Zustimmung bei Einbenennung

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt.

Ich habe mich vor einiger Zeit mal etwas privater mit meiner Arbeitskollegin unterhalten. Sie ist geschieden, ihre Tochter wird im August 18. Seit diese ganz klein ist, hat meine Kollegin einen neuen Partner. Der Erzeuger hat sich nie um das Kind gekümmert, selten Unterhalt bezahlt, die Tochter wird ihn mit 18 darauf verklagen, wenn ich das richtig verstanden habe. Nun hat meine Kollegin seit der Scheidung ihren Mädchennamen annehmen wollen, weil sie mit ihrem Exmann nichts mehr zu tun haben will. Das hat sie nur nicht gemacht, weil sie den gleichen Nachnamen wie ihre Tochter haben will. Auf der anderen Seite wartet sie mehr oder weniger auf einen Heiratsantrag von ihrem Partner. Nun hab ich aber mal gelesen, dass der Erzeuger einverstanden sein muss, wenn das Kind einen anderen Nachnamen annehmen will (es sei denn, es heiratet selbst). Ist das auch so, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt? Und wenn ja, ändert es was, wenn das Kind 18 ist, also könnte ein volljähriges Kind sagen 'Hey, ja, ich will den neuen Nachnamen' und der Erzeuger hat dann nichts mehr zu melden?

Danke schon mal für eure Antworten!

1

Hallo.

Wenn das MINDERJÄHRIGE Kind den Namen des leiblichen Vater trägt und/oder dieser die elterliche Sorge hat, muss er jeglicher Namensänderung, Einbenennung oder andere, zustimmen ...

... aber es ist gemäß Namensrecht nicht möglich, dass das Kind, das den Familiennamen trägt, den Mädchennamen der Mutter wieder annimmt, nachdem diese eben diesen Familiennamen abgelegt und ihren Mädchennamen wieder angenommen hat (das ging mal, in den 90ern gab es allerdings eine Reform des Namensrechts).

Allerdings sagen meine Recherchen, dass bei volljährigen Kindern nicht mehr das Namensrecht des BGB zu Familiensachen greift, sondern das ganz normale Namensänderungsgesetz ... und da sind Namensänderungen sehr schwer durchzusetzen.
Auch die Einbenennung eines Kindes fällt meines Erachtens unter das Namensrecht des BGB zu Familiensachen ... somit nützt der Tochter auch keine erneute Heirat der Mutter, wenn sie bereits volljährig ist.

http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/10/18/namensaenderung-volljaehriger-nach-scheidung-der-eltern/
Andere Quellen sagen das Gleiche.

Deine Bekannte müsste jetzt also bis zum 18. Geburtstag ihrer Tochter ihre Wiederverheirat über die Bühne bringen und der leibliche Vater müsste noch VOR dem 18. Geburtstag des Mädchens einer Einbenennung zustimmen ... das ist die einzige Möglichkeit.

LG

2

Hallo Hedda,

danke für deine Antwort!

Dann wäre die nächste Idee, dass er sie adoptiert (sofern der leibliche Vater da nicht auch zustimmen muss). Das ist ja auch bei Erwachsenen noch möglich. Und ich vermute mal, dass die zuständige Stelle (Familiengericht?) es als nicht verwerflich ansieht, wenn man nach 18 Jahren Papa 'spielen' auch offiziell (Adoptiv)Papa sein darf.

Hach, das Leben könnte deutlich einfacher (und dafür ungeordneter) sein...

3

Hallo!
Wenn die junge Dame 18 ist bedarf es keiner Zustimmung des leiblichen Vaters mehr, ABER:

Eine solche Adoption ist relativ sinnfrein wenn es lediglich darum geht den neuen Namen zu bekommen.
Die Sache hat da nämlich einen Pferdefuß:

Anders als bei einer Kinderadoption bleibt bei einer Erwachsenenadoption die Unterhaltspflicht gegenüber des leiblichen Vaters bestenen, und es kommt noch die gegenüber dem Adoptivvater hinzu.
Zudem fällt in beiden Adoptionsfällen natürlich die UH-Pflicht des leiblichen KV gegenüber dem Kind weg.

Ob das ein erstrebenswerter Weg ist muss jeder selber wissen.

4

Hat deine Arbeitskollegin das geteilte Sorgerecht oder hat sie das alleinige? Wenn sie das alleinige hat, müsste das doch kein Problem sein?

5

selbst beim alleinigen Sorgerecht geht das nicht ohne Zustimmung des Vaters!

lg,verena

6

Ah okay das wusst ich nicht!

7

Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen......habe meinen sohn damals den Nachnamen des erzeugers gegeben. 3monate nach der geburt (2007) hat er u s sitzen lassen&seitdem nie wieder was von sich hören lassen, auch Unterhaltszahlungen werden regelmäßig vor gericht von ihm widersprochen. Habe das alleinige sorgerecht beantragt&zu meinem Glück ist der kv vor gericht nicht erschienen so das ich es innerhalb von 20sekunden hatte.
Die Namensänderung dauerte nun fast 2 jahre&war mit sehr viel warterei, ärger&wut verbunden da sich der kv auch dazu weder schriftlich noch sonst wie geäussert hat, hat das Standesamt endlich zugestimmt&mein sohn hat meinen Nachnamen. Man muss viel Geduld haben&200 euro kostet es auch;) jetzt brauch ich weder eine zustimmung zur einbenennung bei meiner Hochzeit noch bei sonst irgendwas von ihm!