Hallo Zusammen,
jetzt habe ich das erste Mal das leidige Thema Weihnachten und Umgangsrecht.
Folgende Konstaltion:
Der Vater unseres Sohnes feiert kein Weihnachten und keine anderen christlichen Feste. Deshalb war unser Kind (7 Jahre) bisher Weihnachten immer bei mir. Meine Eltern wohnen 800km weit entfernt, er ist das einzige Enkelkind für meine Famiie. Unser Sohn und ich sind bisher jedes Jahr zu meinen Eltern gefahren und haben dort zusammen die Weihnachtsferien verbracht. Der Umgang zwischen Großeltern und Enkelkind ist ob der Entfernung zwar nur begrenzt möglich aber doch sehr herzlich und unser Sohn blieb in den Sommerferien auch gerne eine Woche allein bei Ihnen.
Die Großeltern väterlicherseits wohnen tausende Kilometer weit weg in einem anderen Land, sie feiern ebenfalls kein Weihnachten.
Nun habe ich dieses Jahr darum gebeten die erste Ferienwoche (23.-28.12) zu bekommen. Mein Ex lehnt das ab.
Ich selbst kann nur für die erste Ferienwoche Urlaub bekommen und meine Eltern wären sehr unglücklich ihren Enkel zu Weihnachten nicht um sich zu haben. Ich kann die zweite Ferienwoche betreuungstechnisch nicht selbst übernehmen und müsste eine Betreuung klären.(das wäre aber irgendwie zu lösen)
Mein Ex muss bis auf die Feiertage jeden Tag in den Ferien arbeiten und lässt unseren Sohn im Gros von seiner Schwägerin betreuen. Das wäre sowohl in der ersten als auch in der zweiten Ferienwoche der Fall.
Unser Sohn möchte lieber mit mir zu Oma und Opa um Weihnachten zu feiern. Nachfeiern ist für ihn einfach unvorstellbar, für meinen Ex aber "gar kein Problem" das solche Feste nachgefeiert werden können.
Was tun? Wer entscheidet nun wann unser Sohn wo ist wenn mein Ex und ich uns nicht einig sind? Wir halten beide an unserer Meinung fest.
Habt ihr Ideen? Evtl Kompromisslösungen die ich nicht sehe?
lg Liona
Weihnachten und Umgang
Huhu,
wer das entscheidet? Niemand es sei denn es geht vor Gericht, ansonsten wird erwartet dass die Eltern erwachsen genug sind dies alleine zu regeln.
Selbst JA kann dies nicht vorschreiben, sondern da nur beraten zur Seite stehen.
Da du sowieso nur in der ersten Woche Urlaub bekommen kannst und dein Ex, dass Kind auch gar nicht betreuen kann, finde ich es schwachsinnig, dass er deiner Regelung nicht zustimmen möchte.
Du hast 3 Möglichkeiten: Entweder du lenkst ein, du suchst dir HIlfe bei einem Anwalt oder beim Jugendamt
Lg
Hallo.
Mit welcher Begründung lehnt er denn ab?
LG
Enelya
Er gibt mir keine Begründung :(
Dann sag ihm er kann Ihn gerne in der 2ten Woche haben da es dieses Jahr in der ersten nicht geht. Dann kann er vor Gericht ziehen wenn er mag aber ich denke da hat er wenig Chancen.....
Mmh...also er feiert kein Weihnachten? Ich nehme aber schon an, dass es irgendwelche Feiertage gibt, die er feiert. Jede Glaubensgemeinschaft hat ihre festen Feiertage und die werden auch nicht "verschoben". Wenn er Attheist wäre, würde er wahrscheinlich nicht so gegen Weihnachten fahren.
Generell ist die Regel bei Ferien: Die Eltern teilen sich die Ferien untereinander auf. Wenn du nur in der ersten Ferienwoche Urlaub bekommen kannst und er sowieso nicht, dann ist das doch reine Willkür. Entweder er sieht es freiwillig ein, oder es braucht ein Gericht dazu. Vielleicht könnte das Jugendamt nochmal vermitteln.
Aloha,
bei dieser Sachlage - dein Urlaub, sein nicht vorhandener Urlaub, der Wunsch eures Sohnes, seine fehlende Begründung usw. - würde ich ganz klar sagen, dass du deinen Sohn die erste Woche bei dir behältst und der Vater über die zweite Woche entscheiden darf.
Dein Ex scheint hier sehr willkürlich zu agieren.
Viele Grüße,
Ae
Hallo Zusammen,
danke für eure Anregungen. Eine Nachfrage: kann ich unseren Sohn einfach so bei mir behalten für die erste Woche auch wenn er dagegen ist? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, unser Sohne wohnt bei mir, ist aber jeden Sonntag und jeden Montag beim Papa.
Danke euch.
Hallo,
die Frage ist, warum hast Du überhaupt danach gefragt ob Du Euren Sohn in der 1. Ferienwoche "haben" kannst.
So wie Du die Sache schilderst, war das doch schon immer so.
Was also hat sich verändert ggü. den letzten Jahren?
Selbstverständlich kannst Du Deinen Sohn "einfach so" bei Dir behalten, genauso wie Der KV das nach seinem Umgangstag rein theoretisch auch könnte.
Denn ihr habt das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht (sofern letzteres nicht gerichtlich geändert wurde).
Der KV müsste dagegen klagen wenn Du diese 1. Ferienwoche einfach festlegst. Andersrum natürlich genauso.
Die Frage ist, was Du bereit bist damit loszutreten, denn das könnte Euer Verhältnis ziemlich verschlechtern. Das musst Du abwägen.
Gruß K.
Hallo,
Wir haben seit den Sommerferien Knatsch was die Ferienaufteilung betrifft.
Damals hat er sich zu der Ferienaufteilung trotz mehrfacher Aufforderung (mündlich, schriftlich) einfach nur so gäußert "das kann ich jetzt nicht sagen".
Er hat sich dann erst am letzten Schultag vor den Ferien gemeldet und war dann sauer das ich unser Kind in die Ferienspiele angemeldet habe und mich "erdreiste" mit unserem Kind in den Urlaub zu fahren. So hatte er nur zwei Wochen mit seinem Sohn in den Ferien (hat sich aber keinen Urlaub genommen, sondern wiederum die Schwägerin bemüht)
Im Herbst hat er genau 1,5 Wochen eingefordert, erst beim Abholen hab ich dann erfahren das er selbst im Urlaub ist und mein Kind diese 1,5 Wochen bei Schwägerin und Onkel verbringt...gegen die hab ich nun wirklich nichts, aber Umgang sieht doch etwas anders aus
Alles steht und fehlt mit einer Begründung.
Wenn er keine geben will kann man nicht nachvollziehen warum er das so will. Und dann würde ich den Wunsch auch nicht weiter beachten.
Wenn jetzt etwas gekommen wäre, wie, aufgrund der Feiertage in der ertsen Woche hätte er selbst mehr Zeit für Euer Kind könnte man das z.B. eher nachvollziehen.
Aber selbst dann müsste man eine Interessenabwägung machen. Wenn er auch dann kein Weihnachten feiert (also keine Geschenke kein Fest etc. dann soillte man auch nicht auf den Umgang in dieser Zeit bestehen.
Ich habe jetzt ausgemacht das wir am Sonntag darüber nochmal in Ruhe reden, vielleicht äußert er sich dazu ja. Ich kann mir vorstellen das er gerne die drei Feiertage mit unserem Sohn verbringen will., SIlverster sind es nur 2 Tage. Evtl kann man da was drehen .
gruß liona
Du gibst hin nicht raus für diese eine Woche und fertig.mwenn es dem ex nicht passt, dann kann er Klagen.
Mich würde aber schwer interessieren,wie er das erklären will, dass er die Woche fordert - ohne Not - und er weder da ist, noch Weihnachten feiert.
Gruß
Manavgat
Naja, er sagt Weihnachten seien 2 Feiertage, Silvester nur 1er - so hätte er in der ersten Woche mehr von seinem Kind.
Ich werd jetzt ein Schriftstück beim Anwalt aufsetzen lassen , ähnlich wie Kruemlchen es oben benannte hat.
Danke :D