmachungen und sonst bitte solche Sachen über die Ämter regeln!
Weiter würde ich nicht drauf eingehen!

Ela

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Diese begleiteten Termine sind ja auch dazu da, das der Vater beweisen kann wie zuverlässig er ist.

Wenn er jetzt absagt weil er "keinen Bock" hat kannst du ihn getrost auflaufen lassen.

Soll er halt nochmal vor Gericht und versuchen die Umgänge anderweitig zu organisieren. Da wird ihm der nette Richter dann einen Strich durch die Rechnung machen.

"Kein Bock"....Sachen gibts #schock