KV erstmal keinen Umgang gewähren in dem Fall ok?

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe mir kann einer einen Rat geben.
Der Vater meines Kindes hat mich in der Schwangerschaft verlassen, dann wieder so getan als würden wir zusammen kommen und mich lieben.

4 Wochen vor ET kam dann raus dass er mich damit verarscht hatte...

Von der Geburt hat er über den Anwalt erfahren. Aus schlechtem Gewissen raus hab ich ihm dann Bilder vom Kleinen geschickt.

Jetzt fragt er ob er uns sehen kann.
Ich bin aber emotional noch so angekratzt dass mir meine Ärztin wie auch die Hebamme rieten keinen Kontakt und kein Treffen zuzulassen. Der psychische Stress könnte den Milchfluss stoppen.

Wenn ich ihn nun bitte zu respektieren dass ich noch Zeit brauche um den Betrug zu verarbeiten - kann mir das später vor Gericht negativ ausgelegt werden? Hat jemand Erfahrung?

LG munya

13

Natürlich ist das ok. Er ist doch juristisch gar kein Vater - er hat doch die Vaterschaft noch garnicht anerkannt. Er hat garkeine Rechte.

19

Ich würde ja grundsätzlich "Parzifal" zustimmen, aber mit Deiner Aussage hast Du ins Schwarze getroffen. Entweder...oder.

1

Hallo,

wie alt ist den das Kind ?

LG dore

3

2 Wochen alt.
Der KV ließ mich sitzen als ich SS wurde (Wunschkind nebenbei... der nächste Zyklus wäre eine Insemi geworden da es lange nicht geklappt hatte) und wollte es dann wieder versuchen (dachte ich).

4

Herzlichen Glückwunsch zum Baby #fest #torte

DU und der Zwerg ihr habt jetzt erstmal kennen lern Zeit ihr/Du seit im Wochenbett und nicht dazu da den Herrn Papa zu bespaßen.

Sag ihm er soll sich in 6 Wochen nochmal melden dann habt ihr Euch aneinander gewöhnt und Du hast Dich KÖRERPERLICH erholt von der Geburt.

Du kommst ihm bitte nicht damit das Du mit seinem Betrug nicht klar kommst und daran noch zu knapsen hast.

Er könnte Dich sonst als labile Irre hinstellen ob das je irgendwas wichtig wird keine Ahnung kann Dir niemand sagen.

Sei klar und deutlich sag ihm er darf Euch selbstverständlich besuchen aber im Moment zu DEINEN Bedingungen.
Irgendwann musst Du aber damit klar kommen das er ein Umgangsrecht hat.

LG und alles gute Dore

weiteren Kommentar laden
2

Achso noch eine Zusatzinfo:
der KV verspricht immer sooo viel, wollte sich um den Kleinen kümmern, ein toller Vater sein und so...
Bislang weder Vaterschaft anerkannt, 2 Zahlungsfristen für Unterhalt und Erstausstattung nicht eingehalten und auch sonst kam noch nichtmal ne Glückwunschkarte zur Geburt, weder von ihm noch seiner Familie... - Wir waren 5 Jahre lang zusammen

6

Hallo,
also erst mal kann ich dich verstehen das du erst mal zur ruhe kommen willst und ihr euch erst mal kennen lernen müsst.
Und so lange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat hat er auch kein Umgangsrecht.
Erkennt die jetzt aber an kannst du ihn nicht wochen lang hin halten weil er dann ein Umgangsrecht hat.
Wenn ich über meinen Anwalt über die Geburt meines Kindes informiert werden würde,dann wüsste ich nicht ob ich dir noch eine Karte zu senden soll oder sonstiges weil da kann ich auch den Vater verstehen.
Du schreibst er will sich kümmern das ist doch schön freu dich das er das so sieht.
Dein Kind ist 2 wochen alt und du fängst an dich jetzt über den Unterhalt auf zu regen.Ist es der Unterhalt für das Kind den du meinst oder dein Unterhalt?
Kann er den zahlen?

7

Hey Danke für Deine Antwort.

Ja, dass er via Anwalt informiert wurde klingt hart. Nachdem was er sich mit mir erlaubt hat ist das aber fast noch nett gewesen...Wir waren bei einer Therapeutin das letzte halbe Jahr... sie als neutrale Person mit viel, viel Berufserfahrung war sogar auch mehr als schockiert über so ein Verhalten von ihm, aber klar: wer die Geschichte nicht kennt denkt: wie assi, dass der KV vom Anwalt informiert wird...

Die Vaterschaft bitte ich ihn seit 4 Monaten anzuerkennen und mit den Zahlungen meine ich die August-Unterhaltszahlungen für mich, das Kind sowie seinen Anteil für Babyausstattung.

Er verdient richtig viel Geld, so dass es nicht nachvollziehbar ist weshalb er nicht bezahlt.

Er wollte sich auch seit Anfang der Schwangerschaft um alles kümmern, mit Kinderzimmer einrichten usw. Aber er hat nie etwas getan. Rein überhaupt und gar nichts.
Alles worum ich ihn bat oder wo ich sagte das wäre schön ... nichts kam. Er ist ein großer Maulheld sonst nichts.

Ebenso ist er ein Maulheld beim Thema er will sich um das Kind kümmern... man siehts ja an der Vaterschaftsanerkennung wie wichtig ihm der Kleine ist.

weitere Kommentare laden
5

bei mir hatte der psychische Stress den Milchfluss gestoppt und mein Baby hatte nur 10 Wochen Milch von mir. Wenn es geht, würde ich den Vater auch eine Weile hinhalten. Rein rechtlich hat er ein Recht, das Kind ein oder zweimal die Woche für zwei Stündchen zu sehen. Ich verstehe jedoch nicht: wieso erfährt er von der Geburt mittels Anwalt? Wenn man so gestresst ist, daß man einen Vater nicht sehen will, was ja durchaus im Einzelfall nachzuvollziehen ist, wieso verfolgt man ihn dann mittels Anwalt?

8

Anwalt wegen Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt. Seit über 4 Monaten bitte ich um Vaterschaftsanerkennung...

Umgang wollte ich zwischenmenschlich lösen, scheint aber immer schwieriger. Der KV drohte mir zudem 4 Wochen vorm ET mit KIndsentzug und dass er uns das Leben zur Hölle machen wird... deswegen bin ich dann auch sofort zum Anwalt weil ich wissen wollte ich rechtlich stehe.

Das mit dem Milchfluss befürchte ich bei mir auch. Der Mann war 5 Jahre lang die Liebe meines Lebens und selbst heute vermisse ich ihn als das...

Kam die Milch bei Dir denn wieder oder ist das dann vorbei?
Tut mir leid dass es bei Dir so war... :-( Scheiß Situation wenn man Schwanger wird und sich der Partner plötzlich als jemand völlig anderes entpuppt...

LG

18

Bist du denn auf den Unterhalt so dringend angewiesen oder könntest du es irgendwie überbrücken? Niemand zwingt dich ja, den Vater zu einer Vaterschaftsanerkennung zu schleifen. Dass er ein Kind hat, wurde ihm offiziell mitgeteilt. Unterhaltspflichtig ist er also schon mal.

Aber nur solange er die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreibt, hat er keine Rechte und keine Pflichten. Er kann dir das Kind garnicht wegnehmen, denn natürlich wird er das Kind nicht sehen oder in deine Wohnung kommen ... weswegen denn? Um die Ex zu besuchen? Zu dem Kind hat er ja kein Verhältnis.

10

Du musst trennen zwischen Eurer Partnerschaft und Eurer Ellternschaft.

Wenn Du ihn nicht sehen willst ist das ok. Dann kümmere dich aber um jemand der das Sehen Eures Kindes ermöglicht.

Das könnte doch eine Freundin für dich übernehmen.

Das Terffen kann ja ruhig zunächst nur eine 1/2 Stunde sein.

Du kannst aber nicht "nur" weil Du es derzeit nicht verkraftest, den Kontakt zum Kind verbieten.

Du solltest also einen geeigenten Vorschlag unterbereiten wo und wie er Euer Kind sehen kann und mitteilen, dass dies ohne Deine Anwesenheit sein wird.

Oder siehst Du das anders?

11

Für den Moment sehe ich das anders, ja.

Mein Kind ist 14 Tage alt, da gebe ich es nicht mal eben für ne halbe Stunde oder Stunde weg. Er reagiert auf neue Dinge ja immer noch sehr sensibel...

Wenn er etwas größer ist, ein paar Wochen alt, dann schaut das anders aus und dann werde ich diesen Weg auch wählen.

12

Warum machst Du aus einer halben Stunde eine Ganze?

Meinst Du du schaffst es psychisch nicht, Euer Kind für eine halbe Stunde nicht zu sehen?

Dann "arbeite" doch in die andere Richtung. Was ist mit 15 Minuten?

Oder noch weniger?

Muss es null sein? Schleppst Du euer Kind mit auf Toilette wen Du gehst? Ist bei Dir mit unter der Dusche?

Oder pass doch eine der häufigen Schlafzeiten Eures Kindes ab für den Besuch ab, damit es keine schweren Schäden durch den Besuch bekommt.

Ich sage es jetzt mal ziemlich drastisch udn direkt:

Wer nichtmal eine kurze Zeit ohne sein Kind sein kann hat ein psychisches Problem-

Und wer glaubt ein so kleines Kind wird durch einen kurzen Kontakt zum Vater "aus der Bahn geworfen" sieht die Welt auch nicht realistisch.

Wenn dann sollte man sich klar machen, dass man dies aus eigenen egoistischen Gründen nicht will. Und dann dazu stehen.

Kindeswohl oder so vorzuschieben ist für mich eine reine Schutzbehauptung.

Und jetzt werde ich wohl wieder einen Orkan überstehen müssen, dass man Müttern in deiner Lage nicht zumuten kann auch nur eine Sekunde ohne ihr Kind zu sein (nicht von Dir).

weitere Kommentare laden
17

prinzipiell ist kein kind zu klein, um kontakt zum vater zu haben. auch schon in so kleinem alter findet bindung statt – gegenseitig. für beide wäre es einfacher, wenn sie das von anfang an haben.

allerdings… solange er die vaterschaft nicht anerkennt, könnte er mir auch den buckel runterrutschen. das klingt mir zu sehr nach "keine pflichten, aber alle rechte haben wollen". ich würde ihm sagen: wenn du der papa bist und sein wilslt, anerkenne die vaterschaft und dann kannst du das kind sehen. ich würde es auch so machen wie oben voreschlagen, dass vielleicht eine gute freundin oder die oma oder eine nachbarin das kind für eine halbe stunde babysittet und er dazustossen darf am anfang. die zeit kann man super nutzen, um mal in ruhe zu duschen, den abwasch zu machen, die wohnung durchzusaugen oder einfach mal ein klatschheftchen zu lesen. klar, am anfang fällt es einem nicht so leicht, vor allem wenn man kein gutes gefühl dabei hat. deswegen würde ich unbedingt auch schauen, dass eine vertrauensperson dabei ist.
sobald er die vaterschaft anerkannt hat, würde ich dann eine verbindliche umgangsregelung machen, mit anwalt oder jugendamt. die wissen im normalfall auch, was bei so kleinen kindern üblich ist, das ändert sich bei säuglingen und kleinkindern ja auch ständig.

alles gute, ks

26

Nein Gott sei es gedankt darfst du das nicht, wenn du Ihn nicht sehen kannst las den Umgang über dritte laufen die Anwesend sind wenn er sein Kind sieht, aber wäre ich er würde ich es einklagen bzw sagen das das so nicth geht....

29

Aber um sein Umgangsrecht einfordern zu können, muss er als rechtmäßiger Vater auftreten und das geht nun mal nicht ohne Vaterschaftsanerkennung!

30

Also bist Du der Meinung, dass es Umgang nur streng juristisch geben soll und keine Sekunde mehr als Gerichte einen zwingen können.

Der Vater soll zwingend ein Kind anerkennen bevor er es überhaupt gesehen hat um es das erste mal sehen zu dürfen.

Das nenne ich zielführend.

Aber wohin soll dieser Weg wohl seitens einer mutter führen, die sich so verhält?

weitere Kommentare laden
28

Der Erzeuger meiner Kleinen (ja für mich ist er nur der Erzeuger er hat sie nämlich in den 3 1/2 jahren nie gesehen und interessiert sich null für sie) hat auch die vaterschaft nicht anerkannt und wollte sie sehen. Es gab auch so ne ähnliche Geschicht,er hat mich psychisch so fertig gemacht dass ich beim psychologen gelandet bin... Hab dann erstmal mit meiner Anwältin geredet und sie meinte auch ohne anerkennung der vaterschaft keine rechte und vor allem wäre es einer frisch gebackenen mutter auch die ersten 6-8 wochen nicht zuzumuten mit so jemandem kontakt aufzunehmen,nachdem was alles vorgefallen war.
So lange er die vaterschaft auch nicht anerkannt hat muss er auch keinen unterhalt zahlen! da musst du dich darum kümmern, dass das passiert. heißt also vaterschaftsfeststellungsklage einreichen lassen... aber jetzt erhol dich erstmal,warte noch ungefähr 4 wochen ab und seh dann wie es sich bis dahin entwickelt!