Umgangsrecht 3-jähriges Kind

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen? Es ist lang geworden aber es ist auch ein sensibles Thema für mich.

….hier der Brief, den ich an die Sachbearbeiterin vom JA geschickt habe (zur Situationserklärung)

Meine Tochter wird jetzt bald 3 Jahre alt und ich habe schon immer mit ihr alleine gelebt .Nach ihrer Geburt waren wir erst mal vor einige Wochen im Krankenhaus, danach hat der Kindsvater, zwei Monate bei mir gelebt bevor es zur Trennung kam.

Seit diesem Zeitpunkt sieht er unsere Tochter durchschnittlich zweimal für ca. zwei Stunden im Monat. Ich habe ihn sehr oft darum gebeten, unsere Tochter öfters und länger zu besuchen damit sie eine Bindung zu ihm aufbauen kann. Lange Zeit bin ich deshalb sogar wöchentlich einmal zu seiner Mutter gefahren, bei der auch lebt. An machen Besuchstagen hielt er sich dann dort auch auf, an manchen nicht. Diese Phase hatten wir vielleicht für drei Monate bevor es mich zu sehr erschöpfte da ich neben unserer Tochter noch zu 90 % arbeiten gehe und täglich 1 ½ h alleine für die Fahrten zur Arbeit und zurück benötige (die in entgegen gesetzter Richtung zum Wohnort vom Kindsvater liegt).

Die kurzen und seltenen Umgangszeiten haben also dazu geführt, wie schon oben erwähnt, dass sie keine Bindung zu ihrem Vater und ihrer Oma hat. Nun ist es so, dass der KV mir gesagt hat, dass er unsere Tochter gerne alle zwei Wochenenden bei sich hätte. Generell habe ich ja nichts dagegen, obwohl sich natürlich seine Mutter zum allergrößten Teil um unser Kind kümmern würde weil der KV viel beschäftigt ist. Die Initiative, sie am WE bei sich zu behalten, geht auch nicht von ihm, sondern von seiner Mutter aus.

Allerdings ging der Versuch, sie auch nur für eine kurze Zeit ohne mich bei ihm zu lassen (Zeitspanne von vier Stunden) nicht gut aus. Sie hat so viel geweint und gebrüllt, dass er mich nach einer halben Stunde angerufen hat. Unsere Kleine hat nach dem Besuch wochenlang extrem an mir geklammert und war auch sehr ängstlich gegenüber ihrem Vater weil sie jedes Mal befürchtete, er nähme sie wieder mit.

Seit ihrer Geburt habe ich ihn schon so oft gebeten, dass er die Kleine öfters besucht und eine Bindung zu ihr aufbaut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für sie gut ist, dann bald ein komplettes WE dort zu verbringen. Können wir bei Ihnen nicht feste Umgangszeiten ausmachen die er einzuhalten hat bis er eine Bindung zu unserer Tochter hat? Dann habe ich auch nichts dagegen, wenn er sie an jedem zweiten WE zu sich und seiner Mutter nach Hause nehmen möchte.



Mittlerweile habe ich auch schon eine Antwort erhalten, dass wir ein gemeinsame Gespräch beim Jugendamt angeboten bekommen. Was meint ihr? Muss ich sie ab ihrem 3. Lebensjahr jedes 2. WE beim ihrem Papa übernachten lassen?

Liebe Grüße,
Jessica

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Ich hoffe für die Kleine das er erstmal so Zeit tagsüber mit Ihr verbringen muss, dass manche es nicht sehen das es nicht immer so geht wie sie gerade wollen. Die Kinder meines Mannes schliefen von beginn an bei uns am WE. Sie waren 1,5 und 2,5 Jahre alt, aber sie hatten eben eine Bindung.

Sag bei dem Gespräch wie es stundenweise ablief, und deine Bedenken das es für das Kindeswohl gut ist gleich von 0 auf 100, du bist ja bereit Kontakt zu gewähren aber vorher sollte er eine Bindung aufbauen.

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Hallo,

also ich denke kein Jugendamt der Welt wird die kleine zu ihrem Vater schicken, wenn diese rmehr fremd als bekannt für sie ist.

Das JA wird sicherlich Gespräche mit euch als Elternpaar vereinbaren wo eure Vorstellungen bezüglich des Umgangs angesprochen und evtl. niedergeschrieben werden.
Vielleicht wird es auch vorkommen, dass mal eine Mitarbeiterin vom JA zu euch nach Hause kommt, während der Vater dann Zeit mit seiner Tochter verbringt. BEI DIR!
So kann sie sich ein Bild davon machen, wie die Kleine auf ihn reagiert.
Und dann wird das langsam erarbeitet, dass eine Bindung entsteht.

Ein Tag, oder betreuter Umgang mit dir usw. wird wohl eher der erste Schritt sein, also einfach zu sagen: Er hat das Recht und das ohne Rücksicht auf Verluste.

Bei meinem Mann war es jedenfalls so, als durch Kontaktverbote eine längere Pause entstand.

Also keine Panik :) Niemand wir dein Kind nötigen, wenn man weiß und sieht, dass die kleine keinen Bezug zu ihrem Papa hat.

LG

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Hallo,

also erstmal muss ich sagen das ich diesen Brief ziemlich schlecht finde und auch ein wenig peinlich so etwas zu verschicken.

In der Regel ist es so das vom Gericht ab dem Grundschulalter Übernachtungen angeordnet werden. Es sei denn Kind und Papa haben schon zusammen gelebt.

Im Grunde braucht Ihr kein Jugendamt um das zu klären.

Er soll 3x die Woche zu Euch kommen, und Zeit mit seinem Kind verbringen. Sollte dies klappen kann man es ausweiten in dem er sie vielleicht Samstag für 2 Std abholt. Das sollte dann gesteigert werden.

So lange Du nicht weggezogen bist und eine Entfernung geschaffen hast, ist er in der Hohl-/ und Bringpflicht. Du bist überhaupt nicht dazu verpflichtet das Kind hin und her zu fahren.

Sollte er das durchziehen könnt Ihr ja entscheiden ob sie jedes zweite WE zu ihm geht. Beim jetzigen Stand würde das kein Richter oder Jugendamt anordnen.

Hinterherlaufen würde ich ihm aber nicht mehr an Deiner Stelle, wenn wer will dann kriegt er den Hintern schon hoch. Will er nicht genieß das Leben mit Deiner Tochter.

Der Papa meiner Tochter kommt jetzt erst mit Ihr klar, sie ist gerade 5 geworden. Vorher haben wir immer etwas zusammen gemacht, seit kurzem geht er auch mal mit Ihr ein Eis essen oder zum Ballett. Es gibt Männer die können mit so kleinen Würmern nix anfangen, kann ich verstehen und ich unterstütze ihn. ABER es muss von ihm kommen, ich renne ihm nicht hinterher und mache bitte bitte das er sich kümmert. Ein Erwachsener Mensch von 35 Jahren sollte dazu selbst in der Lage sein.

lg und Euch alle gute

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Hallo,

danke für eure Antworten.

Das JA habe ich jetzt erst eingeschalten weil er mich unter Druck setzt, dafür aber keine regelmäßigen Besuche tätigen will. Seit drei Jahren bitte ich ihn kontinuierlich, öfter vorbeizukommen damit sie nicht zu ihm muss ohne eine Bindung aufgebaut zu haben. Ich möchte nicht, dass sie ins kalte Wasser geschmissen wird.

Ich wusste tatsächlich nicht, ob er das Kind trotz seiner seltenen Besuche wirklich über das WE mitnehmen darf. Wie gesagt, generell fände ich es gut, wenn der Kontakt regelmäßig und beständig ist.

Peinlich und schlecht fand ich meinen Brief auch nicht.#kratz Ich möchte , dass das Jugendamt sieht, dass ich alles Mögliche getan habe, um die Bindung zwischen Vater und Kind aufzubauen und dass der Vater sich nicht einbringen will. Ich wollte damit seine Chancen verringern, unsere Tochter mit Übernachtung bei sich zu behalten.

Vielen Dank für eure Erfahrungen. #sonne Die haben mich sehr beruhigt.

LG

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Müssen musst du gar nichts, das vorab.

Ich habe seit Jahren einen Kampf mit dem KV meiner Tochter hinter mir.

Beim JA stellt er mich mittlerweile als Umgangsverweigerin dar, was absolut nicht der Fall ist.

Ich habe mit JA, mit Anwalt und mit einer Beratungsstelle um regelmäßigen Umgang gekämpft. Der Vater schaffte es hin und wieder dann mal einen geregelten Umgang für 2-3x wahr zu nehmen, dann brach alles wieder ab und meine Tochter fing an zu leiden.

Weiterhin verbiete ich keinen Umgang aber die einzige Chance Umgang herzustellen erfolgt anfangs erstmal nur begleitet um zu sehen was er denn wirklich für ein Vater sein kann. Er weiß das und alles ist auch mit dem JA abgesprochen aber er rührt sich nicht, höchstens eben um sich 1x im Jahr zu beschweren, dann wird ihm wieder der begleitete Umgang angeboten, gemeinsam mit der Beratungsstelle und dann wird er auf einmal ganz Klein und zuckt sich nicht mehr.

Letzter Kontakt Sep. 2012......letzter Umgang Dez. 2011.

Gruß

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Lieben Dank auch für deinen Erfahrungsbericht, lunabu.

Bis jetzt kommt meine Tochter mit der Situation gut zurecht. Aber sie ist auch noch sehr klein. Sie kennt es gar nicht anders. Papa kommt ab und an mal zu Besuch und gut.

Glaubt dir das JA wenigstens, dass du den Umgang nicht verweigerst?

Ich denke mir oft, wenn er gar nichts mehr von sich hören lassen würde, dann wäre das besser. Er hat uns auch schon oft versetzt. Als Baby und Kleinkind ist meiner Tochter das nicht aufgefallen. Aber jetzt ist sie schon ein bisschen enttäuscht wenn sie hört, Papa kommt und er kommt dann doch nicht. Ich bin jetzt auch dazu übergegangen, ihr es nicht zu erzählen wenn er vorhat zu kommen. So kann sie auch nicht enttäuscht werden.

Führst du so eine Art Umgangstagebuch dass du dann dem JA oder dem Anwalt vorlegen kannst?

Ich glaube auch, wenn man meinem Ex-Partner jetzt den begleiteten Umgang anbietet, dann kommt er gar nicht mehr. Oder er zeigt den Leuten mal selbst wie „zuverlässig“ er ist ; )

Warum beharren sie immer noch auf das Umgangsrecht wenn sie doch offensichtlich sowieso nicht viel Interesse an ihrem Kind haben?