Umgangsrecht - darf Kindesvater Sohn (4m) alleine zu seinen Eltern mitnehmen?

Hallo liebe Alleinerziehenden,

Ich bin in folgender Situation und sehr verzweifelt: :-(
Ich bin alleinerziehend und mein kleiner Sohn ist jetzt fast 5 Monate alt. Natürlich war das alles nicht so geplant. Ich hatte mir mein Leben anders vorgestellt, mit einer intakten kleinen Familie zum richtigen Zeitpunkt. Doch noch als ich mit meinem Kleinen schwanger war, hat mein damaliger Freund sich von uns getrennt und ist ausgezogen. Aber nun ist es so und ich liebe meinen kleinen Jungen über alles. Er ist das Beste was mir je passiert ist und die Liebe meines Lebens. Zu seinem Vater gab es erst seit der Geburt wieder Kontakt (er hat ihn bisher aller 4-8 Wochen sehen wollen für etwa eine Stunde). Die Vaterschaft wollte er grundlos nicht anerkennen. Erst als eine Klage lief, hat er es doch noch schnell gemacht (das war vor 4 Wochen).

Heute hat er von mir verlangt, dass er den Kleinen mit zu seinen Eltern mitnehmen kann. Alleine und 50km von meinem Wohnort entfernt. Nun droht er mir damit, dass er das gemeinsame Sorgerecht beantragen wird, wenn ich ihm das nicht erlaube! Dank dem neuen Gesetz #contra geht das ja leider rein theoretisch. Er weist mich auf seine "Rechte" hin, kommt aber seinen Pflichten nicht nach (er zahlt selbst auch keinen Unterhalt). Trotzdem verwehre ich meinem Sohn natürlich nicht den Kontakt zu seinem Vater (darf ich ja auch gar nicht).

Das Schlimmste für mich wäre, wenn er das mit dem Sorgerecht macht. Denn dann dürfte er ja darüber entscheiden, wann ich wo hinziehe usw.

Außerdem mag ich meinen Sohn nicht zu ihm fremden Menschen geben, die noch dazu ganz furchtbar zu mir waren. Damit erpresst er mich.#zitter

Meine Frage ist nun, ob ich ihm das erlauben muss oder er beim Jugendamt wirklich Erfolg haben würde, wenn ich dem nicht zustimme? Ich möchte, dass mein Sohn später (wenn er alt genug dazu ist) selber entscheiden darf, ob er seine anderen Großeltern kennenlernen mag.

Vielleicht gibt es ja jemanden unter euch, der schon Ähnliches durch hat und mir weiterhelfen kann. Dankeschön!

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grundsätzlich hat der vater das recht, sein kind zu sehen. prinzipiell spricht auch nichts dagegen, dass er mit ihm zu seinen eltern fährt. aber a) nur, wenn das kind und er sich vertraut sind. bei einem so kleinen kind würde das bedeuten, dass er sein kind oft und regelmässig sehen muss. man sagt im allgemeinen: je jünger das kind, desto häufiger (und kürzer) sollten die besuche sein. dass er eins so junges kind, dass er noch nicht wirklich kennt und welches ihn noch nicht kennt, einfach so für einen halben tag mitnimmt, ist keine gute idee. und er würde damit auch nicht durchkommen. ich würde mit einem anwalt oder dem jugendamt eine verbindliche besuchsregelung vereinbaren für die nächste zeit. z.b. soll er das kind bis es 6 monate alt ist 2, 3 mal die woche 1 h besuchen (oder mit ihm spazieren gehen. danach 2 mal die woche 2h, ab einem jahr kann er ihn jede woche einen halben tag haben etc. (das jugendamt wird besser wissen als ich, was hier empfohlen wird).

dass dein kind aber wenn es gross ist selber entscheiden soll, ob es seine grosseltern kennenlernt, halte ich für unrealistisch. solange sie nicht gewalttägig waren oder sonst irgendwelche objektiv schlimmen sachen angestellt haben, wirst du kein recht haben, ihnen den umgang mit ihrem enkel verbieten zu können. bzw. du kannst dem vater nicht vorschreiben, was er während seiner ihm zustehenden umgangszeit mit dem kind macht, solange er das kindswohl nicht gefährdet. umgekehrt kannst du dich auch fragen, wie du das fändest, wenn der kindsvater dir versuchen würde zu verbieten, dass dein kind zu deinen eltern kontakt hat.

damit will ich nicht sagen, dass ich dich aus menschlicher sicht nicht verstehe… ich kann mir schon vorstellen, dass er und seine familie sich so daneben benommen haben, dass du keinen kontakt willst. aber das nützt dir nix.
wegen dem gem. sorgerecht: lass ich einfach gut beraten. ein vater, der sich alle zwei monate mal um sein kind gekümmert hat und die mutter versucht zu erpressen… ich weiss nicht, ob er so gute karten hat. und selbst wenn: das aufenthaltsbestimmungsrecht wird er nicht bekommen. egal mit welcher art von sorgerecht: ihr seid aneinander gebunden und MÜSST einen weg finden. je schneller ihr das akzeptiert und versucht, einen anständigen umgang miteinander zu finden, desto besser für euer kind.
alles gute, ks

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Dankeschön für deine Antwort! Ja richtig, da sind einige Dinge vorgefallen, die ich meinem Sohn nicht zumuten will. Er soll unbeschwert groß werden können, ohne Streiterein seitens der Eltern seines Vaters ausgesetzt zu sein.

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das gilt aber genauso für euch: er soll auch ohne streitereien zwischen euch eltern aufwachsen können. das ist noch viel wichtiger als die grosseltern. und das bedeutet – ich weiss es aus erfahrung – dass man viele kröten schlucken muss, dem frieden zu lebe, solange das kindswohl nicht gefährdet ist natürlich.

grüsse, ks

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Hallo,

sobald du dich als erpressbar zeigst, wird dies keine Einmal-Aktion bleiben.
Zudem hast du keine Sicherheit, dass er nicht doch das Sorgerecht beantragt, auch wenn du ihm den Besuch gestattest.

Mach dir klar, egal welche Zugeständnisse du dem Kv machst, er kann jederzeit das Sorgerecht beantragen.

Ich würde die Flucht nach vorn antreten und ihm seelenruhig antworten, dass er den Kleinen gern seinen Eltern vorstellen darf, nämlich wenn er älter geworden ist.
Wenn er älter ist hast du eh keine Chance ein Kennenlernen zu verhindern. Der Vater darf an seinen Umgangstagen tun was er will- auch seine Eltern besuchen.
Was du da willst ist völlig unerheblich- solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

Im Moment mußt du ihm den Kleinen nicht mitgeben. Zum einen kannst du auf die noch geringe Bindung zwischen Vater und Kind und das geringe Alter des Kindes verweisen.
Wenn der Vater toben sollte, verweise ihn an das Jugendamt, einen Rechtsanwalt, eine Familienberatungsstelle, diese können ihm dann deine Aussage bestätigen.

Du solltest dich umgehend um Unterhalt für dich und das Kind kümmern.

LG
Karna

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Danke für die Antwort. Da hast du Recht. Dass er, auch wenn ich ihm den BEsuch gestatten würder, das gemeinsame Sorgerecht trotzdem beantragen würde, habe ich so noch gar nicht durchdacht gehabt.

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Hallo,
ich denke, du solltest absolut über deinen Schatten springen, dich nicht erpressbar machen lassen und doch über dem Ganzen stehen. Mache soviel wie nur möglich schriftlich und komme ihm "diplomatisch" entgegen, um deine Wünsche zu erreichen ;-).
Vergiß, was einmal war. Denn auch jedes Gericht wird es im Zweifelsfall nie berücksichtigen. Unterhaltszahlungen - egal ob erfolgt, oder nicht - sind völlig irrelevant für den Umgang. Das Umgangsrecht ist in erster Linie das Recht des KINDES!

Über das Sorgerecht brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Wenn er das jetzt schon als Drohung benutzt und auch den Umgang wahrnimmt, wird er das auch wahrscheinlich beantragen und bekommen - warum auch nicht? Ist er weniger Vater als du Mutter? Versuche dir nicht Angst zu machen über Dinge, die du eh nicht ändern kannst.
Nun zum Umgang:
Der Vater hat ein Umgangsrecht. Das ist unbestritten. Aber das Kind ist noch sehr klein. Stillst du noch? Dann wäre DAS genau der Grund, um derartige lange "Ausflüge" zu verhindern. Rede vernünftig mit dem Vater. Klar darf der Papa das Kind auch zu seinen Eltern mitnehmen bzw. seinen Eltern vorstellen (was während des Umgangs geschieht, liegt außerhalb deiner Reichweite). Aber muß das denn jetzt sein? Wo das Kind noch so klein ist und die Entfernung so groß? Wäre es nicht besser, wenn die Großeltern vielleicht den Vater besuchen würden und das Kind käme dazu? Kannst du vielleicht über deinen Schatten springen und dem Kind zuliebe eine kleine "Geburtsfeier" (oder was weiß ich) nachträglich für den Papa und die Großeltern bei dir zu Hause geben. Das mag zwar als Zumutung klingen, ist sicher auch schwer, aber bedenke: Es ist DEIN Haus, es gelten DEINE Regeln, wer sich nicht benehmen kann, fliegt raus! Du kannst hier ganz klare Zeichen setzen. Zeige, dass du die Mutter bist und gib ihnen die Rolle der Großeltern. Eine Oma ist auch Mutter und allermeistens ist es möglich über diese Schiene etwas zu erreichen.

Dein Sohn wird noch im Babyalter seine Großeltern kennenlernen und es gibt absolut nichts, was du dagegen tun kannst. Der Umgang liegt außerhalb deiner Reichweite. Du hast nichts geschrieben, woraus man schließen könnte, dass die Großeltern das Kindeswohl gefährden.

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Erst einmal vielen Dank für deine Antwort und die Tipps, wie ich es vielleicht regeln könnte.
Um die (wahrscheinlich rhetorische) Frage aufzugreifen "warum auch nicht? Ist er weniger Vater als du Mutter?": ja, er ist weniger Vater als ich Mutter. Er kennt seinen Sohn sogut wie gar nicht. Ich kümmer mich um ihn, gib ihm all meine Liebe usw. Ich glaube ich muss das nicht genauer ausführen, du verstehst sicher, was ich meine. Er hat nur alle paar Wochen mal "Interesse" an ihm. Das ist meiner Meinung nach kein engagierter Kindsvater, der gewillt ist eine gute Bindung zu seinem Sohn aufzubauen. Alle 8 Wochen "mal für ne Stunde sehen" ist doch keine Grundlage für eine Vater-Kind Beziehung.

Um die Frage zu beantworten, warum der Kleine nicht zu den Großeltern seines Vaters soll. Ich weiß, dass ich es nicht verhindern kann, sobald er alt genug ist und wirklich mit seinem Papa alleine sein darf in der Umgangszeit. Aber diese Leute stellen meiner Meinung nach eine Gefahr für die Beziehung zu meinem Sohn dar. Sie erzählen die unmöglichsten Dinge vor ihren Enkelkindern! Ich habe das miterlebt, als wir noch zusammen waren. Die Schwester von meinem Exfreund hat zwei Kinder, lebt von dem Papa getrennt. Und sobald die Kinder bei den Großeltern waren, haben diese die schlimmsten Lügen über den Papa erzählt und ihn absichtlich total schlecht geredet bei seinen Kindern. Das ist doch furchtbar! Mein Sohn soll so etwas nicht ertragen müssen.

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Hallo,
tja, leider hast du da etwas Unrecht. Nur weil er weniger mit dem Kind Umgang hat als du, ist er nicht weniger Vater als du Mutter ;-). Als biologischer Vater (der ist er nun mal, genauso stark wie du die Mutter bist) hat er Rechte. Eines davon ist sein Umgangsrecht. Als biologischer Vater hat er auch Pflichten - z.B. die Pflicht des Umgangs oder auch den Unterhalt zu zahlen. Vielleicht (nur vielleicht) ist er nicht der soziale Vater. Das kann passieren, wenn der Umgang nicht allzu häufig wahrgenommen wird und/oder die Mutter einen neuen Partner hat. Dann tritt oft der neue Partner an die Stelle des sozialen Vaters.

Und das Sorgerecht kann der biologische Vater jederzeit beantragen. Wenn er also zeigt, dass er am Leben des Kindes teilhaben will, dann hat er hier auch sehr, sehr gute Chancen. Das Benehmen seiner Eltern stört hier überhaupt nicht. Natürlich setzt das Sorgerecht wirklich voraus, dass der Vater sich kümmern will und an der Sorge des Kindes auch teilhaben will ("alle 8 Wochen mal eeine Stunde" sind ein Anfang, aber generell zu wenig).

Wegen den Großeltern: Alt genug ist er schon jetzt. Wenn der Papa ihn jetzt für eine Stunde alle 8 Wochen hat, dann kann er in genau dieser Stunde zu den Großeltern gehen. Nochmal: Der Umgang und was da geschieht ist größtenteils außerhalb deiner Reichweite. Nur falls dein Kind dort verprügelt werden würde oder sonstiges UND du das nachweisen könntest, kannst du dagegen angehen. Das Problem ist dabei, dass das erst passieren muss. Du kannst nicht vorher ein Verbot erwirken, bevor überhaupt etwas passiert ist. Mit 4 Monaten ist dein Sohn auch noch nicht wirklich so aufnahmefähig, dass er sich von seinen Großeltern beeinflussen läßt. Überlege dir gut, was du machst. Ein Kontaktverbot kannst du nicht aussprechen und/oder durchsetzen. Du machst damit alles nur noch schlimmer. Was glaubst du, was dein Sohn dann von seinen Großeltern, die ihn zu gegebener Zeit schön mit Geld und Geschenken vollstopfen werden, alles zu hören bekommen wird? Dein Sohn wird älter werden...ganz sicher. Er wird sich seine eigene Meinung bilden. Diese wird massiv beeinflussbar sein durch andere Menschen. Sieh zu, dass der Kontakt zwischen ihm und seinen Großeltern stattfindet...von der ersten Minute, aber immer unter deinen wachsamen Augen.

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Selbst wenn er das gemeinsame sorgerecht hätte....mit 4 Monaten würde ihm (als völlig fremden der das kind 4 oder 5 mal bisher gesehen hat) kein gericht der Welt erlauben ihn mit zunehmen. Er hat gar keine Bindung zu dem Jungen und dann will er ihn einfach für 3 stunden oder mehr von weiteren völlig fremden begaffen und betatschen lassen??

sorry aber soll er doch vor Gericht gehen.
Sag ihm das du den Zwerg unter 6 bis 8 Monate nicht her gibts ohne das du dabei bist und gut.

Falls er dann nach Übernachtung verlangen sollte kann er sich ja schon mal auf Wartezeit von 2 bis 5 Jahren einstellen.

Viel Glück und lass dich nicht verrückt machen von den ganzen Drohungen

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"Außerdem mag ich meinen Sohn nicht zu ihm fremden Menschen geben, die noch dazu ganz furchtbar zu mir waren. Damit erpresst er mich.#zitter"

Fremde Menschen kann man kennenlernen...und wir sprechen hier immerhin nicht von irgendwelchen dahergelaufenen Dritten, sondern von den Großeltern eures gemeinsamen Kindes, die verständlicherweise Kontakt zu ihrem Enkel wünschen.

Stell dir doch mal umgekehrt vor, der KV würde dir verbieten wollen, euer Kind mit zu deinen Eltern zu nehmen (das wäre die gleiche Konstellation)...da wärst du sicher auch hellauf begeistert und würdest das ohne weiteres hinnehmen.

Alleiniges Sorgerecht hin oder her...in seiner Umgangszeit kann der KV mit dem Kind machen, wonach auch immer ihm ist (natürlich vorausgesetzt, es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor). Es kann sein, dass du ihm den Kleinen in dem Alter noch nicht mitgeben musst...aber dauerhaft wirst du den Kontakt zu den Großeltern väterlicherseits nicht unterbinden können, und das finde ich auch richtig so.

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Klar sprechen wir hier von den "Großeltern". Für meinen Sohn sind sie aber durchaus dahergelaufene Dritte. Sie haben sich bisher noch nicht einmal für ihn interessiert oder sich nach ihm erkundigt! Er ist nun 5 Monate alt, nicht einmal eine Karte o.ä. hat er zur Geburt von ihnen bekommen. Auf einmal wollen sie ihn sehen. Aber natürlich nur ohne mein Beisein. Das ist für mich nicht so verständlich. Meine Eltern verlangen doch auch nicht, dass sie meinen Sohn da haben und mich nicht dabei haben wollen.

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Hallo,

kein Jugendamt der Welt verlangt Dir ab, Deinen 4 Monate altes (praktisch neugeborenes) Kind in die Hände fremder zu geben!

Um Dich kooperativ zu zeigen, schlage vor, dass die Großeltern Dein Kind bei Euch zu Hause besuchen können!

Vorab kannst Du Dich auch beim Jugendamt erkundigen, was genau er darf und wo genau Du kooperativ sein musst und was Du mit Dir nicht machen lassen musst!
Grundsätzlich wäre es mir ein Bedürfnis diese erpresserischen Maßnahmen des Ex zu unterbinden!

Überhaupt ist alle 8 Wochen "mal für ne Stunde sehen" keine Grundlage für eine Vater-Kind Beziehung! Und schon gar keine Grundlage dafür, mein Kind zu fremden Leuten mitzunehmen... Allein das müsste sich zunächst verändern damit eine Grundlage zwischen Vater und Kind entsteht und ich ruhigen Gewissens Vater-Sohn Ausflüge unterstützen könnte...

LG

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Dankeschön für deine Antwort! Ich werde ihm das mal bei der nächsten Anfrage vorschlagen, mal schauen, ob das Interesse am Enkel dann immer noch so groß ist, wenn sie hören, dass ich mit dabei sein will, darf und muss.