ändert sich der unterhalt wenn 2. kind von neuer freundin dazu kommt?

guten abend,

mein mann und ich sind getrennt und haben den unterhalt für unsere tochter bisher anhand eigener schreiben festgehalten

grade habe ich erfahren, dass er mit seiner neuen Freundin wieder ein Kind bekommt, wohl zum herbst

ändert sich dann irgendwas bzgl. des unterhalts für meine tochter? oder bleibt alles so wie gehabt?

ich überlege jetzt auch, vielleicht übers Jugendamt einen unterhaltstitel zu beantragen?
beinhaltet das auch, dass er zu einem bestimmten Datum spätestens zu zahlen hat?

muss ich sonst noch was beachten?

danke schön
vg

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Hallo,

wieviel zahlt dein Exmann denn für dein Kind?
Regelt ihr das auch anhand der Düsseldorfer Tabelle?

Ich würde ihn doch einfach darauf ansprechen, es scheint ja bisher auch so zu klappen.
Ihr könnt da bestimmt auf einen Nenner kommen. Ich finde immer, dass wenn es vorher ohne Unterhaltstitel und Co geklappt hat, provoziert das nur irgendwie Unstimmigkeiten.

Das sieht dann eher so aus, als würdest du um jeden Cent bangen und dem neuen Kind die Butter auf dem Brot nicht mehr gönnen... kann aber auch nur so klingen ;)

Klär es doch mit ihm und wenn du merkst, dass er nun meint er könne das Geld bei sich lassen, dann kann man das ja mal mit dem JA besprechen.

Laut dem, was ich mal im Netz gelesen habe, kann der Vater wohl erst dann weniger zahlen, sollte schon ein Titel vorhanden sein, wenn die Summe min. ..meine ich , mehr als 10% Unterschied machen würde. Das ist bei einem Kind aber oft nicht der Fall..

LG ;D

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>>> und dem neuen Kind die Butter auf dem Brot nicht mehr gönnen... <<<

Na ja, umgekehrt würde ja gegebenenfalls ein Schuh draus ... warum sollte das "alte" Kind nun Fensterkitt essen, nur weil der Kindsvater mehr Kinder macht, als er sich leisten kann.

LG

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Diese Haltung finde ich maßlos übertrieben, dass immer das ALTE Kind in den Vordergrund gestellt wird.

Das alte Kind, das sicher ein Alter hat, indem die Mutter evtl auch arbeiten gehen kann, wird von 30 Euro weniger Unterhalt nicht leiden und das Baby, dem wohl die Mutter gegönnt sei, die nicht Vollzeit arbeiten muss um den Unterhalt für das andere Kind zu zahlen, kann dafür Windeln und Co erhalten.

Ich finde man sollte finanziell nicht immer nur den Vater sehen. Wenn man getrennt ist, dann kann die Mutter genauso gut diesen "Schuh" von ihrem Geld kaufen. Würde man noch zusammen leben, würde die Mutter das ja wohl auch tun.

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Ja,geh zum Jugendamt und hol Dir den Titel.Ich weiß nicht wie Euer Verhältnis ist,aber da bist Du auf der Sicheren Seiten.Sollte es Probleme geben,kannst Du(wenn Du den Titel hast) eine Beistandschaft für Deine Tochter beantragen,da tritt man den Titel an da JA ab und die kümmern sich um alles,schreiben zB bei Unterhaltsänderungen den KV an und so.da es bei mir damals Probleme gab hab ich das gemacht und bereue es nicht,somit geht man auch streit aus dem Weg zwecks Geld.mein Ex bezahlt Unterhalt an JA und die überweisen es mir dann. Was das neue Kind angeht,ging mir auch so,mein Ex hat mit seiner neuen Freundin ebenfalls Nachwuchs bekommen,mittlerweile ist die Politik(was ich nicht ganz verstehe) soweit das, das andere Kind deinem Kind vom Unterhaltsanspruch her gleichgestellt ist.Mein Ex wollte nämlich den Unterhalt für meine Maus dann einstellen,da er ja ne neue Familie gegründet hatte.Wie macht Ihr das mit dem Unterhalt?geht ihr nach Tabelle bzw bezahlt er den Mindestunterhalt oder nach Gehalt?(Mindestunterhalt für unter 6 Jährige liegt bei 225 Euro)

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morgen

eine beistandschaft beim jugendamt geht auch ohne titel
und man tritt den titel dann nicht ans jugendamt ab

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Die Frage ist ja hier wirklich entscheidet, WAS zahlt der Vater denn bisher?

Vielleicht zahlt er ja auch viel mehr, als er nach der Düsseldorfer Tabelle müsste. Könnte ja auch sein, das müsstest du dann auch abwägen ob du dann mit dem Titel besser wegkommst oder nicht :)

Es könnte ja auch ;D mal so sein, dass der Papa mal mehr zahlt, als die anderen 80% auf der Welt :), die nix zahlen wollen :)

*Glaube an das Gute im Menschen*

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Der wichtiohste Faktor zur Unterhaltsberechnung ist das EInkommen des Unterhaltsverpflichteten.

Ohne das zu kennen kann man auch nichts dazu sagen ob sich etwas ändert.

Das "neue" Kind hat jedenfalls genauso einen Unterhaltssanspruch wie das "alte".

Wenn sein Einkommen nicht langt um für beide Kinder vollen Unterhalt zu zahlen wird sich sicherlich auch der Unterhalt für Euer Kind ändern.

Alles steht und fällt also mit seinem Einkommen.

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danke schonmal für die ganzen antworten

mit der neuen Freundin lebt er ja zusammen, da muss er ja keinen unterhalt zahlen, so wie für unser Kind
ich meine nur mal gehört zu haben, dass man ab mehreren kindern in den stufen der Düsseldorfer Tabelle nach unten rutscht, wenn man 2 oder 3 kinder hat. also somit dann weniger zahlen müsse. genauso, wie man nach oben rutscht, wenn man nur ein Kind hat

wir haben es bisher so geregelt, dass wir sein Nettoeinkommen lt. Gehaltsabrechnung genommen haben und dann anhand der Tabelle den unterhalt festgesetzt haben

mir ist nur wichtig, dass ich weiß wieviel Geld von ihm "jeden Monat rein kommt", denn ich hab ja auch meine Verpflichtungen die bezahlt werden müssen

und all diejenigen, die meinen, ich ruhe mich mit nem fast 4 jährigen Kind und dem unterhalt vom vater zu hause aus, können sich nun entspannt zurück lehnen :-p

ich werde mich aber mal beim Jugendamt erkundigen

vg

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Ich finde du hast eine super Einstellung!

Und ihr werdet das bestimmt vernünftig regeln können.

Und nein er muss an sich keinen direkten Unterhalt zahlen, es würde aber so berücksichtigt, denn das Kind braucht ja auch Geld zum leben.
Bei einem weiteren Kind ändert sich aber nichts.

(Letztendlich hätte er dir eh mehr Geld zahlen müssen... denn wenn du sagst, dass ihr sein Gehalt nehmt und dann auf die Tabelle schaut... er müsste eine Stufe höher zahlen, da er ja nur deinem Kind unterhaltspflichtig ist ;) und die Tabelle ist auf 2 ausgelegt. Mutter/Kind)

Also dürfte er, solltest du einen Titel wollen, nun das gleiche zahlen wie jetzt auch :)

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"mit der neuen Freundin lebt er ja zusammen, da muss er ja keinen unterhalt zahlen, so wie für unser Kind"
Doch, muß er. Das Kind will nämlich auch essen, trinken, will eingekleidet werden,... Da geht aber die Zahlung von seinem Konto auf sein Konto ;-)

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