Nach der Scheidung von meinem Mann zahlt dieser seit 2012 Unterhalt für unsere beiden Töchter, mir liegt vom Amtsgericht für jedes der Kinder ein Unterhaltstitel vor.
Nun erwartet er mit seiner neuen Partnerin im nächsten Monat Nachwuchs.
Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf die bisherigen Unterhaltszahlungen?
Kann er sie von sich aus kürzen bzw. neu berechnen lassen?
Leider ist unser Umgang untereinander nicht unbedingt so, dass er mir alles erzählt. Ich hab dann immer nur die Post von den Behörden im Briefkasten .
Und wie schaut es es, wenn meine jüngste Tochter im kommenden Januar 6 Jahre alt wird und die nächste Unterhaltsstufe erreicht - muss oder kann(!) ich den Unterhalt neu berechnen lassen? Eventuell hat jemand von euch diesbzgl. schon Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben??
Ich bin über jeden Rat, Tipp, Hinweis sehr dankbar!
Liebe Grüße
Nickis
Muss Unterhalt neu berechnet/angepasst werden bei neuem Kind?
Hallo,
pauschal und ohne weitere Angaben kann man dazu nichts Genaues sagen. Generell wird der mögliche Zahlbetrag dann entsprechend auf drei Kinder aufgeteilt. Wenn er genug verdient, um drei Mal vollen Unterhalt zu zahlen, ändert sich nichts. Ansonsten wird er den Unterhalt sicherlich neu berechnen lassen.
Wenn das Kind in eine andere Unterhaltsstufe kommt, sollte der Unterhalt neu berechnet werden, der Unterhalt steigt ja entsprechend.
LG Anja
Doch, das kann man pauschal sagen.
Wenn ein weiteres Kind geboren wird, ändert sich der Unterhalt immer, weil ZWEI neue Berechtigte dazu kommen, Mutter und Baby. Selbst wenn für die Mutter kein ZahlBetrag übrig bleiben sollte, hat er das Recht zwei Stufen herunter gestuft zu werden. Im Mangelfall muss komplett neu verteilt werden.
Der 6. Geburtstag des Kindes löst keine neue Berechnung aus, weil der Unterhalt tituliert ist, es kommt einfach in die nächste AltersStufe, so dass der Unterhalt bspw bei Stufe eins von 225 auf 272 Euro steigt. Einen Anspruch auf Auskunft und ggf Neuberechnung gibt's nur, wenn seit der letzten Auskunft zwei Jahre vergangen sind.
LG
"Wenn ein weiteres Kind geboren wird, ändert sich der Unterhalt immer, weil ZWEI neue Berechtigte dazu kommen, Mutter und Baby."
Das wiederum kann man auch nicht so pauschal sagen, da hierfür entscheidend ist, ob die Mutter nicht über ausreichend eigenes Einkommen verfügt, um sich selbst zu versorgen auch wird - da bin ich mir jedoch nicht sicher - unterhaltsrechtlich ein Unterschied gemacht, ob die beiden verheiratet sind oder nicht. Ansonsten gingen nämlich die Kinder immer vor.
An die TE:
Generell geht die Düsseldorfer Tabelle immer von 2 unterhaltsberechtigten Kindern aus. Das heißt, es ändert sich nichts, solange nur diese 2 Kinder vorhanden sind oder eben ein 2. hinzukommt. Bei Euch kommt allerdings das 3. Kind hinzu, so dass Dein Ex generell schon 1 Stufe hinabfällt, Du also weniger Unterhalt erhalten könntest.
Mit seiner neuen Partnerin ist er nicht verheiratet. Die Unterhaltssumme für meine beiden Kinder beträgt nicht der eigentlich zu zahlenden lt. der Düsseldorfer Tabelle. Dies hatte seine Anwältin damals so berechnet. Also von daher wäre eine Herabstufung im eigentlichen Sinne nicht mehr möglich, weil er weniger zahlt als er eigentlich müsste.
Wie nun weiter verfahren? Ruhig verhalten und abwarten, ob er etwas in die Wege leitet?? Möchte auch die Pferde nicht scheu machen.
Mmh, ... lg
Nicki
Hallo, ich hatte den Fall gerade erst mit dem KV.
Er hat ein neues Kind bekommen und bis dato auch nur 140€ für unseren Sohn zahlen müssen und ab der Geburt des neuen Kindes musste er für ihn nur noch 80€ zahlen.
Also ja der Unterhalt wird gesenkt, wenn der KV ein neues Kind bekommt und nicht genug Geld hat für alle Kinder den vollen Unterhalt zu zahlen.
Die Berechnung läuft in etwa so:
Der KV hat bspw. 300€ die er zahlen kann muss aber lt Tabelle für das eine Kind 272€ zahlen und für das neue Kind 225€ zahlen sind insgesamt 497€ davon kann er nur ca 60,36% zahlen also bekommt kind 1 60,36% von 272€ = 164,18 € und Kind 2 dann 69,36% von 225% = 135,81€! So ungefähr siehts aus!
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich!????
Sorry zahlenchaos Kind 2 bekommt auch nur 60,36%