Unterhalt - KV zahlt weniger als DD-Tabelle - Differenz vom Amt?

Hallo,
ich bekomme vom KV monatl. 150€ für unsere Tochter (vier Monate).

Kann ich bei JA einen Antrag auf Erstattung des Differenzbetrages einreichen? Bisher hab ich mich vom KV so abspeisen lassen, jedoch denke ich das er mich für dumm verkaufen will. Er begründet die 150€ mit seiner älteren Tochter aus einer vorherigen Beziehung.

Danke für Tipps.

Wukitoni

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Nimm dir eine Anwältin und verklag ihn auf Unterhalt. Unglaublich, wie hier immer nach dem Amt gerufen wird, anstatt den KV in Anspruch zu nehmen!

Gruß

Manavgat

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Warum rätst Du immer gleich zu klagen?

Eine Klage ist zum derzeitigen Punkt doch verfrüht.

Zunächst muss doch der Unterhaltsverpflichtete erst mal (im Zweifel nachweisbar) aufgefordert werden sein Einkommen zu belegen etc.

Und erst wenn er dem nicht nachkommt ist der EZitpunkt für eine Klage gekommen.

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Reicht denn nicht erst mal der Gang zum JA ?

Denen muss der KV doch auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.

Ich bin in derselben Situation, mein Ex zahlt seit 5 Jahren den gleichen niedrigen Unterhalt (200 €) für unseren 10 Jährigen Sohn. Er zahlt außerdem für seinen volljährigen Sohn aus erster Beziehung (mit Titel).

Bisher hat er mich immer abgwimmelt mit der Begründung, er zahle sowieso schon mehr als er müsste, was ich nicht glaube, da er als selbstständiger Allgemeinarzt eine eigene Praxis führt. Er hält ständig seine hohen berufsbedingten Kosten vor, warum er nicht mehr zahlen könne.

Ich habe die Tage ein Beratungsgespräch beim Jugendamt, dann werde ich ihn damit konfrontieren, dass jetzt vom JA berechnet wird, wieviel er tatsächlich zahlen muss.

Ein Anwalt sind da für mich gleich wieder Zusatzkosten, die mir kein Dritter erstattet, in der Regel zahlt eine Rechtsschutzversicherung auch lediglich das Erstberatungsgespräch beim Anwalt, danach wirds richtig teuer.

Borstie

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Hast du einen Titel? Wenn nicht, dann laß ihn machen und ihn nach dem Titel zahlen.

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Titel hab ich nicht. Er muss jetzt seine Finanzen darlegen und danach wird berechnet. Nur, wenn er offiziell unter dem Mindestsatz bleibt, zählt dann das JA die Differenz oder muss ich weiterhin mit weniger als dem Mindestsatz auskommen?
Was hat das mit den 133€ auf sich - bekommt man die nur wenn er GAR NICHT zahlt oder wird eben davon ein Teil vom JA drauf gelegt bis man bei 225€ angekommen ist?

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a googlen macht schlau

b bekommt man die nur wenn der kv GARNICHT ZAHLT

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Unterhalt wird nach der Höhe des Einkommens des KV und der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen berechnet.

Es wird nichts ausgeglichen, wie kommst du darauf? Wer soll das ausgleichen?

Ich mache mich damit immer unbeliebt, ich weiß, aber ICH persönlich würde nur mit einem Mann, der einen vernünftigen Job und dazu passende Unterhaltsverpflichtungen hat, ins Bett gehen.

Nachher jammern hilft nix.

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>>Ich mache mich damit immer unbeliebt, ich weiß, aber ICH persönlich würde nur mit einem Mann, der einen vernünftigen Job und dazu passende Unterhaltsverpflichtungen hat, ins Bett gehen.<<

Mit dieser absolut sinnfreien Aussage machst du dich eher lächerlich,statt unbeliebt....
#rofl

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Genau!

Bevor du mit einem Mann ins Bett gehst, lässt du dir Kontoauszüge, Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen zeigen!

Und natürlich lässt du dir auch noch unterschreiben, dass er garantieren muss, dass seine ökonomische Situation die nächsten 18 Jahre gleich bleibt...#augen

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Wenn er weniger als 133 Euro zahlt dann kannst du die differenz bekommen.ab 6 jahren die differenz zu 180 Euro.
150 Euro haette ich ja gern pro Kind,leider ist es viel weniger

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Du meinst den Unterhaltsvorschuß. Den gibt es aber insgesamt nur für 6 Jahre, danach ist Schluss.

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"Er begründet die 150€ mit seiner älteren Tochter aus einer vorherigen Beziehung."

Je nach Höhe seines Einkommens kann das schon stimmen...ihm muss ja zumindest der Selbstbehalt belassen werden. Und, nein, den Differenzbetrag zum Mindestunterhalt zahlt das Amt nicht, denn du erhältst ja schon mehr als den Unterhaltsvorschuss (das wären m.W. 133,00 Euro).

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Danke für alle Antworten(bis auf die, ich hätte vorher abchecken sollen ob und wie er im Fall einer Trennung zahlt /zahlen kann -kopfschüttel-)!

Ich komme auf die Sache mit der Differenz wegen folgendem Text den ich im Netz gefunden hab (googlen kann ich nämlich schon ;)):

Höhe des Unterhalts

Liegen Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrenten unter dem dem Kind zustehenden Unterhaltsbetrag, stockt das Jugendamt die Differenz auf. Der Unterhaltsvorschuss wird höchstens sechs Jahre lang bezahlt und beträgt seit 1.1.2010:

133 Euro für Kinder unter sechs Jahren
180 Euro für Kinder von sechs bis einschließlich 11 Jahren

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Ist der 'dem Kind zustehende Betrag' dann 225€ oder der Mindestznterhalt von 133€???

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Du oder dein Anwalt sollte den Vater nachweisbar unter kurzer Fristsetzung dazu auffordern sein Einkommen und gegebenfalls Vermögen nachzuweisen um den Unterhalt berschnen zu können.

Wenn er dem nicht nachkommt ist eine Klage notwenidg um die Auskünfte zu erhalten. erst wenn diese vorliegen kann beurteilt werden, wie hoch seine Unterhaltsverpflichtung ist.

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Ganz einfach: übers JA laufen lassen. Die holen sich die Daten und du bekommst das Geld das deiner Kleinen zusteht. Allerdings würd ich vorher mit dem KV reden, weil ihr euch so geeinigt habt. Und ohne ihn zu "warnen" fände ich es #aerger